Ziegeleistrasse

Plan d'affectation spécial · Eschlikon

Document

Numéro
37
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Eschlikon
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
16 mai 2006
En vigueur depuis
16 mai 2006

Carte

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Fichiers

Texte

Departement für Bau und Umwelt

EXEMPLAR ARP TG ~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 16. Mai 2006

Entscheid Nr. 37 0051/2006/DBU/ARP

Politische Gemeinde Eschlikon Gestaltungsplan Ziegeleistrasse

1. Mit Schreiben vom 13. März 2006 ersucht die Politische Gemeinde Eschlikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Von der gernäss § 9 Planungs- und Baugesetz (PBG; RB 700) vorgesehenen Möglichkeit einer Vorprüfung hat der Gemeinderat mit Schreiben vom 28. Juni 2005 Gebrauch gemacht. Die im Prüfbericht des Amtes für Raumplanung vom 4. November 2005 formulierten Anregungen und Anpassungen und jene anlässlich der Besprechung vom 17. Januar 2006 sind in der nun zur Genehmigung eingereichten Vorlage hinreichend umgesetzt worden. Auf Grund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) sind keine Rekurse eingegangen. 2. Mit dem zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplan Ziegeleistrasse (GP Ziegeleistrasse) soll die Parzelle Nr. 760 im Sinne von§ 37 PBG erschlossen und planungsrechtlich baureif gemacht werden. Dabei bilden die Sonderbauvorschriften sowie der Plan im Massstab 1:500 die allgemeinverbindlichen Bestandteile des GP Ziegeleistrasse, welche durch einen Planungsbericht abgerundet werden. Die erwähnte Parzelle liegt östlich des Zentrums von Eschlikon in der Wohnzone W2b mit Gestaltungsplanpflicht Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan soll unter Einbezug der exponierten Lage des Planungsgebietes und der bestehenden Villa eine geeignete bauliche Ergänzung samt Umgebung ermöglicht werden. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben weder das Amt für Denkmalpflege noch die Fachsteile Natur- und Landschaftsschutz Vorbehalte angebracht. Der GP Ziegeleistrasse regelt die Überbauung und Erschliessung entsprechend den spezifischen Anforderungen der hier vorliegenden Wohnzone und erscheint denn auch im Sinne von § 33 PBG rechtmässig. Einer Genehmigung durch das DBU steht somit nichts im Wege.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Eschlikon am 9. Februar 2006 beschlossene Gestaltungsplan Ziegeleistrasse wird genehmigt.

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Thurgau~~ 2/2

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschlikon, 9556 Eschlikon, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen Ziegeleistrasse, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans Ziegeleistrasse, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Departement für Bau und Umwelt

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Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 5. Mai 2006- ·