Baureglement
Amden
Document
- Numéro
- 2013-4201
- Commune
- Amden
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 2 sept. 2009
- En vigueur depuis
- 17 juin 2013
Carte
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Fichiers
2013-4201-E-01.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Dorfstrasse 22 8873 Amden
17. Juni 2013
Gemeinde Amden: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Nachtrag zum Baureglement
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Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Schutzbestimmungen sind Anpassungen des Baureglements notwendig. Art. 10 des Baureglements wird derart angepasst, als die Ab sätze 3 - 5 in die Schutzbestimmungen integriert sind und im Baureglement gestrichen werden. Die Prüfung ergibt, dass die Anpassung recht- und zweckmässig ist und genehmigt wer den kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
13-3399 / 335970_87648 335970_87648
Freundliche Crûsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Bei Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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