Neunkirch: Sonderwaldreservat "Spitzhau"

Réserves forestières · Schaffhouse

Document

Numéro
43/691
Type
Réserves forestières
Canton
Schaffhouse
Niveau
Canton
Approuvé par
Kt. RR
Adopté
13 déc. 2011
En vigueur depuis
13 déc. 2011

Carte

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Fichiers

Texte

~SH_ ‘?60_06 //≤(_)t~)~.O~//Sfi~ ~ Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 13. Dezember 2011

Protokoll-Nr. 43/691

Gemeinde Neunkirch; Genehmi gung von Vereinbarungen mit Ent schädigung für Waidreservate

Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität werden im Wald gezielt Flächen als Waidreser vate ausgeschieden. Im Rahmen der Vereinbarung 2008

-

2011 mit dem Bund für den Pro

grammbereich Biodiversität im Wald wurde als Ziel die Schaffung von Waidreservaten im Um fang von 230 Hektaren vereinbart; 100 Hektaren Naturwaidreservate und 130 Hektaren Son derwald reservate. In einem Naturwaldreservat wird die ungestörte, natürliche Waldentwicklung zugelassen und auf jegliche Holznutzung verzichtet. Waldflächen, die sich frei entwickeln können, sind für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf Wald mit alten Bäumen und totem Holz angewiesen sind, äusserst wertvoll. Die Gruppe der totholzbewohnenden Insekten, Pilze, Flechten und anderen Organismen ist sehr artenreich und enthält einen hohen Anteil seltener und gefährdeter Arten. Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflan zenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Be deutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaldreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen setzt voraus, dass periodisch Pfle geeingriffe ausgeführt werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, Insekten, Orchideen und Felsenpflanzen. Für die Sicherstellung des Waldreservates wird eine Vereinbarung zwischen dem Waldeigen tümer und dem Kanton Schaffhausen abgeschlossen. Die Vertragsdauer beträgt für Natur waldreservate 50 Jahre und für Sonderwaldreservate 30 Jahre. Die Entschädigung des Kan tons beträgt für Naturwaldreservate und für Sonderwaidreservate Fr.

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pro Hektar und Ver

tragsjahr. Dazu kommt eine Entschädigung des Bundes in der Höhe von Fr. und Vertragsjahr für Naturwaldreservate und von Fr. Sonderwaldreservate.

pro Hektar

- pro Hektar und Vertragsjahr für

Im Gemeindewald Neunkirch sollen am «Vorder Härning» ein Naturwaldreserv~t mit einer Flä che von 40.5 Hektaren und zwei Sonderwaldreservate in den Gebieten «Hasenberg» (Fläche 14.2 Hektaren) und «Spitzhau» (Fläche 34.5 Hektaren) ausgeschieden werden. Der Gemein derat Neunkirch hat an der Sitzung vom 12. April 2011 den Vorhaben und den Vereinbarungs entwürfen zugestimmt. Die Waidreservate werden wie folgt entschädigt: Naturwaldreservat «Vorder Häming»; Fläche 40.5 Hektaren, Vertragsdauer 50 Jahre -

Kantonsbeitrag

Fr.

-

Bundesbeitrag

Fr.

Sonderwaldreservat «Hasenberg»; Fläche 14.2 Hektaren, Vertragsdauer 30 Jahre -

Kantonsbeitrag

Fr.

-

Bundesbeitrag

Fr.

-

Sonderwaidreservat «Spitzhau»; Fläche 34.5 Hektaren, Vertragsdauer 30 Jahre -

Kantonsbeitrag

Fr.

-

Bundesbeftrag

Fr.

Für die drei Waldreservate mit einer Fläche von insgesamt 89.2 Hektaren beträgt der Kan tonsbeitrag Fr.

und der Bundesbeitrag Fr. III.

Auf Antrag des Baudepartemen es wir

beschlossen:

Die Vereinbarungen zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemein de Neunkirch über das Naturwaidreservat «Vorder Häming» und die Sonderwaldre servate «Hasenberg» und «Spitzhau» werden genehmigt. Kantonsforstmeister Bruno Tissi wird ermächtigt, die Vereinbarungen zu unterzeich nen.•

• An die Waidreservate wird als Entschädigung ein Kantonsbeitrag von Fr. (Konto 2341 .362.100) und ein Bundesbeitrag von Fr.

