Klingler

Plan d'affectation spécial · Ermatingen · Abrogé le 2 sept. 2026

Document

Numéro
165
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
7 févr. 1989
En vigueur depuis
7 févr. 1989
Abrogé
2 sept. 2026

Carte

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Fichiers

Texte

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom · ·- 7. Feb. 1989

Nr.

/66

Quartierplan •Klingler Teil Ost• und Zonenplanänderung •Klingler• I EG Ermatingen I Genehmigungsgesuch

1. Mit Schreiben vom 18. November 1988 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der in der Ueberschrift aufgeführten Vorlagen. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Da keine Rekurse hängig sind, steht in formeller Hinsicht einer Genehmigung nichts entgegen. 2. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Quartierplans "Klingler" (RRB Nr. 1689 vom 3. November 1987) wurde darauf verwiesen, dass zur Schonung und Sicherung des Kulturlandes die strassenmässige Erschliessung innerhalb des Baugebietes zu erfolgen habe. Der Quartierplan "Klingler" wurde deshalb unter Ausklammerung dieses ausserhalb des Baugebietes verlaufenden Strassenstückes genehmigt. Nachdem die Gemeinde nun das fragliche Gebiet von der Landwirtschaftszone in die ''Industrie- und Gewerbezone mit Höhenbeschränkung" umzonte, steht einer Genehmigung des Quartierplans "Klingler Teil Ost" nichts mehr im Wege. Die geringfügige Ausdehnung des Baugebietes ist nicht unzweckmässig. Der Genehmigung des Quartierplanes und der Zonenplanänderung steht somit auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.

- 2 -

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:

1. a) Der vom Gemeinderat Ermatingen am 17. August 1988 beschlossene Quartierplan "Klingler Teil Ost" wird im Sinne der Erw8gungen genehmigt. Durch die Genehmigung wurden die folgenden Bestandteile des Quartierplans rechtskr8ftig: - Baulinien - Ausbaustandard der Strasse - Generelles Leitungssystem der Werkleitungen und der Kanalisation b} Oie von der Gemeinde Ermatingen am 16. November 1988 beschlossene Zonenplanänderung "Klingler" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage je eines Quartierplanes und Zonenplanausschnittes im M 1:500, je mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt -Amt für Raumplanung (3} unter Beilage eines Quartierplans und zwei Zonenplanausschnitten im M 1:500, je mit Genehmigungsvermerk sowie den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER i. V. Der Ad)unkt

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