Zonenplan <1993> Ziilhalde, Parz. Nr. 1065

Plan de zones · Muellheim

Document

Numéro
38
Type
Plan de zones
Commune
Muellheim
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
29 avr. 2014
En vigueur depuis
29 avr. 2014

Carte

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Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 29. April 2014

Entscheid Nr. 38 0090/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Müllheim Zonenplanänderung "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Müllheim am 4. November 2013 beschlossene Zonenplanänderung "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim - Steuerverwaltung des Kantons Thurgau - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 25. April 2014 ersucht die Gemeinde Müllheim um Genehmigung der Zonenplanänderung "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Mit der zur Genehmigung eingereichten, geringfügigen Zonenplanänderung "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim soll ein Teil der an die Parzelle Nr. 1'065 angrenzenden Parzelle Nr. 29 von der Landwirtschaftszone der Wohnzone Wll zugewiesen werden. Wie dem Planungsbericht zu entnehmen ist, soll mit diesen zusätzlichen ca. 130 m2 die Bebaubarkeit der erweiterten Parzelle Nr. 1'065 verbessert werden. Mit der Einzonu~g und Bebauung der Parzelle Nr. 1'065 werde der Übergang vom Dorfrand zur Landwirtschaftszone sinnvoll abgeschlossen und begradigt. Zudem könne mit de;:r Überbauungsoptimierung die Strassenverkehrssicherheit verbessert werden.

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Thurgau~~ 2/2

Dem im kantonalen Richtplan in Ziffer 2.2 verankerten Grundsatz der· ausgeglichenen Flächenbilanz wird nicht entsprochen. Aufgrund der speziellen Umstände kann in diesem Fall jedoch auf einen Flächenausgleich verzichtet werden. Die Zonenplanänderung "Ziilhalde" Parzelle Nr. 1'065, Müllheim erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden. · Wir gestatten uns den Hinweis, dass gemäss § 6 PBG die für die Zonenplanänderung zuständige Gemeindebehörde den Zeitpunkt des lnkrafttretens der Zonenplanänderung noch beschliessen muss.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 9. April 2014