Grieshalden
Plan d'affectation spécial · Diessenhofen · Abrogé le 8 déc. 2014
Document
- Numéro
- 606
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de quartier
- Commune
- Diessenhofen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- RRB
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 18 mars 1975
- En vigueur depuis
- 18 mars 1975
- Abrogé
- 8 déc. 2014
Carte
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Fichiers
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Texte
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom
18. März 1975
Quartierplan "Gri.esha.ld.en" der Stadtgemeinde Diessen.!1ofeu
1. Hit Protokollauszug der Sitzung vom 14. Januar 1975 e7'sucht der Stadtrat Diessenhafen um Genohmigung der Quartiorpl<mung "Grieshalden". Sie wurdo 1970 eingeleitet und koant.e nach Beschlussfassung des Stadtrates am 10, Juli 1973 offoutlieh aufgelegt werden. Innort Frist wurden 15 Einsprachen einge·reicht; 14 davon konnten bereinigt ;.•erden, waa zu einigen Aenderungen der Auflagepläne führte. Alle Grundeigentümer, die davon betroffen wurden, erklärten sich no.ch Orientierung durch Behörde und Planungsbüro mit den Abänderu.<p.en eir;.vcrsta.nden. Eine Einsprache wurde vom Stadtrat mit Beuchl-..ws vcru
14. Januar 1975 abgewiesen. Der Einsprecher zog diesen rilltscheid nicht a.n .ien Regierungsrat weiter. In formeller lli;:;,sicht steht der Genehmigung nichts entgegen.
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2, Der lange Leidensvag der Quartierplanung zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Sicherung der Erschliessung dann grosse Schwierigkeiten bereitet, wenn f'ri:!::erc Behc;rden ia eine;n p~ossen . Quartier an bestehenden, auf landwirtsch~ftlich·:? Nutzung ausgerichteten \fegen Bauten bewilligten und ohne Abstimmung auf ein grasszUgiges, das ganze Quartier umfassend~ Strassennetz a.uf privater Basis für einzelne Grundstücke priYa1.e Zuffl.hrtswege erstellen liessen, In deu seltensten Fällen ka~~ nachher ein rationelles, logisch au.fgeba.utos Strasseanet.z gescha.ffen werden, veil die bestehenden Bauten die zweclunässige Linienführung ungünstig präjudizieren. Für das Q1.Iartier "Griesha1den" va.r eine weit mehr als fünf Jahre dauernde Arbeit erfo:rderlich,
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um trotz allen ungünstigen Präjudizien eine Erschliessung zu planen, die es ermöglicht, alle Parzellen baureif zu machen, ohne dass Bestehendes in Frage gestellt werden musste. Die von der Gemeinde beschlossene Lösung ist unter diesen Umständen die bestmögliche, obschon sie für den motorisierten Verkehr einige Umwege zur Folge hat und einige Stichstrassen ohne Kehrplätze aufweist, was für die öffentlichen Dienste ein erheblicher Nachteil ist.
3. Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, dass das Quartier "Griesha.lden" bisher zum Teil mit der Breitenstrasse verll:ehrstechnisch ~usserst ungünstig an die Staatsstrasse angeschlossen war. Neu erfolgt die Erschliessung nun ausschliesslich über die Franzosenstrasse und die alte Schaffha.userstranse. Von dieser aus bilden die Alpenstrasse (als Sammelstrasse) und die Höhenstrasse das Rückgrat des Strassennetzes. An dieses schliessen die bestehenden Strassen an: Rosinenst.rasse, Griesha.ldenstrasse, Breitenstrasse und Strasse West. Das Strassennetz wird durch Pussweg9ergänzt, die aus dem ganzen Quartier verhäl tnismässig kurze und sichere Verbindungen zum Stadtitern und zu den Schulen ermöglichen. Es sind vor allem im zentralen und westlichen Bereich des Quartierplanperimeters für einzelne grössere Grundstücke noch weitere Stichstrassen erforderlich. Gemeinde und Planer griffen hier nicht' ordnend ein wegen der Eigentumsverhältnisse; wo grössere zusammenhängende Areale in der Hand eines Eigentümers sind, wollte man mit der Quartierplanung die Feinerschliessung nicht präjudizieren und im Rahmen einer grösseren Ueberbauung für die Gesamtgestaltung und damit auch für die Verkehrserschliessung einen möglichst grossen Spielraum lassen.
