Alters- und Pflegeheim Bussnang

Plan d'affectation spécial · Bussnang

Document

Numéro
44
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Bussnang
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
22 août 2016
En vigueur depuis
22 août 2016

Carte

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Fichiers

Texte

9695-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt .

~·

Thurgau~"Z Frauenfeld, 22 August 2016

Entscheid Nr. 44 0135/2016/DBU/ARE

Politische Gemeinde Bussnang - Zonenplanänderung Alters- und Pflegeheim Bussnang -Änderung Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Bussnang

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 25. April 2016 beschlossene Zonenplanänderung "Alters- und Pflegeheim Bussnang" wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Bussnang am 18. April 2016 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Alters- und Pflegeheim Bussnang" (DBU Nr. 5 vom 7.2.2001) wird genehmigt. · · 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von vier Dossiers der Zonenplanänderung sowie fünf Dossiers der Gestaltungsplanänderung, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Märstetten, Bahnhofstrasse 34 Postfach 269, 8560 Märstetten - bhateam ingenieure ag, Breitestrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanänderung sowie einemDossierder Gestaltungsplanänderung, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 6. Juni 2016 ersucht die Politische Gemeinde Bussnang um Genehmigung der vorliegenden Zone,nplan- und Gestaltungsplanänderung.

~

Thurgau~~ 2/4.

1.- Zonenplanänderung Der Gemeinderat beschloss die als geringfügig eingestufte Zonenplanänderung am 25. April~ 2016. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden , dass das Auflage- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für BaU! und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung keine Rekurse hängig.

Die Zonenplanänderung betrifft die Parzelle Nr. 87 im Dorfzentrum von Bussnang. Die Parzelle ist Standort des Alters- und Pflegeheims Bussnang und dessen Parkanlage. Sie ist gernäss rechtsgültigem Zonenplan teils der zweigeschossigen Dori~one (02), teils der Zone für öffentliche Bauten und: Anlagen (Oe), teils der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone 0JVG2) sowie teils der Freihaltezone (Fh) zugehörig. Im Rahmen der vorl_iegenden Änderung soll der in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gelegene Parzellenteil im nordöstlichen Bereich, auf Kosten der Freihaltezone, um einen 5-1 Om breiten Streifen von insgesamt 792m2 erweitert werden. Anlass für diese Zonenplananpassung ist die beabsichtigte Sanierung und Erweiterung des Alters- und Pflegeheims. Dies erfordert unter anderem eine Liftanlage, die aus betrieblichen Gründen in die heute rechtskräftige Freihaltezone zu liegen kommt und darin jedoch zonenfremd wäre ..Im Weiteren soll die Situation hinsichtlich der bestehenden Parkierungsanlagen bereinigt werden , welche heute teils in der Freihaltezone angeordnet sind. Da die Freihaltezone. Bestandteil der Bauzone ist, wird diese insgesamt nicht vergrössert. Die von der Vorlage betroffene Freihaltezone wurde ursprünglich ausgeschieden, um die Sichtbeziehung ab der Viaduktstrasse zum Oberdorf Bussnang. mit den beiden Kirchen sicherzustellen. Dur~h die leichte Verschmälerung, hauptsächlich im Bereich der bestehenden Bauten, wird diese Sichtbeziehung und damit das öffentliche Interesse am Erhalt dieser Zone nicht erheblich beeinträchtigt. Überdies kann einer bedürfnisgerechten Entwicklung' des Alters- und Pflegeheims ebenfalls ein öffentliches Interesse attestiert werden. ln gesamthafter Abwägung vorliegender Interessen sowie unter Berücksichtigung der Planbeständigkeit- die letzte Gesamtrevision der Nutzungsplanung liegt rund 10 Jahre zurück- kann die vorliegende Z~nenplanänderung _als zulässig erachtet werden. ' Im Rahmen der verwaltuJ:lgsinternen Vernehmlassung hat sich das Amt für Umwelt zur Vorlage geäu~sert. · Die Abteilung Abwasser und Anlagensicherheitweist in ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2016 darauf hin, dass -allfällige Auswirkungen der projektierten Vorhaben auf die bestehenden Kanalisationsleitungen (Misch- und Regenabwasser) im Bauprojekt aufzuzeigen sind. ln d ie~em Zusammenhang ist zu beachten, dass die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gernäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) mit 0,40 einen höheren Abflusskoeffizienten als die im GEP vorgesehene Bauzone W3 (0,30) aufweist. Der GEP ist innert einem Jahr nach der Genehmigung der Zonen- · · planänderung anzupassen. Die Abteilung Wasserbau hält in ihrer Stellungnahme vom 28. Juli 2016 und in Ergänzung zum Kapitel 3.2 des Planungsberichts fest, dass sich die Gefährdung infolge Überschwemmung nach der Realisierung des Hochwasse-

