QP HET Im unteren Sohn

Plan d'affectation spécial · Schaffhausen

Document

Numéro
Ri/Sp/27/7
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Commune
Schaffhausen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Commune
Autorité
Gemeinde
Approuvé par
Kt. RR
Adopté
14 juil. 1998
En vigueur depuis
14 juil. 1998

Carte

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Fichiers

Texte

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Ri/Sp/27/7

vom 14. Juli 1998

Hemmental, Baulandumle­ gung und Quartierplan mit Baulinienplan "im unteren Sohn", Genehmigung

1. Am 24. Februar 1998 hat der Gemeinderat Hemmental die Baulandumlegung und den Quartierplan mit Baulinienplan „im unteren Sohn" beschlossen. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 6. März bis 5. April 1998. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 14. April 1998 ersucht der Gemeinderat Hemmental um Genehmigung der Baulandumlegung und des Quartierplanes mit Baulinienplan „im unteren Sohn".

II.

1. Baulandumlegungen, Quartierpläne und Baulinienpläne bedürfen der Genehmi­ gung durch den Regierungsrat. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regie­ rungsrat die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen be­ fasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Baulandumlegung und der Quartierplan so­ wie der Baulinienplan rechtmässig zustande gekommen sind. Nach dem Be­ schluss durch den Gemeinderat wurden die Baulandumlegung und der Quar­ tierplan mit Baulinienplan öffentlich aufgelegt.

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Da im Genehmigungsverfahren keine Einwände gegen die Baulandumlegung und den Quartierplan mit Baulinienplan „im unteren Sohn" erhoben wurden, kann die nachgesuchte Genehmigung erteilt werden.

III.

Auf Antrag des Baudepartementes wird

b e s c h l o s s e n:

1. Die vom Gemeinderat Hemmental am 24. Februar 1998 beschlossene Bauland­ umlegung und der Quartierplan mit Baulinienplan "im unteren Sohn" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat, 8231 Hemmental (die genehmigten Akten werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen Kantonsforstamt Grundbuchamt Hochbauamt (inkl. Denkmalpflege und Archäologie) Kantonales Laboratorium Landwirtschaftsamt, Charlottenfels, Postfach 867, 8212 Neuhausen am Rheinfall Meliorations- und Vermessungsamt Rechtsdienst des Baudepartementes Tiefbauamt Bauinspektorat -

Amt für Grundstückschätzungen

a.� Der Staatsschreiber i. V.:

Christian Ritzmann

4-.06-0 Kanton Schaffhausen Baudepartement

8201 Schaffhausen, 6. Juli 1998 Beckenstube 11

Planungs- und Naturschutzamt Tel. Direktwahl Telefax

052 632 73 87 052 632 73 19

Gemeinderat Hemmental 8231 Hemmental

Hemmental, Baulandumlegung, Quartierplan mit Baulinienplan „im unteren Sohn" Sehr geehrter Herr Gemeinderpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Quer durch das Gebiet „im unteren Sohn" verläuft die bestehende 16-kV­ Holzmastenfreileitung „Abzweig Hemmental". Das EKS sieht eine Verkabelung dieser Freileitung vor, sobald das Gewerbegebiet mit den entsprechenden Stras­ sen erschlossen ist (d. h. ein gesichertes, ausgebautes Trasse muss zur Verfü­ gung stehen). Im weiteren weist das EKS darauf hin, dass zur genügenden elektrischen Versor­ gung dieses Gewerbegebietes, je nach Anschlussleitungen der zukünftigen Kun­ den, die Erstellung einer Transformatorenstation notwendig ist. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme vor Baubeginn (mind. 1/2 Jahr) mit dem EKS durch die Gemeinde oder das projektierende Ingenieurbüro ist unbedingt erforder­ lich. Adresse EKS: Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen Rheinstrasse 37, Postfach 435 8201 Schaffhausen Tel.: 633 55 55 (Herr Huber) Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Für allfällige Fragen und Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an obenstehende Adresse des EKS. Mit freundlichen Grüssen PLANUNGS- UND NATU DES KAN ON ) /I

- 1 Situationsplan 1 :500

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