Bach bei Dosenfabrik Sauter AG

Plan d'affectation spécial · Ermatingen

Document

Numéro
1107
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
16 juin 1981
En vigueur depuis
16 juin 1981

Carte

4 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

EXEMPLAR ARP TG R·EGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL

vom

16. Juni 1981

Nr.

)lor

Gemeinde Ermatingen Baulinienplan "Dosenfabrik" Genehmigung

1. Mit Schreiben vom 8. April 1981 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Baulinienplans "Dosenfabrik". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Da weder das fakultative Referendum ergriffen, noch eine Einsprache eingereicht wurde, steht einer Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Die Firma Louis Sauter A.G., Ermatingen, beabsichtigt, auf die bestehende Bauflucht einen Ersatzbau zu stellen. Da die gesetzlichen Abstände einen Neubau nicht erlauben würden, liess die Behörde den vorliegenden Baulinienplan ausarbeiten. Die Baulinien, die mehrheitlich um.die bestehenden Gebäude gezogen wurden, berücksichtigen die öffentlichen Interessen. Das Areal ist entweder von Gemeindestrassen oder vom Dorfbach umgeben. 3. Allgemein ist zu sagen, dass Baulinien im grösseren Zusammenhang erstellt werden sollten. Im vorliegenden Fall wurde nur auf der einen Seite des Baches die Baulinie ausgeschieden. Entlang der Gewässer im Baugebiet ist es sinnvoll, wenn auf beiden Seiten die Baulinien gezogen werden, um die Bauabstände längs des Gewässers nach einheitlichen Kriterien zu ordnen. Die vorliegende Baulinie ermöglicht knapp den Zugang für den Unterhalt des Dorfbaches.

29680/5000

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Es sollte für die gegenüberliegende Seite im gleichen Sinne ein Baulinienplan ausgearbeitet werden. 4. Im westlichen Teil führt die Baulinie um die alten Bauten herum, was aus ortsbildpflegerischer Sicht sehr zu begrüssen ist. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Baulinienplan zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

Der Regierungsrat beschliesst : l. Der Baulinienplan "Dosenfabrik", Ermatingen, wird im Sinne der

Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Baudepartement (2) Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk und den Akten. Für richtige A~t::::igung DER STAATSSC~ER