~ Thurgau"'~ 3/4

schutzprojekts Furtbach im Jahr 2014 verringert hat. Die diesbezüglich angepasste Gefahrenkartierung ist derzeit noch nicht verfügbar. Grundsätzlich wurden keine Vorbehalte gegen die Zonenplanänderung angebracht. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden. 2. Gestaltungsplanänderung Am 18. April 2016 beschloss der Gemeinderat Bussnang die Änderung des Gestaltungsplans "Alters- und Pflegeheim Bussnang". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Änderung des Gestaltungsplans keine Rekurse hängig. Da es sich um die Anpassung eines bestehenden altrechtlichen Gestaltungsplans handelt, ist die vorliegende Änderung nach dem bis 31. Dezember 2012 gültigen Planungs- und Baugesetz (aPBG; RB 700) zu beurteilen. Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte mit Entscheid Nr. 5 vom 7. Februar 2001 den Gestaltungsplan "Alters- und Pflegeheim, Bussnang". Im Jahr 2009 erfolgte eine erste Revision des Gestaltungsplans (DBU Nr. 50 vom 23:6.2009). Die damalige Anpassung betraf eine geringfügige Erweiterung des Baubereiqhs, des Zugangsbereichs sowie der Parkier- und Verkehrsflächen. Die nun vorliegende Gestaltungsplanänderung wurde wie die vorgängig erläuterte Zonenplanänderung durch die Notwendigkeit eines projektierten Erweiterungsbaus für das · Alters- und Pflegeheim ausgelöst. Hierzu werden der Baubereich E sowie ein Baubereich für den Zugang zur Parkanlage geschaffen. Im Weiteren werden die, sich im neuen Baubereich E befindende Parkierungsanlage sowie der eingeschossige Baubereich in der südlichen Ecke des Gebäudekomplexes aufgehoben. Unverändert bleibt der ursprüngliche Zweck des Gestaltungsplanes, welcher die bau- und planungsrechtliche Sicherstellung von Erweiterungsvorhaben unter Berücksichtigung der bestehenden Situation sowie die Erschliessung und Aussenrauhlgestaltung bezweckt. Auch die übrigen Vorschriften bleiben unverändert bestehen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte gegen · die Gestaltungsplanänderung geäussert. DieVorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

~~

Thurgau~~ 4/4

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

9695-S-1.pdf

Kanton Thurgau Politische Gemeinde Bussnang

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Revision 2016 Gestaltungsplan 'Alters- und Pflegeheim Bussnang' Grundfassung genehmigt mit Entscheid DBU Nr. 5 vom 07.01.2001 Revision 2009 genehmigt mit Entscheid DBU Nr. SO vom 26.06.2009

Sonderbauvorschriften

Genehmigung

Änderungen rot markiert Vom Gemeinderat beschlossen am:

18. April 2016

Öffentliche Auflage Unterliegt dem fakultativen Referendum gernäss § 24 Abs. 3 PBG

vom:

29. April 2016

bis:

18. Mai 2016

Der Gemeindepräsident:

Die Gemeindeschreiberin :

Ruedi Zbinden

Anita

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Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am:

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KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUEN FELD

Entscheid Nr.

