Schutzplan NHG

Plan de protection · Egnach

Document

Numéro
9
Type
Plan de protection
Sous-type
Objets culturels
Commune
Egnach
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
20 févr. 2014
En vigueur depuis
20 févr. 2014

Carte

58 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

8851-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau"~ Frauenfeld, 20. Februar 2014

Entscheid Nr. 9 0137/2011/DBU/ARE

Politische Gemeinde Egnach Änderung Schutzplan Kulturobjekte

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Egnach am 7. September 2010 beschlossene Änderung des Schutzplans Kulturobjekte (mit nachträglichen Änderungen, beschlossen vom Gemeinderat Egnach am 24. Januar 2012) wird teilweise genehmigt. Nicht genehmigt wird die Nichtunterschutzstellung der folgenden Gebäude: - Steinebrunn, Wohnhaus/Remise, Assek. Nr. 18/0-103 - Langgreut, Wohnhaus/Remise, Assek. Nrn. 18/0-151 - Langgreut, Wohnhaus/Schopf, Assek. Nr. 18/0-152 - Burkartsulishaus, Wohnhaus, Assek. Nr. 18/0-622 - Bündt, Wohnhaus, Assek. Nr. 18/0-792 Die Gebäude werden damit unter Schutz gestellt. Die Gemeinde Egnach hat den Schutzplan redaktionell anzupassen.

2.

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Die Genehmigung der Schutzplanänderung resp. das Verfahren zur Nichtunterschutzstellung von Kulturobjekten steht unter dem Vorbehalt, dass Rechtsmittelentscheide keine Korrekturen zur Folge haben.

3.

Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von einer Änderung Schutzplan Kulturobjekte, mit Genehmigungs-, Nichtgenehmigungs- und Hinweisvermerk (charge) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Archäologie - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage einer Änderung Schutzplan Kulturobjekte, je mit Vermerken analog des Gemeindedossiers sowie der übrigen Akten

Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 5. Juli 2011 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung der im Titel erwähnten Schutzplanänderung. Die öffentliche Auflage zu dieserÄnderung erfolgte vom 4. Februar 2011 bis 24. Februar 2011. Wie eine Abklärung bei

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Thurgau~~ 2/4

der Politischen Gemeinde Egnach ergab, wu rde zudem der Thurgauer Heimatschutz mit Schreiben vom 31 . Januar 201 1 über die Nichtunterschutzstellu ng diverser Kulturobjekte orientiert. Im Nachgang zum erwähnten Genehmigungsgesuch entschied der Gemeinderat Egnach, die eingereichte Planänderung mit Beschluss vom 24. Januar 2012 nochmals anzupassen. Dabei wurde beschlossen, drei Kulturobjekte (Assek. Nrn . 18/0-103, 18/0-306 und 18/0-911) nachträglich doch nicht unter Schutz zu stellen. Für diese Planänderung fand eine öffentl iche Auflage vom 27. Januar 2012 bis 16. Februar 20 12 statt. Das entsprechende Genehmigungsgesuch wu rde mit Schreiben vom 14. März 20 12 eingereicht. Zudem wurde dieses Gesuch mit Schreiben vom 10. April 2013 ergänzt, indem eine Begründung für die Planänderung (Nichtunterschutzstellung 3 Ku lturobjekten) nachgereicht wurde. Seit dem 1. Januar 2013 ist ein neues Planungs- und Baugesetz (nPBG; SR 700) in Kraft. Gernäss der Übergangsbestimmung von § 121 nPBG sind bei lnkrafttreten dieses Gesetzes hängige Planungen nach altem Recht zu beurteilen. Da die erwähnte Planauflage vor dem 1. Januar 2013 erfolgte, ist die Genehmigungsvorlage nach dem bis zum 3~ . Dezember 2012 gültigen Planungs- und Baugesetz (aPBG) zu beurteilen . Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden , dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Gegen die Schutzplanänderung sowie die Nichtunterschutzstellung von verschiedenen Kulturobjekten liegen beim Departement für Bau und Umwelt diverse Rekurse vor. Über diese entscheidet es in einem separaten Verfahren. Die Schutzplanänderung wurde nicht vorgeprüft.

