BLP Grosse und Kleine Schanze
Plan d'affectation spécial · Stein am Rhein
Document
- Numéro
- 36/12
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'alignement
- Commune
- Stein am Rhein
- Canton
- Schaffhouse
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde
- Approuvé par
- Kt. RR
- Adopté
- 5 juin 1946
- En vigueur depuis
- 5 juin 1946
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Stein am Rhein avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
AUSZUG aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN •
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PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN vom
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D 5401
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Nr. 7 f7 Uebersc�reitung der Baulinie b/Grundstück Nr.369 in Stein am Rhein. vom
26. Mai l948.
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I.
Der Stadtrat Stein am Rhei n stellt mit Eingabe an
audirektion vom 14. Mai 1948 das Gesuch um Bewilligung zur schreitung der am 24. Januar 1945 genehmigten Bau.linie an der "Grosse Schanz-Dorfstrasse" für die ErsteL. lung einer Anbaute >s Gebäude B.K. Nr.562 A der Lederfabrik Irmiger A.-G. Er begründet sein Gesuch damit, dass es der Leder Irmiger A.-G. nicht möglich sei, die in diesem Anbau ben.ötig- : zu platzieren. II. Nach Auffassung des Regierungsrates wäre es seitens Stein am. Rhein richtiger gewesen, die Bru:linie vor auausschreibung des Bauvorhabens Irmiger zu verschieben und ·in einer Kreisform., wodurch die Baute hinter die Baulinie zu Die Verschiebung der Baulinie wäre eine kleine Abände-· .der genehmigten Baulinie im Sinne von Arto9, Abs.2, des Bauzes und hätte vom Regierungsrat ohne das Verfahren gemäss Art. 8 des Baugesetzes bewilligt werden können. Auf Antrag der Ba.1.direktion wird
b e s c h 1 o s s e n : !e Ueberschreitung der genehmigten Bau.linie an der Ecke "Grosse
z - Dorfstrasse" bei Grundstück Nr.369 in Stein am Rhein
• · die Erstellung einer Anbaute an Gebäude :B.K. Nr.562 A wird )Iläss Art.10, Abs .4, Baugesetz bewilligt.
!11 Stadtrat Stein am Rhein -wird empfo hlen, die Verlegung der
,:ul.inie an dieser Stelle zu prüf'en und vom Regierungsrat im
. e von Art.9, Abs.2, Baugesetz die :Bewllligung nachzusuchen.
..... 2 -
tteilung an den Stadtrat Stein am P..hein, an die Baudirektion, "die kantonale Feuerpolizei und an die kantonale Bauverwaltung.
Nr.
Baulinie-Verlegung. Ecke Grosse Schanz-Dorfstr. Stein am Rhein.
ITZUNG 31/7
878
vom
21.Juni 1948.
Der Stadtrat Stein am Rhein übermittelt dem Regierungsrat mit Schreiben vom 12.Juni 1948 eine Planvorlage . über die Verlegung der genehmigten Baulinie Ecke "Grosse-Schanz Dorfstrasse" und ersucht um Genehmigung im Sinne von Art.9, Abs.2, Die Prüfung ergab, dass es sich im vorliegen um eine unwichtige Abänderung handelt, sodass für die der Baulinie das Verfahren gemäss Art.9, Abs.l, Bauge zur Anwendung kommt. Somit kann dem Gesuche zugestimmt Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : Die Abänderung bezw. die Verlegung der Baulinie an der Ecke "Grosse-Schanz-Dorfstrasse tt wird genehmigt. Die Ausnahmebewilligung HRB vom 26.::Mai 1948 Ziffer 1 für die Ueberschreitung der Baulinie an der Ecke nGrosse-Schanz-Dorf strasse" für die Erstellung einer .Anbaute an Gebäude B.K.No. 562 A auf Grundstück No. 369 der Lederfabrik Irmiger .A. -G. wird durch die Verlegung der Baulinie hinfällig. Die VerJ.e gung der Baulinie ist im Grundbuch anzumerken. Die An meldung hat durch den Stadtrat Stein am Rhein zu erfolgen. Mitteilung an den Stadtrat Stein am Rhein unter Rückgabe ei nes Exemplares der genehmigten Pläne über die Verlegung der Baulinie, an die kant. Baudirektion, das kant. Grundbuchamt, die kant. Feuerpolizei und an die kant. Bauverwaltung unter Rückgabe der übrigen Akten.