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am:

Frauenfeld 'I Sirnach I Winterthur bhateam ingenieure ag I Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch

bh team I

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ingenieure und planer

Projekt·Nr. SS98.06 I Datum: 30.0S.2016

Politische Gemeinde Bussnang Revision 2.016 Gestaltungsplan 'Alters- und Pflegeheim Bussnang' I Sonderbauvorschriften

Genehmigung Seite2 von 6

Inhaltsverzeichnis A.

A llgemeines

3

B.

Bauvorschriften

3

c.

Gestaltungsvorschriften

4

0.

Umgebungsgestaltung

5

E.

Erschliessung

6

F.

Schi ussbestimmungen

6

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Politische Gemeinde Bussnang Revision 2016 Gestaltungsplan 'Alters· und Pflegeheim Bussnang' I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art.l

Erlass, einbezogene Grundstücke

Genehmigung Seite 3 von 6

Der Gemeinderat Bussnang erlässt gestützt auf§§ 18ff PBG den Gestaltungsplan ,,Alters- und Pflegeheim". Der Gestaltungsplan umfasst die Parzelle 87.

Art. 2 Zweck des Gestaltungsplanes

Die Gestaltungsplanung bezweckt: die bau- und planungsrechtliche Sicherstellung der geplanten Erweiterungsvorhaben in Etappen unter Berücksichtigung der bestehenden Situation;

Art. 3 2

die optimale Nutzung der bestehenden Bauten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes;

3

eine zweckmässige Erschliessung und Parkierung unter Berücksichtigung einer erhöhten Publikumsnutzung sicherzustellen;

4

eine ansprechende Gestaltung und Bepflanzung des Aussen- bzw. des Parkraumes.

Übergeordnetes Recht Sofern nachfolgend keine Sonderregelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften der rechtsgültigen Bauordnung sowie andere kommunale und übergeordnete Bestimmungen.

Art. 4 Bestandteile und ihre Rechtswirkung

•

allgemeinverbindlich :

Sonde rba uvorsch ritten frschliessungs und Ülaerbauungsplan 1:500 Gestaltungsplan 1 : SOO

•

wegweisend für das Baubewilligungsverfahren :

Modell! : 500 Vorprojektpläne 1 : 200/SOO im Planungsbericht

•

informativ:

Planungsbericht

B.

Bauvorschriften

Art. 5 Bauabsichten

Die im Plan bezeichneten Hauptbaubereiche A-f}E erfüllen fo lgende Ziele:

Art. 6 •

Baubereiche A, B, C:

Erhalt der bestehenden Bauten;

•

Baubereich D und E:

Realisierung von Neubauten.

Baudichte Bestehende Bauten können innerhalb ihres bisherigen Volumens unabhängig von Ausnützungs-, Abstands- und Höhenvorschriften umgebaut und umgenutzt werden; ebenso sind Ersatzbauten innerhalb des bestehenden Gebäudeprofils zulässig. Der Abbruch einer Hauptbaute wird nur bewilligt, wenn eine Baubewilligung f ür einen Neubau vorliegt oder wenn die Nichtüberbauung der Parzelle den öffentlichen Interessen nicht widerspricht. 2

Für Neubauten werden die Baudichte, Gebäudehöhe und -länge durch festgelegte Baubereiche bestimmt.

