Überbauungsplan Lemmenmeierareal
Plan d'affectation spécial · Häggenschwil
Document
- Numéro
- 2015-0360
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Häggenschwil
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 21 déc. 2015
- En vigueur depuis
- 21 déc. 2015
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
B a u d e p a rte m e n t, A m t fü r R a u m e n tw ic k lu n g u n d G e o in fo rm a tio n , L ä m m lis b ru n n e n s tra s s e 54, 9001 S t G a lle n
A-Rost Gemeinderat Dorfstrasse 18 9312 Häggenschwil
21. Dezember 2015
(via Tiefbauamt, Rechtsdienst, zur koordinierten Eröffnung mit dem Teilstrassenplan 15-7000 und dem W asserbauprojekt 15-7001)
Geschäft Nr. 15-5716 Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Überbauungsplan Lemmenmeierareal
Die Parzelle Nr. 532 (dreigeschossige W ohn-Gewerbezone) liegt im Ortsteil Lömmenschwil und soll mit drei Mehrfamilienhäusern überbaut werden. Der vorliegende Überbau ungsplan regelt die entsprechenden Bebauungs- und Erschliessungsvorschriften, inkl. der Abweichungen von der Regelbauweise. Ergänzend hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan "Gestaltung Zentrum, Lömmenschwil; Erschliessung Lemmenmeier" sowie den Baulinienplan Lömmenschwilerbach er lassen. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 18. Dezember 2014 erlassen. Die Aufla ge erfolgte vom 3. Februar bis 4. März 2015. Eine eingereichte Einsprache wurde vom Gemeinderat mit Entschied vom 11. Juni 2015 abgewiesen. Aus der Genehmigungsprüfung ergeben sich folgende Hinweise zur Verkehrssicherheit: - In den wegleitenden Beilageplänen ist die Freihaltung der Sichtfelder gemäss Art. 3 Abs. 2 der besonderen Vorschriften nicht gewährleistet. - Die Freihaltung der erforderlichen Sichtfelder (Ein- Ausfahrt Sammelgarage, Zugang Langsamverkehr) sind im Baubewilligungsverfahren sicherzustellen (Verantwortlich keit Baubewilligungsbehörde). Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und im Sinne der Erwägungen genehmigt werden kann.
1 5 -5 7 1 6 / 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 .d o c x 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 .d o c x
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'350.~.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
ü. Strauss
Beilage Genehm igter Erlass (einfach) Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Kantonspolizei, Verkehrstechnik
15 -5 7 1 6 I 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 d o c x
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Häggenschwi
Lömmenschwil M 1:500 5
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15
20
25
Überbauungsplan Lem men melerà real einderat Erlassen am
1 8, Dez,Die2014 Gemeinderatsschreiberin
Der Gemeindepräsident
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Öffentliche Auflage:
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0 3. Fei), 2015
2015
Vom Baudepartement des Kantons S t Gallen genehm igt am
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2015
M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09
S trittm a tte r Pa
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www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
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Festlegungen
Besondere Vorschriften
BVo 1..........
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11
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Geltungsbereich
I.
Art. 8 Allgemeines
Art. 1
Ein- und Ausfahrt Sammelgarage
Art. 3 Baubereich Sammelgarage
Art. 4 Autoabstellplatz (Besucher)
Art. 4 Standort Veloabstellplatz
Art. 4 Markierungslinie Hauptbaute
Art. 6 Markierungslinie Vorbaute
Art. 6 Geltungsbereich
1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den
2 Es sind nur Flachdächer zulässig. Dachflächen über 30 m2sind zumindest extensiv
nachfolgenden besonderen Vorschriften, dem Planungsbericht sowie dem Beilage dossier m it den Plänen des Architekturbüros Hannes P. Messmer, Untereggen (i. De
zu begrünen, sofern diese nicht anderweitig energetisch oder ökologisch genutzt werden.
zember 2014).
3 Dachaufbauten sind vom Dachrand unter einem Winkel von 450zurück zu setzen
2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen sowie die besonderen Vor
und auf eine Höhe von 1.50 m beschränkt.
schriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und Inhalte der Beilagepläne sind wegleitend. Der Planungsbericht ist erläuternd.
