Hauptstrasse <1997>

Plan d'affectation spécial · Ermatingen

Document

Numéro
43
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
14 avr. 1997
En vigueur depuis
14 avr. 1997

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

-----------------------------------------------------------------------------------------DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES,ßNTONS THURGAU ENTSCHEID

~t:J{EMPLAR ARP TG

43

14. April 1997

Frauenfeld,

EG Ermatingen Baulinienplan «Hauptstrasse~ (Sparmarkt bis Stationsweg)

Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 1. April 1997 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des im Titel erwähnten Baulinienplans. Aufgrund der Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. Der Baulinienplan wird gernäss Planungsbericht durch den Bau eines Trottoirs entlang der Hauptstrasse ausgelöst. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Ämter (Tiefbauamt, Amt für Denkmalpflege, Amt für Raumplanung) keine Vorbehalte angebracht. Der Baulinienplan ist rechunässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

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Der vom Gemeinderat Ermatingen am 3. Februar 1997 beschlossene Baulinienplan "Hauptstrasse" (Sparmarkt bis Stationsweg) wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen je mit Genehmigungsvermerk, (eharg~) - Departement für Bau und Umwelt - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung (3), unter Beilage von einem Plan sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR~ UND UMWELT

/~/{/~~ Regierungsrat H.P. Ruprecht Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innen 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: .... ..1.~.: .. !\P.!.'.U .. J~~?.. .......... 22909311500

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