KbS Nr. 215: Rüdlingen Fallentor

Cadastre des sites pollués · Rüdlingen

Document

Numéro
215
Type
Cadastre des sites pollués
Commune
Rüdlingen
Canton
Schaffhouse
Niveau
Canton
Approuvé par
Kt. IKL
Adopté
13 févr. 2003
En vigueur depuis
13 févr. 2003

Carte

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Fichiers

Texte

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

Grundbuch-Nr.:

694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

13.02.2003

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Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung, 08.12.2000

KBS-Nr: 215

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

KBS-Nr: 215

Grundbuch-Nr.:

695, 694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

03.04.2003

Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Kiesgrube Fallentor Erweiterung Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Stufe, Festsetzung einer Materialabbauzone, Rodungsgesuch und Abbaugesuch, 1997 // Hydrogeologische Untersuchungen, Monitoring-System, Kiesgrube Fallentor, 2000

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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