Oberdorf

Plan d'affectation spécial · Sirnach · Abrogé le 13 déc. 1994

Document

Numéro
1411
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Commune
Sirnach
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Adopté
13 déc. 1994
En vigueur depuis
13 déc. 1994
Abrogé
13 déc. 1994

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Sirnach avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

1 3. Dez. 1994

Nr. /t///

Ausserkraftsetzung Quartierplan «Oberdorf» I OG Sirnach I Genehmigung

Mit Beschluss Nr. 2159 genehmigte der Regierungsrat am 19. Oktober 1976 den Quartierplan ccOberdorf" der Gemeinde Sirnach. Mit Schreiben vom 31. August 1994 ersucht die Ortsbehörde von Sirnach nun um Genehmigung seiner Ausserkraftsetzung. Aufgrund der Akten ist zu schliessen, dass die Ausserkraftsetzung ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Der Aufhebungsbeschluss der Ortsbehörde ist beim Departement für Bau und Umwelt nicht angefochten. Im Rahmen der Genehmigung des Zonenplans wurde die Genehmigung der ReserveWohnzone WE u.a. im Bereich der Parzellen Nrn. 521 und 531 sistiert. Diesbezüglich wird auf Ziffer 1 lit. e des Regierungsratsbeschlusses Nr. 1254 vom 3. Oktober 1989 verwiesen. Im Rahmen der unlängst von der Gemeinde beschlossenen Revision der Ortsplanung, welche sich zur Zeit im regierungsrätlichen Genehmigungsverfahren befindet, werden die sistierten Gebiete der sonderbauordnungspflichtigen 2geschossigen Wohnzone zugewiesen. Im Rahmen einer Sonderbauordnung können insbesondere die Probleme, welche zur vorgenannten Sistierung führten (u.a. Lärm etc.) gelöst werden. Ferner kann dem Koordinationsblatt Nr. 2.1 0.2 des geänderten Richtplans entnommen werden, dass die im aufzuhebenden Quartierplan enthaltene rückwärtige Erschliessung mit einem Bügel nicht mehr nötig sei. Die Überlegungen zur Aufhebung des Quartierplans ccOberdorf" erscheinen sachgerecht. Aus kantonaler Sicht ist die Ausserkraftsetzung vertretbar.

Auf Antrag des Baudepartementes beschllesst der Regierungsrat: 1.

Die von der Ortsbehörde Sirnach am 18. April 1994 beschlossene Ausserkraftsetzung des Quartierplans ccOberdorf" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

511.04/10000/131092

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-2-

2.

Mitteilung an: Ortsvorsteherschaft Simach, 8370 Sirnach Amt für Denkmalpflege Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Departement für Bau und Umwelt Tiefbauamt Amt tür Raumplanung unter Beilage der Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber