Neukirch-Südwest
Plan d'affectation spécial · Egnach · Abrogé le 5 sept. 2025
Document
- Numéro
- 1491
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan de quartier
- Commune
- Egnach
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- RRB
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 7 sept. 1982
- En vigueur depuis
- 7 sept. 1982
- Abrogé
- 5 sept. 2025
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Egnach avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
:
.
PROTOKOLL
~
vom
'-7. Sep, 1982
Gemeinde Egnach Quartierplan "Neukirch-Südwest" 1
1000, Genehmigung
Afficher tout le texte
1. Mit Schreiben vom 3. Juni· 1982 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmi.gung· der Quartierplartung "N~ukir,ch-
-·
Südwest". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planaufl!ige- und Beschlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen. wurde .• Beschwerden gingen beim Regierungsrat keine ein, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegens-teht. 2. Das :Quartierplangebiet liegt westlich der Kirche an de;t' Staatsstrasse nach Neukirch. Gernäss Zonenplart, der bere:i.ts .... zur Genehmigung eingereicht wurde, ist es der definlt.iveil Wohnzone W2 und der .Wohn- und Gewerbezone WG2 zugeteilt. '•
Die Abgrenzung ist zweckmässig und der Siedlungsentwicklung angepasst; sehr
zu pegrüssen ist, dass mehrheitlich rück,..
wärtig erschlossen wird; um möglichst wenig Ein- und Ausfahrten auf die, Staatsstrasse zu erhalten. Die vorgesehenen Fussgängerverbindungen sind gut; sie verbessern die Wohnqualität des Quart.iers.,. 3. Gegen die Baulinien ist: nichts einzuwenden. Einerseits-be..
rücksichtigen sie die bestehenden Bauten in der Wohn- und Gewerbezoneund anderseits entsprechen ste den wohnhygienischen ·Anfdrderungen. Mit der vorliegendenQuartierpla. , nung wird eine zonengerechte Ueberh~uung ermöglicht. Die notwendigen Werkleitungen sind im f,~an berücksichtigt.
d5291/1 0 000
- 2 -
4. Zusätzlich enthält der Quartierplan Erläuterungen und Gestaltungsrichtlinien.
Massgebli~h
für die betroffenen
Grundeigentümer ist aber nur die gültige Bauordnung (Baureglement, Zonen- und Richtplan) • Die Gestaltungsrichtlinien haben daher keine Rechtskraft., da sie nicht Gegenstand eines Quartierplans sein. MÖii.rieri. Der Gemeinderat kann sie jedoch als Entscheidungshilfe bei der: Beurteilung von Baugesuchen verwenden. 5. Zusammenfassend .. ist festzustellen, dass der Quartierplan samt Baulinien zweckmässig ist; in planerischer Sicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. be~ ~egierungsrat. beschliesst:
1. Die Quartierplanung "Neukirch-Südwest" der Gemeinde Egnach wird genehmigt; dadurch werden Baulinien, Ausbaustandard der Erschliessungsstrassen sowie Fusswege, generelle Lage der Werkleitungen und -anlagen rechtskräftig. 2. Mitteilung an:
....
-Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage. zwe·ier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Bundesamt für Wohnungswesen, 3000 Bern 15, i.H. Herrn 0. Wenger - Planungsbüro W.N. Künzler, Luxburgstrasse, 9322 Egnach ~
Baudepartement
- Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER L V. Der A junkt