Überbauungsplan Zahnerswis
Plan d'affectation spécial · Oberbüren
Document
- Numéro
- 2006-8462
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 6 sept. 2006
- En vigueur depuis
- 6 sept. 2006
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
% B a u d e p a rte m e n t
Sj
des Kantons St.Gallen
6. September 2006
________________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G a llen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Afficher tout le texte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Zahnerswis
•
Überbauungsplan Zahnerswis
Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'040.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung: TZP Amt für Raumentwicklung: UeP Tiefbauamt: TSP
Fr. Fr. Fr.
5 0 0 .1 2 0 0 .3 4 0 .-
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
06-3164 / 67078_38629
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Stri
Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst
06-3164 / 67078_38629
Plan mit besonderen Vorschriften
Festlegung
Überbauungsplan Zahnerswis, 9203 Niederwil Besondere Vorschriften
Hinweise
Umgrenzung Plangebiet
-e -
Mögliche Parzellengrenzen Mögliche Stellung Gebäude
Grenze Etappierung
Erschliessungsstrasse
reduzierter Gewässerabstand für Anlagen
Art. 1
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend und im Überbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren. Die erläuternden Angaben zum Baubereich A vom 14. Februar 2006 gelten als wegleitend.
Art. 2 öffentlicher Fahr- und Fussweg
Baubereich A,B und C Weg aufzuheben Freihaltebereich Besucherparkplatz gemäss Strassenprojekt
Zu- und Wegfahrt (Haupterschliessung)
(w )
Wendeplatz
Der Überbauungsplan bezweckt eine sinnvolle Erschliessung des Plangebietes und regelt die Höhenlage der Bauten, Die Regelung der Höhen dient zur Gewährleistung der Liegenschaftsentwässerung und der Hochwassersicherheit.
Art. 3 Festlegungen, Bauvorschriften
3.1
Baubereich
Hauptbauten,wie auch An- und Nebenbauten, sind nur innerhalb der angegebenen Baubereiche zulässig. 3.2
#
Richtungspunkt Fussweg
Abfall
Zweck
Trottoir
Markierungslinie
O
Art. 5 Geltungsbereich
Rabatte mit Einzelbaum gemäss Strassenprojekt
Untergeschoss
Trafostation
IContainer
bisherige Pumpstation
neue Pumpstation
Freihaltebereich Erschliessungsstrasse
Dachformen: Generell sind Satteldächer vorzusehen. Erlaubt sind auch Pultdächer oder Walmdächer. Farben: Es sind natürliche und keine grellen, leuchtende Farben zu wählen. Dächer An- und Nebenbauten: Die Dächer von An- und Nebenbauten sind im Baubereich A als Flachdach auszubilden. Diese sind zu begrünen, soweit sie nicht begehbar sind. (Retention Meteoiwasser)
Art. 6 Umgebungsgestaltung
Die maximale neue Terrainhöhe beträgt-15cm unterfertig Boden des Erdgeschosses und ist innerhalb der Umgrenzung des Plangebietes dem gewachsenen Terrain anzupassen. Sitzplätze und Zugangswege zum Hauseingang dürfen auf Erdgeschossniveau angehoben werden. Geländeeinschnitte sind nicht erlaubt. Für Gartenanlagen sind einheimische Pflanzen vorzusehen.
Garagen und Autoabstellplätze
Oberkant Boden von Garagen, Autoabstellplätzen und Unterständen müssen mindestens 10 cm über dem Höhenniveau der angrenzen den Strasse liegen. Gebäudehöhen Baubereich A + B
3.4
Die im Überbauungsplan bestimmte Höhenlage des Erdgeschosses ist verbindlich. Für die Gebäude- und Firsthöhe gelten die Festlegungen im Plan. 3.5
Art. 7 Erschliessung
Die Verkehrserschliessung erfolgt über die im Plan festgelegten Zufahrten. An den im Plan mit P bezeichneten Stellen, sind Besucherparkplätze zu erstellen.
Art. 8 Bau bereich C
Im Baubereich C gilt die Regelbauweise.
Kleiner Grenzabstand Art. 9Etappierung
Innerhalb der Baubereiche kann der kleine Grenzabstand für Hauptbauten auf 4 m reduziert werden.
Bereich für Staukanal
Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Umgebungsplan: Dem Baugesuch ist auch ein Umgebungsplan zur Genehmigung beizulegen.
Das Untergeschoss darf nicht ausgebaut werden. 3.3
Gestalterische Hinweise
3.6
Es sind zwei Überbauungsetappen vorzusehen. Mit der nächsten Etappe darf erst begonnen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Landfläche in der vorhergehenden Etappe überbaut bzw. die Häuser im Rohbau erstellt sind.
Grosser Grenzabstand
Innerhalb der Baubereiche kann der grosse Grenzabstand für Hauptbauten auf 8m reduziert werden.
Art. 10 Markierungslinie
3.7
Wo die Markierungslinie besteht, sind die Hauptbauten mit ihrer Nordfassade an die Markierungslinie zu stellen.
Art. 4 Rechtsgültigkeit
Der Überbauungsplan Zahnerswis tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.
Freihaltebereich
Im Freihaltebereich sind mit Ausnahme des Staukanals keine Bauten und Anlagen zulässig.
Kanton St. Gallen Gemeinde Oberbüren
I Überbauungsplan Zahnerswis 9203 Niederwil
Mit besonderen Vorschriften
1 :500 Festlegung der Höhen ( Besondere Vorschriften Art. 3.4 )
Dü
Vom Gemeinderat erlassen am:
20. März 2006
Der Gemeindepräsident: -S w .
Der Ratsschreiber:
Öffentlich aufgelegt:
vom - U
_
Art. 01
<ó.
EG-OK: +/-0.00 Max Terrainhöhe: ,015
FH
inm.ü.M
maximal
Firsthöhe nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften
GH
inm.ü.M
maximal
Gebäudehöhe nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften
EG
inm.ü.M
verbindlich
Erdgeschoss nach Art. 3.4 Bes. Vorschriften
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
M
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.„bis- - 1 1 Mai _2006
G- Sep. 2006.
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
!T Jörg Ruesch Architekt und Gestalter Ebnaterstr. 23 9642 Ebnat-Kappel Tel: 071 993 23 13
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Erstellt: Ebnat-Kappel, 14. Februar 2006
GEOINFO Gossau AG dipi. Ingenieure ETH/SIA Lindenwiesstrasse 12 9201 Gossau Tel: 071 388 85 85