Gaissbergstrasse
Plan d'affectation spécial · Kreuzlingen
Document
- Numéro
- 1880
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Kreuzlingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- RRB
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 12 août 1969
- En vigueur depuis
- 12 août 1969
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Kreuzlingen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
l ~. Aug. 1969
Fotokopie an Bauverwaltung in 2 Ex. Grundbuchamt -
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom
Jletrittta
12. Aug. 1969
Nr.
ARiO
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linsel„ataltuncaplan •aa1ebergatraaae• der Geaein4e Ereuslincen.
l. Der Stadtrat Ton ~euslincen ersucht mit Schreiben Tom 23. Juli 1969 ua Genebaicunc dee l~•l.c••taltunaaplane mit beeon4ern leetimlluncen fUr daa Areal. •Qaiebergetraaae• aviaohen veetlioher Woltaokeratra••• und Gaiabergetra•••· Der Plan wurde TOii Stadtrat am 9. Jlai 1969 beaohloaaenf er lac TOil 24. Juni bia 7. Juli 1969 öftentlioh auf. ~inepraohen wurden nioht erhot»enf die ZuatiltauncaerklJf.runcen der betroffenen Grun4beeitser liegen vor. leechwerden gegen den Plan wurden dea Regieru.DC•rat nicht eingereicht. In formeller Beaiehunc kann er cenehaigt werden.
2. Geallea Zonenplan iat ftlr dieaea Gebiet der lrlaea eine• Geataltungaplane obligatorisch. Die Bedincunsen de• Baureglementea (Artikel 21) in besug auf GrundetUcksahl UD4 Pli.ehe eind ertUllt. Von der Bauordnung wird bei der Peetlegung der Btockverksahl ab1eviohen, ferner werden - geal.ee Beetiluaunc bei swei Bl.öoken die Abatand8"1oreohr1ften nicht eingehalten un4 acblieealioh a1n4 die Baukörper nicht durchwegs parallel au den Baulinien. Die AuanUt&ung entspricht dagegen dea Baureglement. GegenUber der Regelbauweiee sind die Wohnverblltnisae hinaiohtlioh Be•onnuns, Preitll.ohen und Auaeiohtelage entachieden beaaer, ebenao iet die Verkehraregelunc beaaer, da der geaamte motoriaierte Zufahrtaverkehr lediglich an zwei Stellen mit guter VerkehraUbereioht in die Wolfaokeratrasae celeitet wird und aohlieaelich dürfte die lrechli••eung ökonomischer sein als bei der RegelUberbauunc.
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3. Die im Gestaltungsplan gewährten Ausnahmen gegenüber der RegelUberbauung, insbesondere die Erhöhung der Geschosszahl
fUr fünf Häuser, sind wegen der Topographie städtebaulich verantwortbar; insbesondere werden gegenUber den NachbargrundstUcken die Abstandsvorschriften fUr höhere Häuser eingehalten. Innerhalb des Gestaltungsplanare&ls wird allerdings der vorgeschriebene Gebäudeabstand zwischen dem acht- und dem aiebcngescnossigen Haus nicht eingehalten; die Unterschreitung um 1,5 Meter lässt sich, wie in den "hesondern Jjestimmungen" vermerkt, hinnehmen, weil die 'westseite des siebenstöckigen Hauses keine Fenster aufweisen wird. Da die Bauparzelle nicht regelmäesig geformt ist, scheint es auch zweckmässig, die Bauten nicht an die Baulinie zu stellen, sondern es ist schöner, sie untereinander parallel anzuordnen.
4. Insgesamt weist der Gestaltungsplan 45 Abstellplätze im Freien und 80 Parkplätze in einer unterirdischen Sammelgarage aus. Es lässt sich nicht UberprUfen, ob das ftir die vorgesehene Zahl von Wohnungen genUgt. Da die "Besondern Bestimmungen" in Artikel 5.64 jedoch festhalten, dass jeder Baute mindestens die reglementarische Anzahl von abstellplätzen in der Garage oder auf l'arkplätzen zuzuweisen sind, ist das .Problem des ruhenden Verkehrs befriedigend gelöst. Bei genUgender Verbreiterung der Wolfackerstrasse, die durch die ßa.ulinien gewährleistet ist, ist auch die Zufahrt ~ enUgend vE>rkehrssicher. ~.
Die Ubrigen Bestimmungen des Gestaltungsplans, insbesondere Uber die Bauausführung in ~tappen, die ~rstellung von Kinderspielplfi. tzen, die Verpflichtung, nur eine Fernseh-aussenante.u1e zu erstellen, die Servitute ftir gemeinsam benütze Anlageteile und die Landabtretungen geben zu keinen Be,nerkungen Anlas s .
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Der Regierungsrat beschlieest: 1. Der Einzelgestaltungsplan mit beaondern Bestimmungen fUr das Areal "Gaisbergetrasse" der Stadt Kreuzlingen wird genehmigt. 2. Mitteilung anz
- Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzline;en mttlr '.ee1Iäg8 vcfi zwel et@atn:It~tfttthen mit Genehmigungsvermerk ~ c Pr l
- Strassen- und Baudepartement
(3-fach)
- Regionalplanungsamt unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten.
Der Präsident des Regierungsrates:
Der ~taatsschreiber:
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