Überbauungsplan Im Dorf
Plan d'affectation spécial · Oberbüren
Document
- Numéro
- 2015-8461
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 22 janv. 2015
- En vigueur depuis
- 22 janv. 2015
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raum entwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren
2 2 .Januar 2015
Geschäft Nr. 15-328 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Im Dorf
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Das rund 6,4 ha grosse Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 958 sowie Teilbereiche der Parzellen Nrn. 772, 848, 972 und 2093, in kernnaher Lage, unmittelbar angrenzend an die Kirche und den Friedhof. Mit dem Überbauungsplan soll der Rahmen für eine Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern festgelegt werden. Die Vorprüfung fand am 28. Oktober statt. Mit dem Teilzonenplan "Im D o rf, vom Baudepartement genehmigt am 30. April 2014, wurde die Zonierung im nordöstlichen Randbereich dem Überbauungsplan "Im D o rf angepasst. Die Gemeinde hat parallel zum Genehmigungsgesuch des Überbauungsplanes beim kantonalen Tiefbauamt den Teilstrassenplan Erschliessung "Im D o rf in Niederwil eingereicht. Die Genehmigung ist dieser Verfügung beigelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
15-328 I 413 23 6J0 013 1 4 1 3 23 6J0 01 3 1
Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'340.--. Aufteilung der Gebühren: ÜP: Am t für Raumentwicklung und Geoinformation
Fr.
T000 --
TSP: Tiefbauam t (Geschäft Nr. 14-1867)
Fr.
3 4 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen ^ — -----------------------Genehmigtgt-EftaSs " Einzabtafigsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 18. November 2014 Kopie Bechlsabteiluog Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst
15-328 / 413236,100131
2/2
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Oberbüren
Festlegungen
Überbauungsplan «Im Dorf» Vom Gemeinderat erlassen am
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Der Gem eindepra^fdent
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Öffentliche Auflage:
1 7 , Dez
?]ß7
Geltungsbereich
BVo
Art. 1 Zu- / Wegfahrt Sammelgarage
Art. 3 Baubereich Sammelgarage
Art. 4 Bereich Autoabstellplatz, oberirdisch
Art. 4 Notzufahrt
Art. 5 Standort Kehrichtsammelstelle
Art. 6 Standort Trafostation
Art. 7 Markierungslinie Hauptbauten
Art. 8 Baubereich Balkon
Art. 9 Hauptfirstrichtung
Art. 12 Umgebungsfläche, privat
Art. 13 Umgebungsfläche, unbefestigt
Art. 13 Umgebungsfläche, befestigt
21 autres articles
Art. 13 Bereich Spiel und Begegnung
Art. 15 Standort Spielfläche
Art. 15 Standort Laubhecke
Art. 17 Baute, abzubrechen
Art. 19 ZDërRatssch^eiber
,
1 5
. Jan.
Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am
£ 2. JAN. 2015
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung undj^oinformation
Hinweise Baute, bestehend Anlage, abzubrechen Baute, projektiert X NP: 605.32
Niveaupunkt in m ü. M.
© 606.54
Referenzpunkt in m ü. M. Parzellengrenze, neu Gemeindestrasse, klassiert
Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 19001 S t Gallen
Sichtfeld nach SB VSS 640 273a
T 071 2224343 |F 0712222609 www.strittmatter-partner.ch [ [email protected]
473\015\zb\UPJm_Dorf_i3ii29,Mer-BI-sbo
Besondere Vorschriften 1.
Allgemeines
III.