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Politische Gemeinde Bussnang Revision 2016 Gestaltungsplan 'Alters- und Pflegeheim Bussnang' J sonderbauvorschrihen

Art. 7 Genehmigung

Seite 4 von 6

Baubereiche Die Baubereiche werden durch Mantelbaulinien begrenzt. Baubereich Hauptbauten Um das volumetrische Konzept sicherzustellen, sind die Baubereiche für Hauptbauten gernäss Modell bzw. den im Plan bezeichneten Geschossangaben zu bebauen. ;

Baubereich eingeschossig Der offene eingeschossige Qaueereich soll sen Wohnhof gegen die Parl<ierung ab grenzen und Eiern Aufenthalt sowie als Schattenspender dienen . Die max. l-löhe beträgt 3.50 m. Baubereich Zugang Parkanlage Der Baubereich Zugang Parkanlage dient für den direkten Zugang vom Baubereich E zur Parkanlage. Innerhalb des Baubereichs ist nur der Bau der f ür die Parkerschliessung nötige Lift- und Treppenanlage erlaubt.

4

Art. 8 Ausserhalb der Baubereiche

Zulässig sind: •

Vorspringende Bauteile gernäss §6 Abs.2 PBV

•

Baubereiche A-C: An- I Vorbauten w ie Hauszugänge, Aussentreppen u.s.w., sowie Balkone m it einer max. Auskragung von 2.00 m sofern sie sich gestalterisch klar von der bestehenden Bausubstanz absetzen; sowie der bestehende eingeschossige Wintergarten an der Viaduktstrasse.

•

Bauten und An lagen für die Zweiradparkierung und den Freiraumaufenthalt (innerhalb Wohnhof/Arena bzw. im Parkraum Freihaltezone).

•

Unbewohnte kleine Baut en (z.B. Gartenhaus) mit einer Gebäudefläche von maximal12m 2 und einer Gebäudehöhe von maximal 3.00 m.

Höhenabmessungen Baubereiche A-C: Höhenabmessungen gernäss best ehendem Gebäudeprofil Baubereiche D, E und Zugang Parkanlage: Die max. Gebäudehöhe n-Kote soll die Traufhöhe der bestehenden Baute im Baubereich C nicht überschreiten (Toleranz für begründete Mehrhöhen max. 1.0 m). Technisch bedingte Aufbauten (Liftaufbau, Heizung, Lüftung u.a.) welche den Neubau überragen, sind möglich, sie sind f ormal sorgfältig auszubilden.

c.

Gestaltungsvorschriften

Art. 9 Gestaltungsanforderungen Baubereiche A-C

ln den Baubereichen A-C sind bauliche Massnahmen durch Umnutzungen zurückhaltend und sanft auszuführen. Die Gebäudestrukturen sollen weit möglichst erhalten und ablesbar bleiben.

Art. 10 Fassadengestalt ung Neubauten

Die Vorprojektpläne 1 : 200/500 im Planungsbericht sind für das Bauprojekt wegweisend.

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Politische Gemeinde Bussnang Revision 2016 Gest altungsplan 'Alters- und Pflegeheim Bussnang' I Sonderbauvorschriften

Art. 11 Genehmigung

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Dachgestaltung Neubauten Es sind einheitlich Flachdächer oder f lach geneigte Pultdächer vorzusehen, diese sind ext ensiv zu begrünen.

Art. 12 Material- und Farbkonzept

Die Bauten und Anlagen haben sich bezüglich Farb- und Materialwahl gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen. Der Baubewilligungsbehörde ist vor Baubeginn ein Farb- und Materialkonzept vorzulegen; am Bau sind auf Verlangen der Behörde Bemusterungen vorzunehmen .

Art. 13 Rollstuhlgängigkeit

Neu- und Umbauten sowie Anlagen sind grundsätzlich rollstuhlgängig auszubilden mit Ausnahme der Baubereiche A (Villa) und B (Wäscherei).

D.

Umgebungsgestaltung

10 autres articles

Art. 14

Art. 15 Umgebungsgestalt ung

1

Das gewachsene Terrain darf in der Regel nicht oder nur geringfügig verändert werden. Weitergehende Terrainveränderungen sind nur zulässig sofern sie einer guten Umgebungsgestaltung dienen und dem Geländeverlauf der Umgebung angepasst werden. Der Übergang zu den Nachbarparzellen ist mit sanfter Terraingestaltung sicherzustellen .