(2341 .720.0000) aus

gerichtet. Mitteilung an: —

Gemeinderat Neunkirch, 8213 Neunkirch

-

Baudepartement

—

Finanzverwaltung

—

Finanzkontrolle

—

Kantonsforstamt

D~)STAATSSCHREIBER: Dr. Stefan

Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen, nachfolgend Kanton genannt, vertreten durch das Kantonsforstamt und der Einwohnergemeinde Neunkirch, nachfolgend Gemeinde genannt, vertreten durch den Gemeinderat betreffend Sonderwaidreservat “Spitzhau“ 1. Gesetzliche Grundlagen Art. 20 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 Art. 27 des Waldgesetzes des Kantons Schaffhausen vom 17. Februar 1997 2. Zweck Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Bedeutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaldreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen setzt voraus, dass periodisch Pflegeeingriffe ausgeführt werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, Insekten, Orchideen und Felsenpflanzen. 3. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist das 34.5 Hektaren umfassende Waldgebiet Spitzhau gemäss Plan (Anhang 1). Der Plan ist ein integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung. 4. Vereinbarungsbeginn, Vereinbarungsdauer und Kündigung Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Die Vereinbarung dauert bis 31. Dezember 2041. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien erstmals, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr, auf den 31. Dezember 2041 gekündigt werden. Erfolgt vor Ablauf der Kündigungsfrist keine Kündigung, sind die Parteien angehalten, eine neue Vereinbarung abzuschliessen.

5. Entschädigung für das Sonderwaidreservat Für das Sonderwaldreservat erhält die Gemeinde eine einmalige, pauschale Entschädigung von Fr. pro Hektar Wald und Vertragsjahr. Die Entschädigung für das Sonderwaldreservat Spitzhau beträgt Fr. . Die Entschädigung wird der Gemeinde im Dezember 2011 ausgerichtet. 6. Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde führt im Auftrag des Kantons die zur Erfüllung der Schutzziele erforderlichen Massnahmen aus. Sie verzichtet auf Eingriffe, die den Schutzzielen widersprechen, wie z.B. die Erstellung von ober- und unterirdischen Bauten und Anlagen Die Gemeinde meldet Sonderwaldreservat.

dem

Kantonsforstamt

grössere

Schadenereignisse

im

7. Aufgaben des Kantons Der Kanton legt nach Anhörung der Gemeinde die Schutzziele (Anhang 2) fest. Die Schutzziele sind ein integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Kanton richtet der Gemeinde eine einmalige Entschädigung gemäss Ziffer 5 aus. Die ausgeführten periodischen Massnahmen entschädigt der Kanton gemäss Ziffer 8. Der Kanton sorgt für Besucher vor Ort für eine Information über das Sonderwaldreservat. 8. Entschädigung für ausgeführte Massnahmen An die Aufwendungen der im Auftrag des Kantons ausgeführten Massnahmen werden die beitragsberechtigten Kosten entschädigt. Die Höhe der beitragsberechtigten Kosten wird jeweils für eine Periode von 4 Jahren durch das Kantonsforstamt festgelegt. 9. Einschränkungen Die Vereinbarung enthält neben den Auflagen gemäss Ziffer 6 keine weiteren Einschränkungen. So werden insbesondere das freie Betretungsrecht des Waldes und die Jagd nicht eingeschränkt. Namens des Gemeinderates Neunkirch

Namens des Kantons Schaffhausen (RRB Nr. 43/691 vom 13. 12. 2011)

Der Präsident:

Der Kantonsforstmeister:

0

~

Die Schreiberin:

~ÄJAM4k Neunkirch, O~. O,~. 2ÖKL

Schaffhausen, 2~2. /~ 2_~~7

Diese Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Je eine original unterzeichnete Ausfertigung Kantonsforstamt.

Beilagen: Anhang 1, Plan 1: 5000 Anhang 2, Schutzziele

-

-

erhalten

die

Gemeinde

und

das

Vereinbarung betreffend Sonderwaidreservat Spitzhau Anhang 2 Schutzziele Zweck Sonderwaidreservate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Bedeutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaldreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen setzt voraus, dass periodisch Pflegeeingriffe ausgeführt werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, Insekten, Orchideen und Felsenpflanzen. Angaben zum Sonderwaidreservat Fläche:

34.5 ha

Beschreibung Mischbestände mit Buchen, Eichen, Ahornen, Eschen, und Fähren. Alter. ca. 120 jährig. Die Waldbestände sind Lebensraum des Mitteispechtes. Sch utzziele -

Förderung des Mitteispechtes

Massnahmen -

Schaffung von dauerhaft lichten Wäldern Erhaltung und Förderung der Eichen