Nutzungsplanung (2003) Änderung GB 664

Plan de zones · Löhningen

Document

Numéro
36/587
Type
Plan de zones
Commune
Löhningen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Kt. RR
Adopté
5 nov. 2013
En vigueur depuis
5 nov. 2013

Carte

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Fichiers

Texte

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 05. November 2013

Löhningen, Zonenplanänderung GB Nr. 664 (Teilfläche); Genehmi­ gung

Protokoll-Nr. 36/587

1. Die Gemeindeversammlung Löhningen hat am 12. Dezember 2012 eine Zonenplanänderung, umfassend die nachfolgenden Einzonungen, beschlossen: a)

Die Einzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 664 von der Landwirtschaftszone überlagert mit Baulandreservezone und archäologischer Schutzzone in die Wohnzone W1 überlagert mit archäologischer Schutzzone.

b)

Die Einzonung eines kleinen Teiles der Parzelle GB Nr. 664 von der Freihaltezone überlagert mit archäologischer Schutzzone in die Wohnzone W1 überlagert mit ar­ chäologischer Schutzzone.

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c)

Die Umzonung zweier kleiner Teilflächen der Parzelle GB Nr. 664 von der Landwirt­ schaftszone überlagert mit Baulandreservezone und archäologischer Schutzzone in die Freihaltezone überlagert mit archäologischer Schutzzone.

Ein Teil der Parzelle GB Nr. 664 wurde im Zonenplan von 2006 der Bauzonenreserve zuge­ wiesen, mit dem Gedanken, dass eine zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinde, mit Wohnzone W1, in dieser Richtung erfolgen solle, und dass nicht einfach Bauland auf Vorrat eingezont werden soll. Grund für die Ein- bzw. Umzonungen ist nun, dass sich zwei Familien in Löhningen niederlas­ sen und die Parzelle überbauen wollen. Die Gesamtfläche der geänderten Fruchtfolgefläche verändert sich infolge der Ein- und Umzonungen nicht, da die verlorengehende Fläche durch die neugewonnene flächengleich ersetzt wird. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 18. Februar bis 11. März 2013. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 17. September 2013 ersucht der Gemeinderat Löhningen um Genehmi­ gung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

11. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Ge­ nehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Än­ derungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Zonenplanänderung öffent­ lich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Zonen­ planänderung vorgebracht. Die Zonenplanänderung kann somit genehmigt werden. II1. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die von der Gemeindeversammlung Löhningen am 12. Dezember 2012 beschlossene Zonenplanänderung wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8224 Löhningen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement ([email protected]) - Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected]) - Bauinspektorat ([email protected]) - Kantonsarchäologie ([email protected]) - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected]) - Interkantonales Labor ([email protected]) - Vermessungsamt ([email protected])

2

- Landwirtschaftsamt/ Melioration ([email protected]) - Amt für Grundstückschätzung ([email protected]) - Grundbuchamt ([email protected]) - EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

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