BLP Bühlweg

Plan d'affectation spécial · Löhningen · Abrogé le 28 sept. 2023

Document

Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Löhningen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Kt. BD
Adopté
9 juin 2004
En vigueur depuis
9 juin 2004
Abrogé
28 sept. 2023

Carte

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Fichiers

Texte

Kanton Schaffhausen Baudepartement Regierungsgebäude CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Löhningen, Änderung Baulinien­ plan "Bühlweg"; Genehmigung

Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Schaffhausen, 9. Juni 2004

Verfügung 1. Der Gemeinderat hat am 3. Juni 2003 eine kleine Änderung des Baulinienplanes "Bühl­ weg", umfassend die Verschiebung der östlichen Baulinie entlang des Bühlweges um 1.00 m Richtung Verkehrsfläche beschlossen. Da es sich hierbei um eine kleine Änderung handelt, wurde gemäss Art. 15 Abs. 2 Baugesetz die schriftliche Zustimmung aller Betrof­ fenen eingeholt und auf die öffentliche Auflage verzichtet. Mit Protokollauszug vom 3. Juni 2003 ersucht der Gemeinderat Löhningen um Genehmi­ gung der kleinen Änderung des Baulinienplanes "Bühlweg". II. 1. Baulinienpläne und deren Änderungen bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Bauge­ setz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Ge­ nehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweck­ mässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kan­ tonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass die kleine Änderung des Baulinienplanes "Bühlweg" rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde die schriftliche Zustimmung aller Betroffenn.� eir,,y-�holt. IIT. GenehmigungsvF.,.; fahren wurden keine Einwände gegen die Änderung des Baulinienplanes vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. II 1. Demgemäss wird v e r f ü g t:

1. Die vom Gemeinderat Löhningen am 3. Juni 2003 beschlossene kleine Änderung des Bau­ linienplanes "Bühlweg", umfassend die Verschiebung der östlichen Baulinie entlang des Bühlweges um 1.00 m in Richtung Verkehrsfläche wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8224 Löhningen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versan„d.. t, )� � Baudepartement - --.;Pll:rnungs.=-ffna Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Denkmalpflege - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung

Baulinienplan "Bühlweg" (3-fach)

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