Überbauungsplan Im Dorf

Plan d'affectation spécial · Oberbüren

Document

Numéro
2015-8461
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberbüren
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
22 janv. 2015
En vigueur depuis
22 janv. 2015

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raum entwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren

2 2 .Januar 2015

Geschäft Nr. 15-328 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Im Dorf

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Das rund 6,4 ha grosse Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 958 sowie Teilbereiche der Parzellen Nrn. 772, 848, 972 und 2093, in kernnaher Lage, unmittelbar angrenzend an die Kirche und den Friedhof. Mit dem Überbauungsplan soll der Rahmen für eine Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern festgelegt werden. Die Vorprüfung fand am 28. Oktober statt. Mit dem Teilzonenplan "Im D o rf, vom Baudepartement genehmigt am 30. April 2014, wurde die Zonierung im nordöstlichen Randbereich dem Überbauungsplan "Im D o rf angepasst. Die Gemeinde hat parallel zum Genehmigungsgesuch des Überbauungsplanes beim kantonalen Tiefbauamt den Teilstrassenplan Erschliessung "Im D o rf in Niederwil eingereicht. Die Genehmigung ist dieser Verfügung beigelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

15-328 I 413 23 6J0 013 1 4 1 3 23 6J0 01 3 1

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'340.--. Aufteilung der Gebühren: ÜP: Am t für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr.

T000 --

TSP: Tiefbauam t (Geschäft Nr. 14-1867)

Fr.

3 4 0 .-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen ^ — -----------------------Genehmigtgt-EftaSs " Einzabtafigsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 18. November 2014 Kopie Bechlsabteiluog Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst

15-328 / 413236,100131

2/2

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Oberbüren

Festlegungen

Überbauungsplan «Im Dorf» Vom Gemeinderat erlassen am

Q

Der Gem eindepra^fdent

d

Öffentliche Auflage:

1 7 , Dez

?]ß7

Geltungsbereich

BVo

Art. 1 Zu- / Wegfahrt Sammelgarage

Art. 3 Baubereich Sammelgarage

Art. 4 Bereich Autoabstellplatz, oberirdisch

Art. 4 Notzufahrt

Art. 5 Standort Kehrichtsammelstelle

Art. 6 Standort Trafostation

Art. 7 Markierungslinie Hauptbauten

Art. 8 Baubereich Balkon

Art. 9 Hauptfirstrichtung

Art. 12 Umgebungsfläche, privat

Art. 13 Umgebungsfläche, unbefestigt

Art. 13 Umgebungsfläche, befestigt

21 autres articles

Art. 13 Bereich Spiel und Begegnung

Art. 15 Standort Spielfläche

Art. 15 Standort Laubhecke

Art. 17 Baute, abzubrechen

Art. 19 ZDërRatssch^eiber

,

1 5

. Jan.

Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am

£ 2. JAN. 2015

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung undj^oinformation

Hinweise Baute, bestehend Anlage, abzubrechen Baute, projektiert X NP: 605.32

Niveaupunkt in m ü. M.

© 606.54

Referenzpunkt in m ü. M. Parzellengrenze, neu Gemeindestrasse, klassiert

Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 19001 S t Gallen

Sichtfeld nach SB VSS 640 273a

T 071 2224343 |F 0712222609 www.strittmatter-partner.ch [ [email protected]

473\015\zb\UPJm_Dorf_i3ii29,Mer-BI-sbo

Besondere Vorschriften 1.

Allgemeines

III.

Bebauung

Art. 7 5

Spiel und Begegnung

1 Im bezeichneten Bereich ist ein zielgruppengerechter Spiel- und Begegnungsplatz für die Bewohner der Bebauung zu erstellen. Dieser ist hochwertig zu gestalten und

Art. 1 Geltungsbereich

1 Der Überbauungsplan besteht aus der Karte im Massstab 1:500, den besonderen

Art. 8 Vorschriften sowie dem Planungsbericht

Markierungslinie Haupt­

Innerhalb der Baubereiche gelten folgende besondere Bestimmungen:

bauten

2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen sowie die besonderen Vorschriften

max. Anzahl Vollgeschosse

Al

Ä2

A3

A4

3

3

3

3

sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind wegleitend. Der Planungsbericht ist

max. Gebäudehöhe [m ]

11.75

11.75

10.00

11.00

erläuternd.

max. Firsthöhe [m j

17.50

17.50

15.75

16.75

m it Baumbeschattung und Sitzgelegenheiten auszustatten. 2 An den drei bezeichneten Standorten sind zusätzliche bespielbare, ebene Spielflä­ chen für Kinder zu realisieren.

Art. 16 Terrainveränderung

Das Terrain darf zur Überdeckung der Sammelgarage bis auf die Kote von 606.25 m ü. M. aufgeschüttet werden. Der Niveauunterschied ist m it Böschungen so auszuglei­

Art. 2 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt namentlich:

Art. g

Baubereich Balkon

Balkone dürfen ausschliesslich in den ausgeschiedenen Bereichen erstellt werden.

a)

eine auf die Umgebung abgestimmte, dichte Bebauung m it hoher Wohnqualität;

Diese haben sich gut in die gestalterische Gesamtwirkung der Bebauung zu integrie­

b)

die Minimierung der Erschliessungsflächen zugunsten eines attraktiven Frei­

ren und dürfen zusammen höchstens 1/2 der Fassadenlänge beanspruchen.

chen, dass die Erscheinung eines gewachsenen Terrains wiederhergestellt ist.

Art. 7 7

Bepflanzung

raums für die Bewohner; c)

II.

Erschliessung

Art. 3 Zu- und Wegfahrt

erhöhte energetische Anforderungen an die Gebäudehülle.

1 Der Geltungsbereich ist für den motorisierten Verkehr vollständig von der Oberbü-

Art. 10

Art. 77

rer-Niederwilerstrasse über die neue Gemeindestrasse zu erschliessen.

Nutzung

1 Wenn die Voraussetzungen des Überbauungsplans erfüllt sind, wird eine Mehr­ nutzung von maximal 21 % m it der Realisierung der letzten Etappe gewährt. 2 Es sind Abstellflächen gemäss Baureglement Art. 24 Bst. b von mindestens 8 % der V.

Übriges

Architektonische Gestal­

1 Die Bauten haben im Bezug auf die architektonische Ausgestaltung qualitativ er­

Art. 18 Energie

tung

höhten Anforderungen zu genügen und sind formal und materialmässig einheitlich zu gestalten sowie auf einfachen rechteckigen Grundformen zu entwickeln. Das Be­

Glänzende Materialien sowie auffallende oder grelle Farbtöne sind nicht zulässig. 1 Die gemäss Baureglement erforderliche Anzahl an Autoabstellplätzen fü r Bewoh­ ner ist grundsätzlich in einer unterirdischen Sammelgarage anzuordnen. Die Sam­

Art. 7 2

Dachgestaltung

1 Es sind nur symmetrische Satteldächer zulässig. Die Dächer müssen der vorge­ schriebenen Hauptfirstrichtung folgen.

melgarage ist innerhalb des ausgeschiedenen Bereiches zu erstellen. Diese ist m it

2 Als Dachaufbauten sind nur Flachdachgauben m it einem kubischen Erscheinungs­

Ausnahme der Zu- und Wegfahrt vollständig zu überdecken. Zusätzliche Autoabstell­

bild erlaubt, welche zusammen höchstens 60 % der Fassadenlänge beanspruchen.

plätze für Bewohner dürfen auch oberirdisch in den bezeichneten Bereichen erstellt werden.

Dacheinschnitte sind nicht gestattet.