2. Den rechtskräftigen Schutzplan Natur- und Kulturobjekte der Politischen Gemeinde Egnach genehmigte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) mit Entscheid Nr. 50 vom 12. Mai 2004. Gleichzeitig wurde die Gemeinde Egnach beauftragt, den Schutzplan bis 31. Dezember 2005 mit zusätzlichen Kulturobjekten zu ergänzen oder diese innert der genannten Frist mittels Einzelentscheid unter Schutz zu stellen . Dagegen reichte die Gemeinde Egnach am 21 . Mai 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Mit Entscheid vom 9. Juni 2004 widerrief das DBU den Auftrag an die Vorinstanz, den Schutzplan bis Ende 2005 zu ergänzen . Mit Entscheid vom 15. September 2004 schrieb das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Vorinstanz infolge W iedererwägung als gegenstandslos geworden ab. Nun wird von der Politischen Gemeinde Egnach beabsichtigt, den mit Entscheid Nr. 50 vom 12. Mai 2004 formulierten Auftrag zur Schutzplanergänzung umzusetzen. Um diesen Auftrag zu erf81len, hat die Gemeinde Egnach die zur Genehmigung eingereichte Änderu ng Schutzplan Kulturobjekte erlassen. Um den Schutz und die Pflege «erhaltenswerten>Bauten im Sinne von Ziffer 1.9 des Kantonalen Richtplans (KRP) und des thurgauischen Natur- und Heimatschutzgesetzes (TG NHG) sicherzustellen , wird diese Planänderung begrüsst.

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Thurgau~~ 3/4

Gernäss Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege vom 4. August 2011 verfüge die Gemeinde Egnach gernäss dem aktuellen Stand im Hinweisinventar des Amts für Denkmalpflege über 195 «besonders wertvolle» und «wertvolle» Bauten. Davon seien heute bereits 88 Kulturobjekte geschützt. Mit der zur Genehmigung eingereichten Schutzplanänderung ist beabsichtigt, nun 57 Objekte zusätzlich unter Schutz zu stellen . Wie eingangs erwähnt, soH bei drei Objekten nachträglich auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden. Damit reduziert sich die erwähnte Zahl auf 54 neue Schutzobjekte. Wie.aus den eingereichten Unterlagen (vgl. Liste "Bereinigung Schützenswerte Ku lturobjekte 2010" der PG Egnach) hervorgeht, soll bei 64 Gebäuden auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden . Um langfristig eine allseits gut abgesicherte Planungsgrundlage zu schaffen und Unsicherheiten bei den Grundeigentümern zu beseitigen, wird das Vorgehen der Gemeinde Egnach zur Bereinigung ihrer Schutzpendenzen begrüsst. Vom Amt für Denkmalpflege wird positiv gewürdigt, dass der Planungsprozess von der Gemeinde Egnach in konstruktiver We ise initiiert worden sei. Zudem sei zu begrüssen, dass zur Bereinigung der Schutzpendenzen zwischen der Gemeinde Egnach und dem Amt für Denkmalpflege ein lösungsorientierter Austausch erfolgte. Wie aus der Stellungnahme der Denkmalpflege vom 4. August 2011 hervorgeht, verfügt die Gemeinde Egnach über eine überaus reiche Baukultur des 17.-19. Jh. von vorwiegend ländlichem Gepräge. Im Vordergrund würden dabei naturgernäss die stattlichen Fachwerkbauten stehen, wobei in Ergänzung dazu die zugehörigen kleineren, aber nicht weniger wertvollen Ökonomiebauten, nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Eine Besonderheit von Egnach seien neben den zahlreichen Scheunen und Remisen beträchtlichen Alters die überaus sorgfältig, in der Art von Miniaturhäusern mit typischen Elementen der Architektur der Zeit um 1900 gestalteten Kleintier-/Hühnerställe. Diese Häufung in Egnach sei einzigartig und bemerkenswert. ln der Fülle der erhaltenswerten Gebäude würden ferner einige qualitätsvolle Vertreter der Moderne und der traditionellen Architektur des 20. Jh. auffallen . Die Ergänzung des Schutzplanes wird aus denkmalpflegerischer Sicht begrüsst. Wie erwähnt, sollen aber auch zahlreiche «wertvolle» Kulturobjekte nicht geschützt werden. Bei nachfolgenden Objekten kann eine solche Nichtunterschutzstellung nicht akzeptiert werden. Diese Objekte sind gernäss Denkmalpflege nach wie vor schutzwürdig.

