Wolfsberg

Plan d'affectation spécial · Ermatingen · Abrogé le 5 juil. 2017

Document

Numéro
86
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
13 déc. 2011
En vigueur depuis
13 déc. 2011
Abrogé
5 juil. 2017

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Ermatingen avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 13. Dezember 2011

Entscheid Nr. 86 0238/2011/DBU/ARP

Politische Gemeinde Ermatingen Teiländerung Gestaltungsplan Wolfsberg Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 28. Oktober 2011 beschlossene Teiländerung des Gestaltungsplans Wolfsberg wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von vier Teiländerungen Gestaltungsplan Wolfsberg mit Genehmigungsvermerk (charge) Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Teiländerung mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 24. November 2011 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Die UBS AG Zürich plant im Wolfsberg den Neubau einer unterirdischen Pelletanlage inklusive Lager. Damit dieser Neubau bewilligungsfähig wird, muss der unterirdische Mantelbaubereich marginal angepasst werden. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 3. Dez. zatl