Zulässige Anzahl an Vollgeschossen
Art. 6
Art. 2 Zweck
Umgebung
Der Überbauungsplan bezweckt: a) die Sicherung wohnhygienisch guter Verhältnisse;
VG: 4
Art. 9
b) eine haushälterische Bodennutzung;
Allgemeine Umgebungs
1 Die allgemeine Umgebungsfläche ist primär als Rasenfläche zu gestalten. Es sind
fläche
standortgerechte Arten zu verwenden. Der Plan «Umgebungsgestaltung» des Beila gedossiers ist bezüglich Gestaltung und Bepflanzung wegleitend.
c) die Regelung der Erschliessung und Parkierung;
2 Anlagen zur Erschliessung und zum Aufenthalt sowie für die Kehrichtentsorgung
d) die Festsetzung der Bebauung in ihrer Lage und Höhe. GH: 15.50 m
Max. Gebäudehöhe in Meter
Art. 6 FH: 14.00 m
Max. Firsthöhe in Meter
Art. 6 Allgemeine Umgebungsfläche
10 autres articles
Art. 9 Bereich Aufenthaltsfläche
Art. 10
1 Im Baubewilligungsverfahren ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept vorzu legen und bewilligen zu lassen.
Art. 1
IV. A
Gestaltung
sind innerhalb der allgemeinen Umgebungsflächen zulässig.
II.
Art. 3
Art. 70 Erschliessung
Motorisierter Verkehr
Aufenthalts- und Spiel
1 Am bezeichneten Standort ist eine gemeinschaftliche Aufenthaltsfläche m it Sitz
fläche
gelegenheiten und Spielelementen für verschiedene Altersklassen zu gestalten. 2 In den bezeichneten Bereichen sind eine Spielfläche sowie eine Spielwiese anzule gen und m it Spielelementen für verschiedene Altersklassen auszustatten.
1 Die Ein- und Ausfahrt der Sammelgarage ist am bezeichneten Standort zu erstel len. 2 Die erforderlichen Sichtfelder gemäss SN V5S 640 273a sind innerhalb des Gel
Bereich Spielwiese
Art. io
Bereich Spielfläche
Art. io
tungsbereichs dauerhaft freizu halten.
Art. 4 Ruhender Verkehr
1 Die Autoabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind in der gemeinsamen Sammelgarage anzulegen. Diese ist innerhalb des bezeichneten Baubereichs zu reali
V.
Art. il
Übrige Inhalte
Energie
höchstens 30 % des zulässigen Energiebedarfs (Basis EnG Stand 2010) fü r Heizung
sieren. 2 Die Autoabstellplätze für Besucher sind im bezeichneten Bereich anzuordnen. Die se sind m it sickerfähigem Material auszuführen.
Hinweise
3 Der Bedarf an Zweiradabstellplätzen richtet sich nach SN VSS 640 065. Am be zeichneten Standort sind die Kurzzeitabstellplätze m it einer Überdachung vorzuse
Baute, bestehend Anlage, abzubrechen
I “
hen.
Art. 5 Langsamverkehr
Projekt (Stand i. Dezember 2014) III.
Art. 6
Sämtliche Fusswege sind m it einer Mindestbreite von 1.50 m zu erstellen. Diese sind behindertengerecht und m it einem sickerfähigen Belag auszuführen.
Bebauung
Markierungslinie
1 Die ausgeschiedenen Markierungslinien für Bauten legen die maximale Ausdeh nung der Haupt- und Vorbauten fest. Es gelten die im Überbauungsplan festgelegten Gebäude- und Firsthöhen sowie die maximal zulässige Vollgeschosszahl. 2 Innerhalb der Markierungslinie Vorbauten sind nur offene Sitzplätze oder Vorbau ten zulässig.
Art. 7 Mehrausnützung
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird m it der letzten Etappe eine Mehr ausnützung von 25 % gewährt, wenn die Kriterien nach A rt 8 des Baureglements und die Grundsätze des Überbauungsplans erfüllt sind.
Sofern die Bauten nicht nach dem Minergie-Standard ausgeführt werden, dürfen und Warmwasser m it nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Art. 12 Hochwasserschutz
Sofern die Gefährdung zum Zeitpunkt der Baubewilligung der Sammelgarage noch vorhanden ist, sind zwingend Objektschutzmassnahmen zu treffen.