2 Autoabstellplätze fü r Besucher sind in den bezeichneten Bereichen oberirdisch zu erstellen und dauernd fü r diesen Zweck zu sichern. Die Anzahl der Abstellplätze für Besucher ist auf das Minimum nach Art. 14 Abs. 2 BauR zu beschränken. Sämtliche oberirdische Abstellplätze sind sickerfähig zu gestalten und m it Grünelementen in die Überbauung zu integrieren.

IV.

Umgebung

Art. 7 3

Umgebungsßächen

1 Der Aussenraum ist offen zu gestalten und steht grundsätzlich den Bewohnern zur Verfügung. Private Aussenbereiche sind ausschliesslich in den ausgeschiedenen Be­

3 Pro Wohnung ist mindestens ein Kurzzeit-Veloabstellplatz in der Nähe des Hauseingangsbereichs, zu erstellen.

reichen gestattet. 2 Die «Umgebungsfläche, unbefestigt» dient der Durchgrünung sowie dem Aufent­

Art. 5 Notzufahrt

1 Die Notzufahrt fü r Lösch- und Rettungsfahrzeuge erfolgt über die im Plan bezeichnete Wegführung.

halt und die «Umgebungsfläche, befestigt» als befestigte Verkehrs-, Spiel- und Ab­ stellfläche.

2 Die Fahrbahn muss in einer Breite von 3.50 m jederzeit befahrbar sein.

3 Auf den Umgebungsflächen sind ausschliesslich Ausgänge und Entrauchungen der Sammelgarage sowie je eine Kleinstbaute gemäss Art. 20 Abs. 5 BauR m it einer

Art. 6 Art. y

zulässigen Energiebedarfs fü r die Heizung und das Warmwasser m it erneuerbaren Energien oder Abwärme gedeckt werden.

1 M it der Baueingabe ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept einzureichen.

bezeichneten Stelle. Ruhender Verkehr

Sämtliche Hauptbauten haben mindestens die Zielwerte gemäss SIA 380/1 einzuhal­ ten und sind so auszurüsten, dass mindestens 40 Prozent (Basis EnG Stand 2007) des

bauungskonzept im Anhang A2 des Planungsberichtes ist dafür wegleitend.

gebungsflächen zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt der Sammelgarage erfolgt an der

Art. 4

2 An den bezeichneten Standorten sind blickdichte Laubhecken zu pflanzen.

anrechenbaren Geschossflächen zu schaffen.

2 Die Zu- und Wegfahrten des Geltungsbereiches haben über die befestigten Um­

1 Für Bäume und Sträucher sind im gesamten Geltungsbereich ortheimische Laubar­ ten zu verwenden.

Standort

Am eingetragenen Standort ist eine Fläche für eine Kehrichtsammelstelle freizuhal­

Grundfläche von maximal 10.00 m2und einer Dachfläche von maximal 15.00 m2, im

Kehrichtsammelstelle

ten. Die Sammelstelle ist von ihrer Gestaltung her in das Umfeld einzupassen.

Zusammenhang m it dem Spiel- und Begegnungsplatz und der Kehrichtsammelstelle, zugelassen. Diese sind so zu gestalten, dass sie sich gut in das Gesamtkonzept inte­

Standort

Am eingetragenen Standort ist eine Fläche für eine Trafostation freizuhalten.

grieren. Die Trafostation ist davon ausgenommen.

Trafostation

Art. 14 Freiraumkonzept

M it der ersten Baueingabe ist ein verbindliches Freiraumkonzept über den ganzen Geltungsbereich einzureichen, das den Freiraum qualitativ hochstehend gestaltet und mindestens folgende Punkte regelt: Erschliessung, Parkierung, Notzufahrt, Belä­ ge, Bepflanzung, Aufenthaltsbereiche, Spiel bereiche, Kehrichtsammelstelle.

Art. ig

Baute, abzubrechen

Der Abbruch der bezeichneten Bauten hat spätestens m it der ersten Bauetappe auf der Parzelle Nr. 2093 zu erfolgen