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4. Aus der Sicht des Kantons ist festzuhalten, dass der Quartierplan die längst erwünschte Abwertung der viel zu steilen Breitenstrasse mit der unübersichtlichen Einmündung in die Staatsstrasse ermöglicht.
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der Genehmigung
wird die Auflage verbunden, dass die Breitenstrasse nur noch als Einbahnstrasse benutzt werden darf, und zwar in der Richtung Staatsstrasse - Strasse West, also in der SUd-Nord-Richtung. Sehr gefährlich ist die schleifende Einmündung der alten Schaffhauserstrasse in die Franzosenstrasse. Da beide Strassenzüge durch den Quartierplan aufgewertet werden, drängt sich eine Verbesserung der bestehenden Verhältnisse auf. Zweifellos ist es richtig, dass für die Fussgänger durch die Anlage eines Trottoirs ein wesentlich sicherer Veg geschaffen wird. Dagegen kann die Führung
von Schaffhauser-
strasse und Franzosenstrasse in der vorgesehenen Form nicht akzeptiert werden. Sie ist bei der Ausarbeitung des Strassenbauprojektes zusammen mit dem Tiefbauamt noch zu studieren. Der Genehmigung der Baulinie an der Schaffhe-userstrasse und an der Fran·zosenstrasse steht jedoch nichts entgegen.
Die La.ndumlegung gibt zu keinen Ben)erkungen Anlass; die Landbewertung
- die im übrigen nicht angefochten wurde - ist im
Genehmigungs~erfahren
·vom Regierungsrat nicht zu überpri.ifen.
Die Baulinienabstände sind für die zu erwartende Belastung der Sammel- und Erschliessungsstrassen genügend, die Steigungsverhältnisse sind, wie den Niveaulinien zu entnehmen ist, im Rahmen des Zulässigen und Zweckmässigen.
5. Durch die Genehmigung werden die Bau- und Niveaulinien rechtskräftig. Die Strassenlinien samt Trottoiren werden im einzelnen nicht genehmigt, weil die Projekte für den Ausbau aufgrund des Strassengesetzes noch öffentlich aufzulegen sind. Dabei kann, sofern sich aus den örtlichen
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Verhältnissen heraus geringfügige Aendertmgen aufdrängen, innerhalb der Baulinien von der Linienführung im Quartierplan abgewichen werden, Verbindlich ist jedoch der Ausbaustandard, der spätestens bei vollständiger baulich~r Nutzung des Quartiers einzuhalten ist. ln die Genehmigung eingeschlossen werden die im Plan enthaltenen Fusswege und der Schützenrain, da er für den Fussgängerverkehr von Bedeutung ist. In die Genehmigung eingeschlossen ist ferner die neue Parzellierung
- Pläne 2 und 8 -, da sie für die künftige
Ueberbauung zweckmässig ist.
D e r
R e g i e r u n g s r a t
b e s c h 1 i e s s t
1. Der Quartierplan "Grieshalden" wird im Sinne der EI"'iägungen
genehmigt. · Rechtskraft erhalten insbesondere die Pläne 2 (neuer Bestand, Ausbaustandard der Erschliessung, Fusswegc}, 4 (Baulinien),
5, 6 und 7 (Niveaulinien) sowie 8 (Zuteillmgslis·te).
2, An die Genehmigung wird die Auflage geknüpft, dass die
Breitenstrasse nach dem Ausbau der Alpenstrasse zur Einhahnstrasse abzuwerten ist, die nur in der Sild-Nord-Richtung befahren werde~ darf.
3. Mitteilung an:
Stadtrat Diessenhofen, 8253 Diessenh~ unter Deilage von zwei Quartierplänen "Griesha.lden" mit Genehmigungsvermerk Strassen- und Baudepartement Tiefbauamt Regionalplanungsamt unter Beilage eines Quartierplans "Grieshalden" mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBEr.:
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