Bubenweg, Langefeldstrasse bis SBB

Plan d'affectation spécial · Frauenfeld

Document

Numéro
10
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Frauenfeld
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
18 févr. 2015
En vigueur depuis
18 févr. 2015

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau"'~ Frauenfeld, 18. Februar 2015

Entscheid Nr. 10 0023/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Frauenfeld - Bauline Bubenweg, Langfeldstrasse bis SBB

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 13. Januar 2015 beschlossene Baulinie Bubenweg, Langfeldstrasse bis SBB wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadt Frauenfeld, Stadtkanzlei, Rathaus, 8501 Frauenfeld, unter Beilage eines Dossiers Baulinie Bubenweg, Langfeldstrasse bis SBB, mit Genehmigungsvermerk (charge) - Tiefbauamt -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers Baulinie Bubenweg, Langfeldstrasse bis SBB, mit Genehmigungsvermerk sowie den übrigen Akten

Erwägungen: Mit Beschluss vom 13. Januar 2015 ersucht der Stadtrat Frauenfeld um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Für eine zweckmässige Erschliessung des Industriegebietes entlang der SBB wurde der Bubenweg zwischen Langfeldstrasse und SBB ausgebaut. Der dafür benötigte Landanteil konnte die Stadt Frauenfeld zu Lasten der Parzelle Nr. 61286 erwerben. Die Parzelle Nr. 61286 erhält dafür eine Baulinie im Abstand vom 2m zum Strassenrand.

~~

Afficher tout le texte

Thurgau~~ 2/2

Im Rahmen der verwaltungsinterne Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachsteilen keine Vorbehalte gegen der Erlass der Baulinie Bubenweg, Langfeldstrasse bis SBB angebracht. Der vorliegende Baulinienplan entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG. Einer Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt steht somit nichts im Weg.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 4. Feb. 2015