Bebauung
Art. 7 5
Spiel und Begegnung
1 Im bezeichneten Bereich ist ein zielgruppengerechter Spiel- und Begegnungsplatz für die Bewohner der Bebauung zu erstellen. Dieser ist hochwertig zu gestalten und
Art. 1 Geltungsbereich
1 Der Überbauungsplan besteht aus der Karte im Massstab 1:500, den besonderen
Art. 8 Vorschriften sowie dem Planungsbericht
Markierungslinie Haupt
Innerhalb der Baubereiche gelten folgende besondere Bestimmungen:
bauten
2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen sowie die besonderen Vorschriften
max. Anzahl Vollgeschosse
Al
Ä2
A3
A4
3
3
3
3
sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind wegleitend. Der Planungsbericht ist
max. Gebäudehöhe [m ]
11.75
11.75
10.00
11.00
erläuternd.
max. Firsthöhe [m j
17.50
17.50
15.75
16.75
m it Baumbeschattung und Sitzgelegenheiten auszustatten. 2 An den drei bezeichneten Standorten sind zusätzliche bespielbare, ebene Spielflä chen für Kinder zu realisieren.
Art. 16 Terrainveränderung
Das Terrain darf zur Überdeckung der Sammelgarage bis auf die Kote von 606.25 m ü. M. aufgeschüttet werden. Der Niveauunterschied ist m it Böschungen so auszuglei
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt namentlich:
Art. g
Baubereich Balkon
Balkone dürfen ausschliesslich in den ausgeschiedenen Bereichen erstellt werden.
a)
eine auf die Umgebung abgestimmte, dichte Bebauung m it hoher Wohnqualität;
Diese haben sich gut in die gestalterische Gesamtwirkung der Bebauung zu integrie
b)
die Minimierung der Erschliessungsflächen zugunsten eines attraktiven Frei
ren und dürfen zusammen höchstens 1/2 der Fassadenlänge beanspruchen.
chen, dass die Erscheinung eines gewachsenen Terrains wiederhergestellt ist.
Art. 7 7
Bepflanzung
raums für die Bewohner; c)
II.
Erschliessung
Art. 3 Zu- und Wegfahrt
erhöhte energetische Anforderungen an die Gebäudehülle.
1 Der Geltungsbereich ist für den motorisierten Verkehr vollständig von der Oberbü-
Art. 10
Art. 77
rer-Niederwilerstrasse über die neue Gemeindestrasse zu erschliessen.
Nutzung
1 Wenn die Voraussetzungen des Überbauungsplans erfüllt sind, wird eine Mehr nutzung von maximal 21 % m it der Realisierung der letzten Etappe gewährt. 2 Es sind Abstellflächen gemäss Baureglement Art. 24 Bst. b von mindestens 8 % der V.
Übriges
Architektonische Gestal
1 Die Bauten haben im Bezug auf die architektonische Ausgestaltung qualitativ er
Art. 18 Energie
tung
höhten Anforderungen zu genügen und sind formal und materialmässig einheitlich zu gestalten sowie auf einfachen rechteckigen Grundformen zu entwickeln. Das Be
Glänzende Materialien sowie auffallende oder grelle Farbtöne sind nicht zulässig. 1 Die gemäss Baureglement erforderliche Anzahl an Autoabstellplätzen fü r Bewoh ner ist grundsätzlich in einer unterirdischen Sammelgarage anzuordnen. Die Sam
Art. 7 2
Dachgestaltung
1 Es sind nur symmetrische Satteldächer zulässig. Die Dächer müssen der vorge schriebenen Hauptfirstrichtung folgen.
melgarage ist innerhalb des ausgeschiedenen Bereiches zu erstellen. Diese ist m it
2 Als Dachaufbauten sind nur Flachdachgauben m it einem kubischen Erscheinungs
Ausnahme der Zu- und Wegfahrt vollständig zu überdecken. Zusätzliche Autoabstell
bild erlaubt, welche zusammen höchstens 60 % der Fassadenlänge beanspruchen.
plätze für Bewohner dürfen auch oberirdisch in den bezeichneten Bereichen erstellt werden.
Dacheinschnitte sind nicht gestattet.
