Kundelfingerhof
Plan d'affectation spécial · Diessenhofen
Document
- Numéro
- 78
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Diessenhofen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 13 nov. 2001
- En vigueur depuis
- 13 nov. 2001
Carte
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Fichiers
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Texte
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DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
13. November2001, Fr Entscheid Nr. 78
Diessenhafen Gestaltungsplan Kundelfingerhof
1. Mit Schreiben vom 28. August 2001 ersucht der Stadtrat Diessenhafen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Den Akten ist zu entnehmen, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. 2. Mit Beschluss Nr. 638 hat der Regierungsrat am 7. August 2001 die Ausscheidung der speziellen Bauzone "Weiherzone Kundelfingerhof' im Gestaltungsplanperimeter genehmigt. Damit wurden die notwendigen zonenrechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Zonenvorschriften schreiben den Erlass eines Gestaltungsplanes (GP) als Voraussetzung für die Realisierung von Bauvorhaben vor. Der GP-Entwurf wurde von den kantonalen Amtsstellen vorgeprüft (vgl. Bericht des Amtes für Raumplanung vom 18. Oktober 2000). ln der Genehmigungsvorlage sind die Anregungen im Wesentlichen umgesetzt worden. Einer Genehmigung steht somit in formeller und materieller Hinsicht nichts entgegen.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Stadtrat Diessenhafen am 6. Juni 2001 beschlossene Gestaltungsplan Kundelfingerhof wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Diessenhofen, 8253 Diessenhofen, unter Beilage von vier Gestaltungsplandossiers Kundelfingerhof je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Landwirtschaftsamt - Amt für Umwelt
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- Forstamt - Jagd- und Fischereiverwaltung Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gestaltungsplandossiers Kundelfingerhof mit Genehmigungsvermerk, sowie der Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU
ß;;:ffi:~ H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert:
15. November 2001
3054-S-1.pdf
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Kanton Thurgau Stadtgemeinde Diessenhafen
Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof"
Sonderbauvorsch r·iften Öffentliche Auflage vom 15.6.2001 bis 15.7.2001 Untersteht dem faku ltativen Referendum gernäss § 5 Abs. 3 PBG
Vom Stadtrat beschlossen am: 6.6.2001
:y;;z;u S. Brügel
Vom Departement für Bau- und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigt am mit Entscheid Nr.
Fassung vom 18.5.2001
Arbeitsgemeinschaft: Bechaz + F!ükiger, 8253 Diessenhofen/Gioor + Winzeler, 8259 Rheinklingen
Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof" (Fassung vom 18.5.2001)
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!Ingress Der Stadtrat der Stadtgemeinde Diessenhafen erlässt, gestützt auf§§ 18-24 PBG, den Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof".
I A. Geltungsbereich, Verbindlichkeit 1. 2.
Der Gestaltungsplan gilt für das in den Plänen umgrenzte Gebiet (Perimeter). Wo mit dem Gestaltungsplan keine abweichende Regelungen getroffen werden, gelten der Zonenplan und das Baureglement
I B. Zweck
Der Gestaltungsplan dient der auf die landschaftliche und bauliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmte, angemessenen Ausstattung mit Bauten und Anlagen zum Betrieb einer extensiven Fischzuchtanlage. Gernäss Art. 3.38, Abs. 4 BauR regelt er insbesondere die Gestaltung, das Mass und die Anordnung von Anlagen, Bauten und Terrainveränderungen sowie den Umfang und die Zeitdauer des Abbaus des dort anstehenden Kieses.
I C. Inhalt und Wirkung 1.
Der Gestaltungsplan umfasst folgende Bestandteile: a) Sonderbauvorschriften b) Plan D-837-1: Abbau- und Etappierung c) Plan D-837-2: Bebauungsplan d) Plan D-837-3: Erschliessung e) Plan D-837-4: Umgebung f) Plan D-837-5: Bebauungskonzept g) Plan D-837-6: Profile 1:1'000/100
2.
Die Sonderbauvorschriften sowie die Pläne 0-837-1, 2, 3, 4 und 6 enthalten die allgemein verbindlichen Vorschriften und Festsetzungen.
3.
Das Bebauungskonzept (Plan D-837-5) verdeutlicht die Planungsidee. Es ist im Baubewilligungsverfahren behördenverbindlich. Abweichungen davon sind zulässig, sofern sie das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.
Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof" (Fassung vom 18.5.2001)
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I D. Sonderbauvorschriften Sofern nichts anderes erwähnt, beziehen sich alle Hinweise und Bezeichnungen auf die Pläne D-837-1, 2, 3, 4 und 6. 1. Etappierung, temporärer Kiesabbau
Art. 1 Etappierung
1 Die Erstellung der Anlage hat in den gemäss Plan D837-1 bezeiclmeten Etappen I bis III zu erfolgen. 2 Die Bauzeit pro Etappe darf nicht länger als 2 Jahre dauern. Wird diese Frist nicht eingehalten, ka1m der Stadtrat dem Versäumnis entsprechend eine teilweise oder gänzliche Rückführung der Anlage in den ursprünglichen Zustand anordnen. Falls sinnvoll kann der Stadtrat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumplanung, Abt. Natur- und Landschaftsschutz anstelle einer Rückführung in den ursprünglichen Zustand eine Umgestaltung anordnen. Die Kosten für diese Anordnungen sind durch den Ersteller der Anlage zu tragen (vgl. Art. 13 dieser Sonderbauvorschriften). 3 Mit dem Einbau der Stabilisationsschicht der Teiche der nächsten Etappe darf erst begonnen werden, wenn die Teiche der vorhergehenden Etappe im Rohbau fertiggestellt sind. 4 Mit Etappe III darf erst begonnen werden, wenn Etappe I inklusive Umgebungsgestaltung abgeschlossen ist.
