Weierhof

Plan d'affectation spécial · Kreuzlingen

Document

Numéro
863
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Kreuzlingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
1 avr. 1969
En vigueur depuis
1 avr. 1969

Carte

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Fichiers

Texte

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en anne mit eniaw mei "Veihorhof" ; ee ne der ameinde Kreuzlingen,

_ 1s Der Stadtrat von Kreuslingen ersucht mit Schreiben vom 4. und vom 5. Mirs 1969 um Genehmigung von zwei Binsel- @setaltungsplänen mit besonderen Bestimmungen.

Der Plan für das Bebauungsareal "Weiherhof" westlich der Konstanzerstrasse/Veiherstrasse wurde von Stadtrat am

%. Januar 1969 beschlossen. Er lag vom 50. Januar bie

12. Februar 1969 Yffentlich auf; Binsprachen wurden nicht erhoben. Die Zustimmungserklärung des Grundeigentüners liegt vor. REIRENER wurden den Regierungsrat nicht eimesrsicht.

Der Plan für das Bebauungsareai "Bgelseestrasse-Renisbergutrasse" orsetst einen früheren, vom Regierungsrat am %. kugast 1965 genehmigten Gestaltungsplan für das gleiche Areal. Br wurde vom Stadtrat am 10. Januar 1969 beschlos- ° gen und vom 30. Jamar bis 12. Februar 1969 Uffentlich aufgelogt. Während der Einsprachefriat erfolgte eine flurrechtliche Rinsprache, die bereinigt werden konnte, Die Sustimmungserklärung des Grundbesitaere liegt vor. Beschwerden wurden dem Regierungsrat nicht eingereicht.

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\ 4 Der Gesteltungsplan "Weiherhof" umfasst vier Parzellen nit . _ susemmen 6'649 m? Grundfläche in der Kernzone westlich der Konstenserstrasse, Die Voraussetsungen für den Erlass, ’ Art. 22, Abs, 6 den Baureglementes, sind erfüllt. Vorgene- 'hen sind swei fünfgesohossige Baukörper mit allneitig zu- . Miokgenetuten Attikagesohona und ein viergeschosaiger Bau-

3.

körper mit einem attika-ähnlichen Sonnendach. Die notwen-

digen Parkierungamögliohkeiten werden vor allem durch Errichtung einer unterirdischen Sammelgarage geschaffen.

Be darf festgehalten werden, dass durch den Gestaltungsplan günstige Wohnverhältnisse mit besserer Besonnung und grossen Freiflächen für Kinderspielplätze geschaffen werden, dass im weitern eine günstige Verkehrsregelung möglich ist und dass die Gestaltung der Veberbauung auch Hathetisch befriedigt. Vor allem ist festzuhalten, dass wegen der Form der vier einbezogenen Parzellen bei starrer Einhaltung des Baureglenentes nur eine viel schlechtere Veberbauung möglioh wäre. Im übrigen wird die Ausnützung, die nach Baureglement möglich ist, nicht überschritten, ebenso aind Grenzund GebHudeabstände reglementskonform.

Der Gestaltungseplan musste längere Zeit zurückgestellt werden, weil die Baulinien der sog. "kleinen Spange” für den Ersatz des Bahnüübergangse Konstanzerstrasse durch dieses Areal führten. Da der Regierungsrat aber trotz der Ablehnung der Beulinienvorlage für die neue Konstanzerstraaae nicht ge-

willt ist, auf diese "kleine Spange"” surückzukommen und

nach wie vor die verworfene Lösung als riohtig taxiert, kann auch aus der Sicht des Kantons der Gestaltungsplan genehmigt werden, Aus dem den Akten beiliegenden Bericht des Tiefbauantee kann im übrigen auch entnommen werden, dase die vorkehretechnische Lösung für die Erschliessung als zweokmänsig erachtet wird und wegen der Konstanzerstrasse auch keine Bedenken vorgebracht werden müssen. Der Genehmigung stehen daher keine Hindernisse entgegen. .