2 Autoabstellplätze fü r Besucher sind in den bezeichneten Bereichen oberirdisch zu erstellen und dauernd fü r diesen Zweck zu sichern. Die Anzahl der Abstellplätze für Besucher ist auf das Minimum nach Art. 14 Abs. 2 BauR zu beschränken. Sämtliche oberirdische Abstellplätze sind sickerfähig zu gestalten und m it Grünelementen in die Überbauung zu integrieren.
IV.
Umgebung
Art. 7 3
Umgebungsßächen
1 Der Aussenraum ist offen zu gestalten und steht grundsätzlich den Bewohnern zur Verfügung. Private Aussenbereiche sind ausschliesslich in den ausgeschiedenen Be
3 Pro Wohnung ist mindestens ein Kurzzeit-Veloabstellplatz in der Nähe des Hauseingangsbereichs, zu erstellen.
reichen gestattet. 2 Die «Umgebungsfläche, unbefestigt» dient der Durchgrünung sowie dem Aufent
Art. 5 Notzufahrt
1 Die Notzufahrt fü r Lösch- und Rettungsfahrzeuge erfolgt über die im Plan bezeichnete Wegführung.
halt und die «Umgebungsfläche, befestigt» als befestigte Verkehrs-, Spiel- und Ab stellfläche.
2 Die Fahrbahn muss in einer Breite von 3.50 m jederzeit befahrbar sein.
3 Auf den Umgebungsflächen sind ausschliesslich Ausgänge und Entrauchungen der Sammelgarage sowie je eine Kleinstbaute gemäss Art. 20 Abs. 5 BauR m it einer
Art. 6 Art. y
zulässigen Energiebedarfs fü r die Heizung und das Warmwasser m it erneuerbaren Energien oder Abwärme gedeckt werden.
1 M it der Baueingabe ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept einzureichen.
bezeichneten Stelle. Ruhender Verkehr
Sämtliche Hauptbauten haben mindestens die Zielwerte gemäss SIA 380/1 einzuhal ten und sind so auszurüsten, dass mindestens 40 Prozent (Basis EnG Stand 2007) des
bauungskonzept im Anhang A2 des Planungsberichtes ist dafür wegleitend.
gebungsflächen zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt der Sammelgarage erfolgt an der
Art. 4
2 An den bezeichneten Standorten sind blickdichte Laubhecken zu pflanzen.
anrechenbaren Geschossflächen zu schaffen.
2 Die Zu- und Wegfahrten des Geltungsbereiches haben über die befestigten Um
1 Für Bäume und Sträucher sind im gesamten Geltungsbereich ortheimische Laubar ten zu verwenden.
Standort
Am eingetragenen Standort ist eine Fläche für eine Kehrichtsammelstelle freizuhal
Grundfläche von maximal 10.00 m2und einer Dachfläche von maximal 15.00 m2, im
Kehrichtsammelstelle
ten. Die Sammelstelle ist von ihrer Gestaltung her in das Umfeld einzupassen.
Zusammenhang m it dem Spiel- und Begegnungsplatz und der Kehrichtsammelstelle, zugelassen. Diese sind so zu gestalten, dass sie sich gut in das Gesamtkonzept inte
Standort
Am eingetragenen Standort ist eine Fläche für eine Trafostation freizuhalten.
grieren. Die Trafostation ist davon ausgenommen.
Trafostation
Art. 14 Freiraumkonzept
M it der ersten Baueingabe ist ein verbindliches Freiraumkonzept über den ganzen Geltungsbereich einzureichen, das den Freiraum qualitativ hochstehend gestaltet und mindestens folgende Punkte regelt: Erschliessung, Parkierung, Notzufahrt, Belä ge, Bepflanzung, Aufenthaltsbereiche, Spiel bereiche, Kehrichtsammelstelle.
Art. ig
Baute, abzubrechen
Der Abbruch der bezeichneten Bauten hat spätestens m it der ersten Bauetappe auf der Parzelle Nr. 2093 zu erfolgen