Gestaltungsplan "Waldheim 2"; Genehmigung vom 6. Juli 2004
Plan d'aménagement détaillé · Freienbach
Document
- Numéro
- 996/2004
- Type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Freienbach
- Canton
- Schwyz
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 6 juil. 2004
- En vigueur depuis
- 6 juil. 2004
- Source
- ÖREBlex, canton Schwyz
Carte
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Fichiers
1322_GP-Waldheim-2_2004-0996_V.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
GEMEINDE FREIENBACH
GESTALTUNGSPLAN KTN 3363
..
UBERBAUUNG "WALDHEIM 2" 8832 WILEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN
Zustimmung GrundeigentOmer : - Marcel Follmi-Kuster - Lydia Meier-Follmi - Alois Follmi-Villiger -Bertha Meyer-Follmi
Bauherrschaft
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Konsortium Waldheim 2 vertreten durch: Dr. rer. pol. Helmut Meier Ringstrasse 14 6410 Goldau
Offentlich aufgelegt vom:
19. Juli 2002
Vom Gemeinderat genehmigt am
- 6. Miirz 2003
Der Gj nd:t;iber . .. . .. . . .:. . . ... c:;;.. . . . .~).t. ..K~.~....N~:...~8.f> Der Staatsschreiber:
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.......
Lachen, 17.Juni2002 / rev. 26. Nov. 2002
MB Architekten
2
Art. 1 Rechtsgrundlagen
Der Gemeinderat erlasst gestlitzt auf das kantonale Planungsund Baugesetz (PBG) sowie das Baureglement (BR) der Gemeinde Freienbach besondere Gestaltungsplanvorschriften fUr eine zweckmassige Nutzung der Parzelle KTN 3363.
Art. 2 Geltungsbereich
1Die Sonderbauvorschriften gelten tor das im Gestaltungsplan schwarz umrandete Gebiet. 2soweit nachstehend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des rechtsgl.iltigen BR der Gemeinde Freienbach.
Art. 3 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt: - Eine zeitgemasse Oberbauung mit guter Gesamtwirkung, welche die lokalen Gegebenheiten berucksichtigt. Zur Erreichung dieses Zweckes werden Ausnahmen vom BR gewahrt. - Die verbindliche Festlegung der maximal zulassigen Bauvolumen. - Eine rationelle und zweckmassige Verkehrserschliessung und Parkierung innerhalb des Gestaltungsplangebietes.
Art. 4 Planinhalt, Verbindlichkeit
1Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Unterlag~n. welche miteinander als integrierende Bestandteile gelten: a) verbindlich: - Gestaltungsplan M 1:500 (Situation + Schnitte)dat. 26.11.02 - Sonderbauvorschriften dat. 26.11 .02 b) orientierend: - Erlauterungsbericht
dat. 26.11 .02
2soweit nicht anders geregelt, wird eindeutig unterschieden zwischen "verbindlichen" (Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften) und "orientierenden" Planungsmitteln (Erlauterungsbericht). lm Gestaltungsplan wird zudem unterschieden zwischen "verbindlichen" (Festlegungen) und "orientierenden" (Hinweise) Planteilen. 3Die Bestandteile des Erlauterungsberichtes sind wegleitend. lm Bauprojel<t dart davon abgewichen werden. Dies gilt gleichfalls fUr den orientierenden Planinhalt im Gestaltungsplan.
Art. 5 Nutzung und
Abmessung der Baukorper
1Die Baubegrenzungslinien bezeichnen die hi:ichstzulassige horizontale und vertikale Ausdehnung der Bauki:irper ohne Vordacher. Vorbauten gemass Abs. 2 § 59 PBG di.irfen die Baubegrenzungslinien urn maximal1 ,5 m i.iberragen. 2Die maximalen Gebi:iude- und Firsthohen sind im GP verbindlich in m. i.i. M. eingetragen.
MB Architekten Hans Bisig dipl. Architekt ETH I SIA Peter Bitschin dipl. Architekt ETH I SIA Bouernhofstrosse 24. 8853 Lochen. Tel 055 451 00 70. Fox 055 451 00 71. [email protected] F \Woldheim 2 .d98\498 Planer
Zelchner\498 Gesraltungsplcn\498 Sonoerbcuvorschflften dec
3 3Es ist nur Wohnnutzung und nicht st6rendes Gewerbe zulassig, soweit zweiteres zu keinem wesentlichen Verkehrsaufkommen fiihrt. 4Nebenbauten ausserhalb der Baubegrenzungslinien sind zulassig.
Art. 6 Erschliessung, Parkierung
1Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage hat an der im Gestaltungsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen. 2Mindestens 50 % der erforderlichen Abstellflachen sind unterirdisch in einer Tiefgarage zu realisieren. 3sei einer etappenweisen Realisierung der Oberbauung ist pro Etappe jeweils gleichzeitig die erforder1iche Anzahl Ein- und Abstellplatze zu realisieren.
Art. 7 Gestaltung
1Die Bauten haben sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einzutogen. Die Fassaden sind einheitlich zu gestalten. Das Richtprojekt ist wegleitend.
Art. 8 Kinderspielplatze
11n den bezeichneten Gebieten sind gut besonnte und verkehrssichere Kinderspielplatze zu erstellen, deren Gesamtflache mindestens 25 % der zu Wohnzwecken dienenden Bruttogeschossflache umfassen muss.
Art. 9 Abstellplatze fur
Container
1An windgeschi.itzten Zufahrtstellen sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflachen fi.ir Kehrichtcontainer einzurichten. 2Die Abstellflikhen fi.ir Container sind in die Umgebungsplanung miteinzubeziehen.
Art. 10 Abweichungen vom BR
1vergr6sserung der Gebaudeh6he urn max. 1.80 m. 2Erh6hung der Ausnutzungsziffer urn max. 10 %
Art. 11 lnkrafttreten
1Der Gestaltungsplan Waldheim 2 inkl. Sonderbauvorschriften tritt mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
MB Architekten
MB Architekren Hans Btstg dipl Arcntlekt ETH I SIA Peter Bttschtn dtol Archnekt ETH 1 SIA Bouernhofstrosse 24. 8853 Lochen. Tel 055 45 1 00 70 cax 055 1151 00 71 mb@mb-orchl'ekten ch F \ Wctdhe · m 2 d98 \ .l98 otcner
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