KbS Nr. 142: Neunkirch Uf Höhi / Wyden

Cadastre des sites pollués · Neunkirch

Document

Numéro
142
Type
Cadastre des sites pollués
Commune
Neunkirch
Canton
Schaffhouse
Niveau
Canton
Approuvé par
Kt. IKL
Adopté
13 sept. 2005
En vigueur depuis
13 sept. 2005

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Neunkirch avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Neunkirch

Grundbuch-Nr.:

1116

Bezeichnung:

uf Höhi / Wyden

Datum Verfügung:

13.09.2005

Afficher tout le texte

Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 142

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Bauaushub, (bis 1965 Kehricht)

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

1/1

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Neunkirch

Grundbuch-Nr.:

2178

Bezeichnung:

uf Höhi / Wyden

Datum Verfügung:

13.09.2005

Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 142

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Bauaushub, (bis 1965 Kehricht)

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

1/1