Assek.

Siedlung

Bautyp

18/0-103 18/0-151 18/0-152 ~8tQ aQe ~8tQ 348 18/0-622 18/0-792

Steinebrunn Langgreut Langgreut Kel=lll=lef

Wohnhaus/Remise Wohnhaus/Remise Wohnhaus/Schopf :\A(eRAAatiS 'Nel=lAhaus Wohnhaus Wohnhaus

r:::,.. ......... ........,.h -~

Burkartsu lishaus Bündt

I

I

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Thurgau~~ 4/4

IE Diese Meinung wird vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) indessen nicht vollends geteilt. Wie aus den DBU-Rekursentscheiden (Nrn. 0505/2011, 0290/2012) hervorgeht, sei die Schutzwürdigkeit bei den Gebäuden Assek. Nrn. 18/0-306, 18/0348, 18/0-9 11 und 18/0-1200 nicht gegeben. Um d ies zu verdeutlichen, werden die Gebäude Assek. Nrn. 18/0-306 und 18/0-911 im Situationsplan 1: 10'000 zusätzlich mit einem Hinweisvermerk versehen. Eine solche Schutzwürdigkeit fehlt aus Sicht des Departements für Bau und Umwelt auch beim Hühnerhaus, Assek. Nr. 18/0906, Kuglersgreut. Die Nichtunterschutzstellung der genannten Gebäude (gestrichene Objekte) kann deshalb akzeptiert werden. Im Übrigen wird die fach liche Meinung des Amtes für Denkmalpflege allerdings geteilt. Die Gebäude Assek. Nrn. 18/0-103, 18/0-151 , 18/0-152, 18/0-622 und 18/0-792 werden somit nachträglich unter Schutz gestellt. Abgesehen vom Gebäude Assek. Nr. 18/0-103 werden diese Kulturobjekte im Schutzplan mit einem Hinweisvermerk versehen . Die Gemeinde Egnach hat den Schutzplan entsprechend redaktionell anzupassen. Im Übrigen ist gegenüber den besch lossenen Nichtunterschutzstellungen (vgl. Liste "Bereinigung Schützenswerte Kulturobjekte 20 10" der PG Egnach) nichts einzuwenden. Somit erfüllt die Änderung des Schutzplanes mit Ausnahme hinsichtlich derGebäudeAssek. Nrn. 18/0-103, 18/0-151 ,1 8/0-152,1 8/0-622 und 18/0-792 die Anforderungen von§ 33 Abs. 1 aPBG und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt beim Verwaltungsgerichtdes Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden , Beschwerde geführt werden. Sie ist unterzeichnet und im Doppel einzureichen und hat einen A ntrag und eine Begründung zu enthalten , und es sind die Beweismittel aufzuführen Expediert:

2 0. Feb. 2014

8851-S-1.pdf

N I C H T G E f\! E H r.~ ! G T Er-.;:;cht:,iJ ,'\r. Bereinigung Schützenswerte Kul turobjekte 2010

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KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FP.AUErJFELD

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DEPARTEMENT FÜR BAU UND U~;1'NELT 8500 FRAUENFELD

Im Rahmen der Vernehmlassung schriftlich Stellung genommen. l.d.Regel Unterschutzstellung abgelehnt eine Liegenschaft mit verschiedenen Eigentümern Vorschlag: in Schutzplan aufnehmen und unter Schutz stellen Vorschlag: Nicht in Schutzplan aufnehmen und somit nicht unter Schutz stellen k!Bauverwalrung!Sctwrzobjekre!Bereinigre Liste genehmigt GR 7.9.2010

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Statistik Bereits im Schutzplan aufgenommen Neu in Schutzplan Verzicht unter Schutzstellung Total Schutzobjekte

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