In den Einselgestaltungsplan Egelseestrasse-Renisbergatraase _ sind drei Parzellen der 7-4 geschossigen Wohnzöne an exp0- nierter Lage mit einer Fläche von 4054 n2 einbezogen. Gegen den Rriass kann nichts eingewendet werden. Da aine Veberbauung mit einem fünf- und sinen siobengeschoasigen Haus geplan ist, müssen neben den üblichen Baureglementsvorschriften auch besonders jene über die höhern Häuser berücksichtigt werden.

Die Ausnützung bleibt mit 100 % im Rahmen des Baureglements, die Grena- und Gebludsesbstände der fünfgeschossi-: gen Baute entsprechen dem Art, 25 des Reglemente (Offene Bauweise), ebenso werden für den siebengeschossigen Bau

die Vorschriften des Art. 27, "Höhere Hkuser", eingehal-

ten (Plan E des Gestaltungsplans). Die Baulinien, die genehmigt sind, werden respektiert, Aus baurechtlicher Sicht ist gegen den Plan nichts einzuwenden.

Am 30, August 1965 genehmigte der Regierungsrat schon

einen Einzelgestaltungsplan für das gleiohe Areal. Der

neue Plan unterscheidet sich vom bereits genehmigten durch einfachere Gestaltung der Baukörper und andere Anlage der Parkierung. Verbindlich geregelt wurde im alten Plan die Frage der Landabtretung durch einen Vertrag zwischen Gärtnermeister Zollinger und der Munizipalgemeinde Kreuzlingen. In diesen wird unter anderem festgehalten, dass die für dio Strassenkorrektion erforderlichen Landabtretungen an Staat und Gemeinde gratis nu erfolgen haben, Disser Vertrag muss nach Auffassung des Regierungsrates auch Bestandteil des neuen Einzelgestaltungsplans bleiben.

Im weitern ist aus der Sicht des Tisfbauantes beizufügen, dass der Gestaltungsplan eine verkehretechnisch befriedigende LSeung für die Ersohliessung des Baugeläindes und einen einwandfreien Ausbau der Kreuzung Remisbergstrasse- Egelsoentranse ermöglicht. Im Augenblick kann das Btrassenund Baudepartement nooh keinerlei Zusioherungen über den Zeitpunkt des Strassenausbaus abgeben. Wenn die Hochbauten gemäse destaltungsplan sofort erstellt werden, müsste die Bauherrschaft von der Gemeinde Kreuzlingen dazu verhalten werden, die Zugänge und Zufahrten nur provisorisch auszueeatalten. Damit würden später notwendige Anpassungskosten wesentlich verbilligt. Mit diesen Vorbehalten kann auch der Binzelgestaltungsaplan Bgelseestrasse-Remisbergstrasse genehmigt werden, ;

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Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Einselgestaltungeplan für das Bebauungsareal “Veiherhof" westlich der Konstanser-/Weiheretrasse der Gemeinde Kreuslingen wird genehmigt.

‘2. Der Binselgestaltungsplan Egelssestrasse-Remisbergetrasse der Gemeinde Kreuzlingen wird im Sinne der Brwägungen genehmigt. An die Genehmigung wird die Bedingung geknüpft, dass der landabtretungsvertrag vom 10. Juli 1965 zwischen Gärtnermeister Hans Zollinger, Remisbergstrasse, Kreuzlingen, und der Munizipelgemeinde Kreuslingen Bestandteil des Gestaltungeplans Bleibt.

% Mitteilung anı - Btadtrat Kreuzlingen, B280 (2=£ach) unter Beilage von je zwei i: Einselgsestaltungsplinen "Weiherhof",

a, 2 2. ii. "Bgeloosstrasse-Renisbergatrunse”, oo. elle mit Genehmigungsvermerk,

= Btrassen- und Baudepartement (3-fach), - Mefbsuant,

- Regionalpianungsamt unter Beilage der Binselgestaltungsplänse "Weiherhof" und “Egolneentrasse-Renisbergatrasse", beiäs nit Terre ... - aller andern Akten

Der Prüsidens des Regierungsrates: