Remispark
Plan d'affectation spécial · Kreuzlingen
Document
- Numéro
- 2242
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Kreuzlingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- RRB
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 21 déc. 1982
- En vigueur depuis
- 21 déc. 1982
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
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l s. Dez. 1982
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
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Stadt Kreuzlingen Aenderung des Gestaltungsplans Remispark: Genehmigung
}tit Schreiben vom 11. November 1982 ersucht der Stadtrat um Genehmigung der Aenderungen des Gestaltungsplans Remispark. Dieser Plan wurde am 19. August 1981 mit Beschluss Nr. 1437 vom Regierungsrat genehmigt. Das Verfahren für die Planänderung wurde gemäss Baugesetz durchgeführt. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die in der Folge vom Stadtrat abgewiesen wurde. Das fakultative Referendum gemäss § 7 des Baugesetzes wurde nicht ergriffen. Beim Regierungsrat wurden keine Beschwerden anhängig gemacht. Aus formeller Sicht steht daher einer Genehmigung der Aenderungen nichts entgegen. Die Aenderungen betreffen den nordöstlichen reil des Gestaltungsplangebietes. Neu werden die Bauten mehr im Bereich der Strassen angeordnet. Dadurch entsteht in der ~tte des Areals eine grosszügige Freifläche. Wesentlich geändert wurde die Detailerschliessung für den rollenden Verkehr. Anstelle von vier Einmündungen in die Gaissbergstrasse ist nun nur noch eine zencrale Einmündung erforderlich. Sie korrespondiert mit der künftigen Linienführung der Wolfackerstras.se. Das neue Verkehrskonzept ist damit übersichtlicher und gesamthaft entscheidend besser. Die Anordnung der Parkplätze auf Parzelle 639 (Restaurant Jägerhaus) ist nicht zweckmä.ssig. Die drei Parkplätze im Bereich des Einlenkers der neuen Gaissbergstrasse behindern die Sicht und beeinträchtigen
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somit die Verkehrssicherheit. Im Bereich der Remisbergstrasse wurde aufgrund der ~ichtgenehmigung ( RRB 1437, 19. August 1981) die Parkierung neu geordnet. Die neue Anordnung kann ohne weiteres akzeptiert werden.
Der Regierungsrat beschliesst:
1. Die Aender .mgen des '} estal tungsplans werden im Sinne :ier Er1
wägungen genehmigt.
~icht
genehmig~
werden die drei Parkplätze
bei der Einmündung der neuen Gaissbergstrasse in die Remisbergstrasse. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von ~-----
zwei Dossiers mit den Aenderungen (mit Genehmigungsvermerk) - Baudepartement - Tiefbauamt Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung,unter Beilage eines Dossiers mit den Aenderungen (mit Genehmigungsvermerk) sowie der Akten
Für richtige _.\usfertigung
DER ST.~~TsdcHREIBER
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