Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
Plan d'affectation spécial · Neckertal
Document
- Numéro
- 2013-6760
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Neckertal
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 13 août 2013
- Approuvé
- 19 août 2013
- En vigueur depuis
- 19 août 2013
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Hemberg Dreiegglistrasse 7
19. August 2013
9633 Hemberg
Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Änderung Überbauungsplan Brugg-Bächli
Damit die Erweiterungsabsichten des Betreibers umgesetzt werden können, wird der seit 1995 rechtskräftige Überbauungsplan massgeschneidert auf die zukünftigen Verhältnisse angepasst. Die Anpassung wurde mündlich vorbesprochen. Da es sich um eine unbedeutende Ände rung handelt, kann ausnahmsweise das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Die betroffenen Anstösser sind mit der Anpassung einverstanden und haben dem Erlass zu gestimmt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
13-4839 / 344547_89088 344547_89088
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen jGerîehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
13-4839 / 344547_89088