Bügen, Parz.Nrn 382
Plan d'affectation spécial · Ermatingen
Document
- Numéro
- 35
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'alignement
- Commune
- Ermatingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 14 juil. 2016
- En vigueur depuis
- 14 juil. 2016
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 14. Juli 2016
Entscheid Nr. 35 0142/2016/DBU/ARE
Politisch~ Gemeinde Ermatingen
Änderung Baulinienplan Bügen, Parzelle Nr. 382
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: '
1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 27. Juni 2016 erlassene Änderung des Baulinienplans Bügen, Parzelle Nr. 382 (Änderung Baulinien Bügen) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, Hauptstrasse 88, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Exemplaren des Baulinienplans Bügen, Parzelle Nr. 382, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Archäologie - Amt für Umwelt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von einer Änderung des Baulinienplans Bügen, Parzelle Nr. 382 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
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Erwägungen: Mit Schreiben vom 1. Juli 2016 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der "Änderung Baulinien Bügen". Genau genommen handelt es sich jedoch um die Änderung des "Zonenplan Ausschnitt Bügen mit Gewässerabstands-Baulinien" (RRB. 2062 vom 4. Dezember 1984). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Änderung des Baulinienplans Bügen, Parzelle Nr. 382 keine Rekurse hängig. Bei der vorliegenden Änderung der Gewässerabstands-Baulinie auf der Parzelle Nr. 382 handelt es sich, wie erwähnt, um eine Änderung des Baulinienplans Bügen, welcher mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2062 vom 4. Dezember 1984 genehmigt wurde. Dieser Plan war Teil_der damaligen Ortsplanungsrevision und zugleich ein Teil der
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Rahmennutzungsplanung. Er wurde deshalb unter dem Titel "Zonen plan Ausschnitt Bügen mit Gewässerabstands-Baulinien" erlassen. Für den Ausbau der Radweg-Verbindung im Bereich Westerfeldstrasse ist das Tiefbauamt des Kantons Thurgau auf eine Landabtretung betreffend Parzelle Nr. 382 angewiesen. Der Grundeigentümer der Parzelle Nr. 382 ist zu dieser Abtretung bereit, sofern die bestehende Baulinie eine Korrektur um 3 Meter erfährt, was ihm den Bau eines neuen Einfamilienhauses ermöglichen würde. Um d iesem Anliegen stattgeben zu können, wird die bestehende GewässerabstandsBaulinie auf der Parzelle Nr. 382 teilweise aufgehoben und durch eine neue Gewässerabstands-Baulinie, welche die Bebauungsmöglichkeiten der Liegenschaft verbessert, ersetzt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden gegenüber der vorliegenden Planänderung keine Vorbehalte angebracht. Die Änderung des Baulinienplans Bügen, Parzelle Nr. 382 erfüllt die Anforderungen von§ 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt.
HechtsmitteI: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des· Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
14. JULI Z016