BLP Oberdorf-Oberfeld

Plan d'affectation spécial · Hemishofen

Document

Numéro
U/N/50/38
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Hemishofen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Kt. RR
Adopté
15 oct. 1974
En vigueur depuis
15 oct. 1974

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Hemishofen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

0

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES I<ANTONS SCHAFFHAUSEN Nr.

U/N/So/38

vom

15. Oktober 1974

Baulinienplan "Oberdorf/ Oberfeld", Hemishofen, Genehmigung

I. Der Gemeinderat Hemishofen hat für das Baugebiet "Oberdorf/ Oberfeld" einen als Quartierplan bezeichneten Baulinienplan

Afficher tout le texte

aufgestellt. Der Plan wurde vom Gemeinderat am 11. April 1972 genehmigt und in der Zeit vom 2o. April bis 19. Mai 1972 öf­ fentlich aufgelegt. Einsprachen wurden nicht erhoben, Mit Schreiben vom 31. August 1972 / 29. Juli 1974 ersucht der Ge­ meinderat um Genehmigung des Planes durch den Regierungsrat. II. Mit einem Quartierplan legt der Gemeinderat fest, wie ein Teil­ gebiet der Gemeinde mit Quartierstrassen, Kanalisationen und Werkleitungen erschlossen wird (Art. 14 des kantonalen Bauge­ setzes). Im eingereichten Plan sind Baulinien sowie die künf­ tigen Verkehrsanlagen eingetragen. Die Erschliessung mit Ka­ nalisation und Werkleitungen ist nicht enthalten. Der Plan ist deshalb als Baulinienplan im Sinne von Art. 9 des kanto­ nalen Baugesetzes zu·betrachten. Bei der Zweckmässigkeitsprüfung wurde festgestellt, dass der

Baulinienplan auf einer ungenauen Planunterlage erstellt wurde und die Vermassung der Strassenachsen, von.denen aus die Bau­ linien definiert werden, mangelhaft war. Das Planungsamt hat deshalb die Baulinien auf einen einwandfreien Vermessungsplan . . übertragen und die richtige Vermassung vorgenommen.

.

Der heute vorliegende Plan kann als zweckmässig bezeichnet werden. Das Verfahren wurde gemäss Art. 11 des kantonalen

2

Baugesetzes durchgeführt und abgeschlossen. Der Genehmigung durch den Regierungsrat steht damit nichts entgegen. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Hemishofen am 11. April 1972 beschlos­ sene Baulinienplan "Oberdorf/Oberfeld" wird genehmigt. t �;

2. Mitteilung an: Gemeinderat Hemishofen unterzeichneten Plänen

(2

Expl. ) unter Beilage von zwei

- Baudirektion - Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes - Rechtsdienst Baudirektion

- Tiefbauamt - Hochbauamt - Grundbuchamt - Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER: