Täschliberg

Plan d'affectation spécial · Egnach

Document

Numéro
52
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Egnach
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
12 mai 2004
En vigueur depuis
12 mai 2004

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

.

EXEMPLAR ARP TG

DEPARTEMENT FUR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

12. Mai 2004 Entscheid Nr. 52 Allkam Nr. 99/2004

Politische Gemeinde Egnach, Gestaltungsplan "Täschliberg"

1. Mit Schreiben vom 1. April 2004 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung eingereichten

des

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im

Titel

Unterlagen

erwähnten kann

Gestaltungsplans.

gefolgert werden,

Aufgrund

der

dass das Verfahren

ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan "Täschliberg" keine Rekurse hängig.

2.

Das vom Gestaltungsplan "Täschliberg" einbezogene Areal umfasst die Parzelle Nr. 1798 mit einer Fläche von rund 1. 2 ha. Davon sind gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan rund 0.3 ha der Weilerzone und 0.9 ha der Intensiverholungszone Camping IEC zugewiesen.

Zweck des Gestaltungsplanes ist gemäss Art. 3 der Sonderbauvorschriften in erster Linie die Sicherstellung der Erschliessung sowie die Regelung der Verund Entsorgung der Campingzone im Gebiet Täschliberg. Ferner wird eine zweckmässige Gestaltung der Umgebung, die ihren landwirtschaftlich geprägten Charakter behalten soll, sichergestellt. Der Ausbau soll in zwei Etappen erfolgen: Es ist vorgesehen, zuerst mit einem reduzierten Betrieb zu starten, der bei Erfolg die Möglichkeit eines weiteren Ausbaues offen lässt. Angesichts der Angaben im Planungsbericht bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Erwägungen. Die im Rahmen der Vorprüfung des Amtes für Raumplanung abgegebenen Hinweise wurden im Gestaltungsplan berücksichtigt.

Die Vorlage ist im Sinne von § 33 PBG rechtmässig und kann genehmigt werden.

-2 -

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Egnach am 24. Februar 2004 beschlossene Gestaltungsplan "Täschliberg" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen "Täschliberg", je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Täschliberg" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT

~ Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 2. ~hi lQQ4