Überbauungsplan Lemmenmeierareal

Plan d'affectation spécial · Häggenschwil

Document

Numéro
2015-0360
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Häggenschwil
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
21 déc. 2015
En vigueur depuis
21 déc. 2015

Carte

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Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

B a u d e p a rte m e n t, A m t fü r R a u m e n tw ic k lu n g u n d G e o in fo rm a tio n , L ä m m lis b ru n n e n s tra s s e 54, 9001 S t G a lle n

A-Rost Gemeinderat Dorfstrasse 18 9312 Häggenschwil

21. Dezember 2015

(via Tiefbauamt, Rechtsdienst, zur koordinierten Eröffnung mit dem Teilstrassenplan 15-7000 und dem W asserbauprojekt 15-7001)

Geschäft Nr. 15-5716 Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Überbauungsplan Lemmenmeierareal

Die Parzelle Nr. 532 (dreigeschossige W ohn-Gewerbezone) liegt im Ortsteil Lömmenschwil und soll mit drei Mehrfamilienhäusern überbaut werden. Der vorliegende Überbau­ ungsplan regelt die entsprechenden Bebauungs- und Erschliessungsvorschriften, inkl. der Abweichungen von der Regelbauweise. Ergänzend hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan "Gestaltung Zentrum, Lömmenschwil; Erschliessung Lemmenmeier" sowie den Baulinienplan Lömmenschwilerbach er­ lassen. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 18. Dezember 2014 erlassen. Die Aufla­ ge erfolgte vom 3. Februar bis 4. März 2015. Eine eingereichte Einsprache wurde vom Gemeinderat mit Entschied vom 11. Juni 2015 abgewiesen. Aus der Genehmigungsprüfung ergeben sich folgende Hinweise zur Verkehrssicherheit: - In den wegleitenden Beilageplänen ist die Freihaltung der Sichtfelder gemäss Art. 3 Abs. 2 der besonderen Vorschriften nicht gewährleistet. - Die Freihaltung der erforderlichen Sichtfelder (Ein- Ausfahrt Sammelgarage, Zugang Langsamverkehr) sind im Baubewilligungsverfahren sicherzustellen (Verantwortlich­ keit Baubewilligungsbehörde). Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und im Sinne der Erwägungen genehmigt werden kann.

1 5 -5 7 1 6 / 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 .d o c x 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 .d o c x

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'350.~.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

ü. Strauss

Beilage Genehm igter Erlass (einfach) Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Kantonspolizei, Verkehrstechnik

15 -5 7 1 6 I 4 5 8 9 4 9 _ 1 0 5 5 1 9 d o c x

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Häggenschwi

Lömmenschwil M 1:500 5

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15

20

25

Überbauungsplan Lem men melerà real einderat Erlassen am

1 8, Dez,Die2014 Gemeinderatsschreiberin

Der Gemeindepräsident

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Öffentliche Auflage:

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0 3. Fei), 2015

2015

Vom Baudepartement des Kantons S t Gallen genehm igt am

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2015

M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09

S trittm a tte r Pa

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www.strittmatter-partner.ch | [email protected]

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Festlegungen

Besondere Vorschriften

BVo 1..........

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------------------------------- -—

11

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.

Geltungsbereich

I.

Art. 8 Allgemeines

Art. 1

Ein- und Ausfahrt Sammelgarage

Art. 3 Baubereich Sammelgarage

Art. 4 Autoabstellplatz (Besucher)

Art. 4 Standort Veloabstellplatz

Art. 4 Markierungslinie Hauptbaute

Art. 6 Markierungslinie Vorbaute

Art. 6 Geltungsbereich

1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den

2 Es sind nur Flachdächer zulässig. Dachflächen über 30 m2sind zumindest extensiv

nachfolgenden besonderen Vorschriften, dem Planungsbericht sowie dem Beilage­ dossier m it den Plänen des Architekturbüros Hannes P. Messmer, Untereggen (i. De­

zu begrünen, sofern diese nicht anderweitig energetisch oder ökologisch genutzt werden.

zember 2014).

3 Dachaufbauten sind vom Dachrand unter einem Winkel von 450zurück zu setzen

2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen sowie die besonderen Vor­

und auf eine Höhe von 1.50 m beschränkt.

schriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und Inhalte der Beilagepläne sind wegleitend. Der Planungsbericht ist erläuternd.

