Buchere II
Plan d'affectation spécial · Ermatingen
Document
- Numéro
- 24
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Ermatingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 29 mars 2006
- En vigueur depuis
- 29 mars 2006
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
4282-E-1.pdf
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
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ENTSCHEID
Frauenfeld,
29. März 2006 Entscheid Nr. 24 Allkorn Nr. 20/2006
Politische Gemeinde Ermatingen Gestaltungsplan "Buchere II"
Mit Schreiben vom 25. Januar 2006 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des vom Amt für Raumplanung mit Bericht vom 12. Dezember 2000 vorgeprüften Gestaltungsplans "Buchere II". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt worden ist. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan "Buchere II" keine Rekurse hängig. Der Gestaltungsplan "Buchere II" besteht aus einem allgemeinverbindlichen Plan im Massstab 1:500 mit separaten Sonderbauvorschriften (SBV) sowie einem Planungsbericht Der Gestaltungsplan bezweckt nach Art. 2 SBV eine Fortschreibung der Bebauung vom nördlich angrenzenden Areal (Gestaltungsplan SeedorfBuchere) jedoch nach Regelbauweise; eine gute Stellung der Bauten am Siedlungsrand gegen den Seerhein; eine ortsbaulich gute Gestaltung sowie eine zeitgemässe Bebauung mit flexiblem Baumuster. Dieser grundsätzlich überzeugende Zweck wird indes im Gestaltungsplan lediglich mit den Artikeln zur Terraingestaltung (Art. 9 SBV), zum Strassenbegleitgrün (Art. 10 SBV) und zur Parkierung (Art. 11 SBV) umgesetzt. Art. 7 SBV weist ferner darauf hin, dass die Baubereiche mit Mantelbaulinien umfasst sind. Im Plan wird ersichtlich, dass diese Baulinien nur einen einzigen, fast den gesamten Perimeter umfassenden Baubereich begrenzen. Mit den genannten Bestimmungen werden weder eine gute Stellung von Bauten noch eine gute Gestaltung sowie eine zeitgernässe Baubauung erzielt. Der Gemeinderat Ermatingen hat deshalb zur Umsetzung der Gestaltungsplanziele bei der Bewilligung von Baugesuchen hohe Anforderungen an die Projekte zu stellen.
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Afficher tout le texte
Die weiteren zum Gestaltungsplan nötigen Informationen und Angaben können dem Planungsbericht entnommen werden, weshalb es an dieser Stelle keiner weiteren Erwägungen bedarf.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 14. November 2005 beschlossene Gestaltungsplan "Buchere II" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage zweier Gestaltungspläne "Buchere II", je mit Genehmigungsvermerken auf dem Plan und dem Deckblatt der SBV (charge) -Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Buchere II" mit Vermerken gernäss Gemeindeexemplaren sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR B~ ~ND UMWELT
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Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2 9, Min 2006
4282-S-1.pdf
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EXE~.fPlAR ARP TG Aug. 03/Jan. 04/Aug. 05/Nov. 05 Kanton Thurgau Gemeinde Ermatingen
GESTALTU NGSPLAN 'BUCHERE II'
SONDERBAUVORSCHRIFTEN Allgemeine Bestimmungen II
Erschliessung
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Überbauungs- und Gestaltungsbestimmungen
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Afficher tout le texte
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Öffentliche Auflage vom 3. bis 23. Jan. 2006
vom Gemeinderat beschlossen am 14. Nov. 2005 Die Gemeindeschreiberin {'
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Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr. .2....&f vom .XC6
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KANTON THURGAU " DEPARTEMENT FUR BAU UNO UMWELT 8500 FRAUENFELD
Gemeinde Ermatingen
Aug. 03/Jan. 04/Aug. 05/Nov. 05
Gestaltungsplan 'Buchere II'
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.
Erlass Der Gemeinderat Ermatingen erlässt, gestützt auf die §§ 18 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG, für das Gebiet 'Buchere II' einen Gestaltungsplan. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Nrn. 850, 851 ,m 852 und 853.
2.
Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt für den Siedlungsraum im 'Buchere II': • Eine Fortschreibung der Bebauung vom nördlich angrenzenden Areal (Gestaltungsplan ,Seedorf-Buchere'), jedoch nach Regelbauweise; • Eine gute Stellung der Bauten am Siedlungsrand gegen den Seerhein; • Eine gute ortsbauliche Gestaltung; • Eine zeitgernässe Bebauung mit flexiblem Baumuster (Bautentypen/Nutzungseinheiten);
3.
Grundlagen Die nachfolgenden Elemente sind allgemein verbindlich: • Plan 1 Bebauung, Umgebung, Erschliessung • Sonderbauvorschriften
1:500
Wo mit dem Gestaltungsplan keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten das kantonale Planungs- und Baugesetz PBG, Zonenplan und Baureglement der Gemeinde Ermatingen, sowie alle anderen einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
4.
Abweichungen Unbedeutende und dem Zweck der Pläne und der Sonderbauvorschriften nicht ordentlichen zuwiderlaufende Abweichungen können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gestattet werden, insbesondere dort, wo gegenüber der Idee des Gestaltungsplanes Verbesserungen erzielt werden und keine überwiegenden, öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
II
ERSCHLIESSUNG
5.
Verkehrserschliessung Die öffentliche Erschliessung erfolgt über die Riedstrasse. Bei der Riedstrasse sind der Ausbau des Oberbaues und eine Entwässerung zu erstellen.
6.
Entwässerung Das Gebiet wird im Trennsystem entwässert.
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ÜBERBAUUNGS- UND GESTALTUNGSBESTIMMUNGEN
7.
Sonderbaulinie/Mantelbaulinien Die Baubereiche sind mit Mantelbaulinien umfasst.
Als Hauptwohnseite bei der Bestimmung des grossen Grenzabstandes kann auch die Nord-Ost-Seite gewählt werden. 8.
Höhenlagen, Dachformen Die Höhenlage der Bauten richtet sich nach der Bemessung der zulässigen Geschosszahl unter Massgabe des gewachsenen Terrains.
9.
Terraingestaltung Die geplanten Bauten haben sich weitgehend am gewachsenen Terrain anzugleichen.
10.
Strassenbegleitgrün Als strassenbegleitende Bepflanzungen sind einheimische Hochstamm-Baumarten zu verwenden.
11.
Parkierung Parkplätze sind mit sickerfähigem Belag zu erstellen.
IV
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12. 13.
Inkraftsetzung Der Gestaltungsplan 'Buchere II' tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.
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