Überbauungsplan Lemberg

Plan d'affectation spécial · Neckertal

Document

Numéro
1982-6761
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Neckertal
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
19 oct. 1981
Approuvé
13 mai 1982
Publié
11 janv. 1982
En vigueur depuis
13 mai 1982

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 21 3111

LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54

13. Mai 1982

9001 ST. GALLEN,

Gemeinderat 9631 Hemberg

Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. (sGS 731.1;

Afficher tout le texte

abgekürzt BauG)

31 des Baugesetzes

die folgenden Planungserlasse

zur Genehmigung eingereicht: - Ueberbauungsplan Lemberg mit besonderen Vorschriften - Teilzonenplan Lemberg Die Prüfung hat ergeben, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden. Gestützt auf Art.

31 BauG und Art.

die Verwaltungsrechtspflege Nr.

94 des Gesetzes über

(sGS 951.1)

in Verbindung mit

26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gem einde­

verwaltung

(sGS 821.5)

verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Planungserlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.

900.— .

Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Vorsteher: Beilage : - Planungserlasse - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD

sîg. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger, Regierungsrat

Plan mit besonderen Vorschriften

BESONDERE VORSCHRIFTEN

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

LEGENDE:

KANTON ST.GALLEN GEMEINDE HEMBERG

Axt. 1

UMGRENZUNG GEBIET

A

Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglernentes der Politischen Gemeinde Hemberg.

PLANGEBIET

WOHNHÄUSER

Art. 2 GEBIET

B

Geltungsbereich

ERSCHLIESSUNG

UND

PARKIERUNG

Zweck des Ueberbauungsplans Der Ueberbauungsplan bezweckt eine geordnete Ueberbauung sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.

BAULINIE UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM ALLGEMEINEN

EIN - /AUSFAHRT

ÜBERBAUUNGSPLAN LEMBERG

Art. 3 RICHTUNGSPUNKTE

FÜR

NOTZUFAHRT

RICHTUNGSPUNKTE

FÜR

FUSSGÄNGERVERBINDUNGEN

Gesamtwirkung Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Art. 4 Dachgestaltung

Sämtliche Bauten sind mit Ausnahme von An-, Neben- und Vorbauten mit einem Satteldach zu versehen. Die Hauptfirstrichtung hat ungefähr parallel oder quer zu den Höhenlinien zu verlaufen.

HINWEIS: STRASSE

Art. 5 Materialwahl, Farbgebung

Stark reflektierende Fassaden- und Dachelemente sowie grellfarbige Hausan­ striche sind nicht zulässig.

Art. 6 Richtungspunkte

Zwischen den durch Richtungspunkte bezeichneten Stellen ist ein Streifen derart von Bauten freizuhalten, dass zwischen diesen Punkten eine Notzufahrt von 3 m, respektive ein öffentlich begehbarer Weg von 2,0 m Breite erstellt werden kann.

M 1= 5 0 0 VOM

GEMEINDERAT

DER

GEMEINDAMMANN;

GENEHMIGT

Notzufahrt und Wege sind auf Kosten des Grundeigentümers zu erstellen. ,

AM : 19 10 1981 DER

GEMEINDERATSSCHREIBER

Art. 7 AutoabStellplätze

Autoabstellplätze sind in genügender Anzahl auf privatem Grund zu erstellen. Mindestens ist pro Einfamilienhaus ein Autoabstellplatz oder Garage vorzusehen.

UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM SPEZIELLEN

ÖFFENTLICH VOM DER

AUFGELEGT

BAUDEPARTEMENT

VOM: u i DES

KANTONS

BIS : 10 2 1982 ST. GALLEN

Art. 8 /

/

GENEHMIGT

REGIERUNGSRAT: I A \

Gebiet A, Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser Im Gebiet A sind nur freistehende Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser gestattet

Art. 9

AM:

Gebiet B, Erschliessung und Parkierung Das Gebiet B ist für die Erschliessung und Parkierung des Plangebiets vorge­ sehen .

1 3. M a i

Die Erschliessung des Plangebiets von der Gemeindestrasse darf nur im Bereich der im Plan bezeichneten Ein- und Ausfahrt erfolgen.

1 von

PLANDATUM

THOMAS

PLANNR

2 4 . 9 .1 9 8 1

EIGENMANN

SCHWERTGASSE

3

RAUMPLANER

N D S /H T L

9000

ST. GALLEN

TEL.

071

OP

4.1-4/2

25 27 55

W atd, S cn o n 0n g ru n 4

Die für das Plangebiet notwendigen Autoabstellplätze, Autounterstände und Garagen sind im Gebiet B zu erstellen. Autoabstellplätze und Garagen sind zudem auf den an das Gebiet B angrenzenden Grundstücken gestattet, sofern sie vom Gebiet B aus erschlossen werden.