Art. 2 temporärer Kiesabbau
Zur Erstellung der Fischteiche darf der anstehende Kies innerhalb der Etappen bis höchstens zu den in Plan D-837-1 angegebenen Abbaukoten respektive Unterkant Stabilisationsschicht gernäss Plan D-837-6 abgebaut werden.
2. Erschliessung
Art. 3 Verkehrserschliessung
1 Die Grunderschliessung der Anlage erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Staatsstrasse zum Weiler Kundelfingerhof. 2 Der bestehende Flurweg, welcher zur Zeit mitten durch das Gestaltungsplangebiet führt, wird gernäss Plan D-837-4 nach Norden ausserhalb der Einzäunung der Anlage verlegt. Die Verbindung muss dabei jederzeit gewährleistet werden. Der Zeitpunkt der Verlegung ist frei. 3 Während der Bauzeit hat die Zu- und Wegfahrt der Lastwagen zum Materialtransport gernäss den Bezeichnungen in Plan D-837-3 zu erfolgen. 4 Innerhalb der Anlage dürfen befestigte, nicht versiegelte Bewirtschaftungswege von höchstens 3.5 m Breite auf max. 7% der Gestaltungsplanfläche erstellt werden. Derengenaue Lage wird in den Baugesuchen geregelt.
Art. 4 Parkierung
Für die Vermarktung ab Hof kann auf der in Plan D-837-3 eingetragenen Fläche ein Parkplatz erstellt werden.
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Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof" (Fassung vom 18.5.2001)
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Leitungen
Art. 5
Die generelle Linienführung der zur Bewirtschaftung der Anlage notwendigen Leitungen richten sich nach Plan D-837-3. Die Leitungen sind unterirdisch zu verlegen. Die Anlage von Kontroll- und Steuerungsschächten ist zulässig.
3. Bauten und Anlagen
Art. 6 Teiche
Die Teiche sind gernäss Plan D-837-2 anzulegen. Kleinere Abweichungen sind zulässig, sofern sie dem Gesamtkonzept nicht widersprechen.
Art. 7 Terrainveränderungen
Auffüllungen und Abgrabungen sind innerhalb der in Plan D-837-2 angegebenen Massen zulässig.
Art. 8 Vogelschutzanlagen
Anlagen zum Schutz der Fische vor Vögel wie Verspannungen mit Drähten und Seilen und dergleichen sind nur bei den Teichen T8-T12 zulässig (Schutz der Jungfische). Nötigenfalls sind andere Abwehrmassnahmen in Absprache mit Jagd-, Vogel- und Naturschutzbehörden des Kantons zu treffen.
Art. 9 Oberirdische Bauten
Oberirdische Bauten, welche für den Betrieb der Teichanlagen notwendig sind, sind innerhalb der Mantelbaulinien gernäss Plan D-837-2 mit folgenden max. Gebäudegrundflächen zulässig: Gebäude A: 60 m2 Gebäude B: 50 m2 Gebäude C: 40 m2 Die max. zulässige Gebäudehöhe beträgt 3.5 m. Gebäude A und B haben ein symmetrisches Satteldach, Gebäude C ein symmetrisches Satteldach oder ein Pultdach aufzuweisen. Die Dächer sind mit Ziegel einzudecken.
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Gestaltungsplan "Fischzucht Kundelfingerhof" (Fassung vom 18.5.2001)
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4. Umgebungsgestaltung
Art. 10 Grundsatz
Die Anlage ist möglichst naturnah zu gestalten und soll eine offene Landschaft vermitteln. Insbesondere ist der Blick von der Staatstrasse gegen den Weiler Kundelfingerhof zu erhalten.
Art. 11 Bepflanzung
1 Innerhalb des in Plan D-837-4 angegebenen Fläche ist ein gestufter Waldrand zu erstellen. 2 Mindestens 30% der Gestaltungsplanfläche jeder Etappe sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu bepflanzen und zu pflegen. Dabei sind einheimische Sträucher und Bäume und für die Aussaat von Wiesen einheimische Gräser und Kräuter zu verwenden. 3 Zur Kennzeichnung des neuen Flurweges ist an dessen Enden je ein markanter Einzelbaum zu pflanzen (vgL Plan D-837-4).
Art. 12 Einzäunung
Der zur Sicherheit der Anlage notwendige Zaun (keine freie Zugänglichkeit) gernäss Plan Nr. D-837-4 ist möglichst transparent auszubilden und soll so wenig als möglich in Erscheinung treten.
5. Schlussbestimmungen
2 autres articles
Art. 13 Finanzielle Sicherung
Bei der Eingabe der Baugesuche ist durch den Ersteller der Anlage mit der Stadtgemeinde eine Vereinbarung zu treffen, welche die Sicherstellung einer allfälligen Rückführung in den ursprünglichen Zustand gernäss Art. 1 dieser Sonderbauvorschriften gewährleistet und bis zum Abschluss der jeweiligen Bauetappe aufrechterhalten werden muss.
Art. 14 Rechtskraft
Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.
13.11 .2000/18.5.2001/wz/Be