Überbauungsplan Zahnerswis

Plan d'affectation spécial · Oberbüren

Document

Numéro
2006-8462
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberbüren
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
6 sept. 2006
En vigueur depuis
6 sept. 2006

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

% B a u d e p a rte m e n t

Sj

des Kantons St.Gallen

6. September 2006

________________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G a llen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9245 Oberbüren

Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Zahnerswis

•

Überbauungsplan Zahnerswis

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'040.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung: TZP Amt für Raumentwicklung: UeP Tiefbauamt: TSP

Fr. Fr. Fr.

5 0 0 .1 2 0 0 .3 4 0 .-

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-3164 / 67078_38629

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Stri

Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst

06-3164 / 67078_38629

Plan mit besonderen Vorschriften

Festlegung

Überbauungsplan Zahnerswis, 9203 Niederwil Besondere Vorschriften

Hinweise

Umgrenzung Plangebiet

-e -

Mögliche Parzellengrenzen Mögliche Stellung Gebäude

Grenze Etappierung

Erschliessungsstrasse

reduzierter Gewässerabstand für Anlagen

Art. 1

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend und im Überbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren. Die erläuternden Angaben zum Baubereich A vom 14. Februar 2006 gelten als wegleitend.

Art. 2 öffentlicher Fahr- und Fussweg

Baubereich A,B und C Weg aufzuheben Freihaltebereich Besucherparkplatz gemäss Strassenprojekt

Zu- und Wegfahrt (Haupterschliessung)

(w )

Wendeplatz

Der Überbauungsplan bezweckt eine sinnvolle Erschliessung des Plangebietes und regelt die Höhenlage der Bauten, Die Regelung der Höhen dient zur Gewährleistung der Liegenschaftsentwässerung und der Hochwassersicherheit.

Art. 3 Festlegungen, Bauvorschriften

3.1

Baubereich

Hauptbauten,wie auch An- und Nebenbauten, sind nur innerhalb der angegebenen Baubereiche zulässig. 3.2

#

Richtungspunkt Fussweg

Abfall

Zweck

Trottoir

Markierungslinie

O

Art. 5 Geltungsbereich

Rabatte mit Einzelbaum gemäss Strassenprojekt

Untergeschoss

Trafostation

IContainer

bisherige Pumpstation

neue Pumpstation

Freihaltebereich Erschliessungsstrasse

Dachformen: Generell sind Satteldächer vorzusehen. Erlaubt sind auch Pultdächer oder Walmdächer. Farben: Es sind natürliche und keine grellen, leuchtende Farben zu wählen. Dächer An- und Nebenbauten: Die Dächer von An- und Nebenbauten sind im Baubereich A als Flachdach auszubilden. Diese sind zu begrünen, soweit sie nicht begehbar sind. (Retention Meteoiwasser)

Art. 6 Umgebungsgestaltung

Die maximale neue Terrainhöhe beträgt-15cm unterfertig Boden des Erdgeschosses und ist innerhalb der Umgrenzung des Plangebietes dem gewachsenen Terrain anzupassen. Sitzplätze und Zugangswege zum Hauseingang dürfen auf Erdgeschossniveau angehoben werden. Geländeeinschnitte sind nicht erlaubt. Für Gartenanlagen sind einheimische Pflanzen vorzusehen.

Garagen und Autoabstellplätze

Oberkant Boden von Garagen, Autoabstellplätzen und Unterständen müssen mindestens 10 cm über dem Höhenniveau der angrenzen­ den Strasse liegen. Gebäudehöhen Baubereich A + B

3.4

Die im Überbauungsplan bestimmte Höhenlage des Erdgeschosses ist verbindlich. Für die Gebäude- und Firsthöhe gelten die Festlegungen im Plan. 3.5

Art. 7 Erschliessung

Die Verkehrserschliessung erfolgt über die im Plan festgelegten Zufahrten. An den im Plan mit P bezeichneten Stellen, sind Besucherparkplätze zu erstellen.

Art. 8 Bau bereich C

Im Baubereich C gilt die Regelbauweise.

Kleiner Grenzabstand Art. 9Etappierung

Innerhalb der Baubereiche kann der kleine Grenzabstand für Hauptbauten auf 4 m reduziert werden.

Bereich für Staukanal

Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Umgebungsplan: Dem Baugesuch ist auch ein Umgebungsplan zur Genehmigung beizulegen.

Das Untergeschoss darf nicht ausgebaut werden. 3.3

Gestalterische Hinweise

3.6

Es sind zwei Überbauungsetappen vorzusehen. Mit der nächsten Etappe darf erst begonnen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Landfläche in der vorhergehenden Etappe überbaut bzw. die Häuser im Rohbau erstellt sind.

Grosser Grenzabstand

Innerhalb der Baubereiche kann der grosse Grenzabstand für Hauptbauten auf 8m reduziert werden.

Art. 10 Markierungslinie

3.7

Wo die Markierungslinie besteht, sind die Hauptbauten mit ihrer Nordfassade an die Markierungslinie zu stellen.

Art. 4 Rechtsgültigkeit

Der Überbauungsplan Zahnerswis tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.

Freihaltebereich

Im Freihaltebereich sind mit Ausnahme des Staukanals keine Bauten und Anlagen zulässig.

Kanton St. Gallen Gemeinde Oberbüren

I Überbauungsplan Zahnerswis 9203 Niederwil

Mit besonderen Vorschriften

1 :500 Festlegung der Höhen ( Besondere Vorschriften Art. 3.4 )

Dü

Vom Gemeinderat erlassen am:

20. März 2006

Der Gemeindepräsident: -S w .

Der Ratsschreiber:

Öffentlich aufgelegt:

vom - U

_

Art. 01

<ó.

EG-OK: +/-0.00 Max Terrainhöhe: ,015

FH

inm.ü.M

maximal

Firsthöhe nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften

GH

inm.ü.M

maximal

Gebäudehöhe nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften

EG

inm.ü.M

verbindlich

Erdgeschoss nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

M

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.„bis- - 1 1 Mai _2006

G- Sep. 2006.

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

!T Jörg Ruesch Architekt und Gestalter Ebnaterstr. 23 9642 Ebnat-Kappel Tel: 071 993 23 13

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Erstellt: Ebnat-Kappel, 14. Februar 2006

GEOINFO Gossau AG dipi. Ingenieure ETH/SIA Lindenwiesstrasse 12 9201 Gossau Tel: 071 388 85 85