Zulässige Anzahl an Vollgeschossen

Art. 6

Art. 2 Zweck

Umgebung

Der Überbauungsplan bezweckt: a) die Sicherung wohnhygienisch guter Verhältnisse;

VG: 4

Art. 9

b) eine haushälterische Bodennutzung;

Allgemeine Umgebungs­

1 Die allgemeine Umgebungsfläche ist primär als Rasenfläche zu gestalten. Es sind

fläche

standortgerechte Arten zu verwenden. Der Plan «Umgebungsgestaltung» des Beila­ gedossiers ist bezüglich Gestaltung und Bepflanzung wegleitend.

c) die Regelung der Erschliessung und Parkierung;

2 Anlagen zur Erschliessung und zum Aufenthalt sowie für die Kehrichtentsorgung

d) die Festsetzung der Bebauung in ihrer Lage und Höhe. GH: 15.50 m

Max. Gebäudehöhe in Meter

Art. 6 FH: 14.00 m

Max. Firsthöhe in Meter

Art. 6 Allgemeine Umgebungsfläche

10 autres articles

Art. 9 Bereich Aufenthaltsfläche

Art. 10

1 Im Baubewilligungsverfahren ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept vorzu­ legen und bewilligen zu lassen.

Art. 1

IV. A

Gestaltung

sind innerhalb der allgemeinen Umgebungsflächen zulässig.

II.

Art. 3

Art. 70 Erschliessung

Motorisierter Verkehr

Aufenthalts- und Spiel­

1 Am bezeichneten Standort ist eine gemeinschaftliche Aufenthaltsfläche m it Sitz­

fläche

gelegenheiten und Spielelementen für verschiedene Altersklassen zu gestalten. 2 In den bezeichneten Bereichen sind eine Spielfläche sowie eine Spielwiese anzule­ gen und m it Spielelementen für verschiedene Altersklassen auszustatten.

1 Die Ein- und Ausfahrt der Sammelgarage ist am bezeichneten Standort zu erstel­ len. 2 Die erforderlichen Sichtfelder gemäss SN V5S 640 273a sind innerhalb des Gel­

Bereich Spielwiese

Art. io

Bereich Spielfläche

Art. io

tungsbereichs dauerhaft freizu halten.

Art. 4 Ruhender Verkehr

1 Die Autoabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind in der gemeinsamen Sammelgarage anzulegen. Diese ist innerhalb des bezeichneten Baubereichs zu reali­

V.

Art. il

Übrige Inhalte

Energie

höchstens 30 % des zulässigen Energiebedarfs (Basis EnG Stand 2010) fü r Heizung

sieren. 2 Die Autoabstellplätze für Besucher sind im bezeichneten Bereich anzuordnen. Die­ se sind m it sickerfähigem Material auszuführen.

Hinweise

3 Der Bedarf an Zweiradabstellplätzen richtet sich nach SN VSS 640 065. Am be­ zeichneten Standort sind die Kurzzeitabstellplätze m it einer Überdachung vorzuse­

Baute, bestehend Anlage, abzubrechen

I “

hen.

Art. 5 Langsamverkehr

Projekt (Stand i. Dezember 2014) III.

Art. 6

Sämtliche Fusswege sind m it einer Mindestbreite von 1.50 m zu erstellen. Diese sind behindertengerecht und m it einem sickerfähigen Belag auszuführen.

Bebauung

Markierungslinie

1 Die ausgeschiedenen Markierungslinien für Bauten legen die maximale Ausdeh­ nung der Haupt- und Vorbauten fest. Es gelten die im Überbauungsplan festgelegten Gebäude- und Firsthöhen sowie die maximal zulässige Vollgeschosszahl. 2 Innerhalb der Markierungslinie Vorbauten sind nur offene Sitzplätze oder Vorbau­ ten zulässig.

Art. 7 Mehrausnützung

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird m it der letzten Etappe eine Mehr­ ausnützung von 25 % gewährt, wenn die Kriterien nach A rt 8 des Baureglements und die Grundsätze des Überbauungsplans erfüllt sind.

Sofern die Bauten nicht nach dem Minergie-Standard ausgeführt werden, dürfen und Warmwasser m it nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Art. 12 Hochwasserschutz

Sofern die Gefährdung zum Zeitpunkt der Baubewilligung der Sammelgarage noch vorhanden ist, sind zwingend Objektschutzmassnahmen zu treffen.