2

Mit dem Baugesuch ist ein Plan der Umgebungsgestaltung 1: 100 einzureichen. Dieser hat folgenden Aussagen zu enthalten: •

Angabe des gewachsenen sowie des gestalteten Terrains (Geländeschnitte);

•

Hauptbepflanzung und Nutzung der Freiflächen.

Zugangsbereich Der Zugangs- bzw. Umgebungsbereich ist rollstuhlgängig auszugestalten und soll im Bereich der Viaduktstrasse der Verkehrssicherheit Rechnung trage n.

Art. 16 Wohnhof

Der Wohnhof ist als zentraler Aussenraum zwischen den Bauten B, C und D auszubilden. Mitte ls Stufen und Abtreppungen soll fü r Aufführungen und Produktionen eine arenaähnliche Gestaltung ermöglicht werden.

Art. 17 Parkanlage

Die im Plan im Sinne einer überlagerten Zone bezeichnete Schraffur ermöglicht im bezeichneten Bereich eine Parkanlage. Die Nutzung der Parkanlage soll primär einen ansprechenden Freiraumaufenthalt für die Bewohner des Alters- und Pflegeheimes ermöglichen. Die Anlegung eines öffentlichen Kinderspielplatzes ist ebenfalls zulässig. Unter diesen Zwecken laufende Bauten (Max. Gebäudehöhe 3.00m, max. Fläche 30 m 2 ) und An lagen sind zulässig, sie sind jedoch auf das notwendige M inimum zu beschränken. Die bestehende Sichtbeziehung von der Viaduktstrasse zu den Kirchen ist aufrechtzuerhalten.

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Politische Gemeinde Bussnang Revision 2016 Gesta ltungsplan 'Alters- und Pf legeheim Bussnang' I Sonderbauvorschriften

Art. 18 Genehmigung

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Parkierungs-, Manövrier- und Verkehrsflächen Diese Flächen dienen der Zufahrt und Parkierung. Die Parkieru ngsfl ächen sind siekerfähig auszugestalten.

Art. 19 Grünbereich I Hochstamm-Bäume

Der Grünbereich ist als Gebäudeumgebung und Gartenraum ansprechend zu bepflanzen. Die bestehenden Hochstammbäume westlich des Viadukts sind grundsätzlich zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

E.

Art. 20

Art. 21 Erschliessung

Erschliessungskonzeption 1

Zufahrt, Parkierung: Die Hauptzufahrt für Parkierung und Anlief erung erfolgt über die im Plan bezeichnete Grundstückszuf ahrt von der Viaduktstrasse her. Eine untergeord nete Zufahrt besteht ab Viaduktstrasse zwischen den bestehenden Baubereichen A und C.

2

Zweirad: Entsprechende Abstella nlagen sind in genüge nder Zahl an geeigneter Lage bereitzustellen und im Zusammenhang mit den Baugesuchen auszuweisen.

3

Hauptzugänge: Für das Heim und Mehrzweckraum/Restaurant sind die publ ikums-intensiven Zugänge entsprechend zu gestalten (Beleuchtung, Beschilderung).

Parkierung Die Anordnung der Parkplätze bzw. allfällig benötigter Parkplatz-Erweit erungen erfolgt in den bezeichneten Bereichen. Die erforderli che Parkplatzanzahl richtet sich nach den Regelvorschriften. ln der Nähe offener Abstellplätze sind hochstämmige Laubbäume zu pflanze n.

Art. 22 Fussweg zum Furtbach

An der im Plan bezeichneten St elle ist zwischen der neuen Erschliessungsstrasse und der Winkelstrasse eine 2 m breite Fusswegverbindung zu erstellen. Bei einer Bebauung des Baubereichs EFH ist diese zusammen mit den Werkleitungen in diesem Bereich zu real isieren.

F.

Schlussbestimmungen

Art. 23 lnkrafttreten

Die Änderungen des Gestaltungsplans treten nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt m it Beschluss des Gemeinderates in Kraft.

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