Kneipphof Dussnang
Plan d'affectation spécial · Fischingen
Document
- Numéro
- 3
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Fischingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopté
- 24 janv. 2017
- En vigueur depuis
- 24 janv. 2017
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
9808-E-1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
9808-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau"'~ Frauenfeld, 24. Januar 2017
Entscheid Nr. 3 0224/2016/DBU/ARE
Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan Kneipphof
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Fischingen am 18. Januar 2017 beschlossene Gestaltungsplan Kneipphof wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Fischingen, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang unter Beilage von 4 Exemplaren des Gestaltungsplanes Kneipphof, mit Genehmigungsvermerk (charge) - kneipp-hof Dussnang AG, Kurhausstrasse 34, 8374 Dussnang - Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen - Departement Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Umwelt - Tiefbauamt - Forstamt - Hochbauamt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar des Gestaltungsplanes Kneipphof mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 23. Januar 2017 ersucht der Gemeinderat Fischingen um Genehmigung des Gestaltungsplanes Kneipphof. Der Gemeinderat hat diesen am 18. Januar 2017 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 2. Dezember bis am 21. Dezember 2016 ist eine _Einsprachen eingegangen. Der Einsprecher beantragt, dass der grösste Teil der oberirdischen Parkplätze in der Tiefgarage anzuordnen und diese entsprechend zu vergrössern ist. Nach Gesprächen mit der Bauherrschaft hat der Einsprecher seine Einsprache mit schriftlicher Erklärung zurückgezogen, unter Vorbehalt, dass
~~
Afficher tout le texte
Thurgau~~ 2/3
die im Gespräch vereinbarten Ergänzunge.n in den Sonderbauvorschriften und im Plan vorgenommen werden. Art. 16 der Sonderbauvorschriften wurde daraufhin so angepasst, dass bei der Realisierung des zweiten Baubereiches (zweite Bauetappe), alle im nördlichen Teil des GP-Perimeters gelegenen Parkfelder aufgehoben und in der Tiefgarage angeordnet werden müssen. Im Plan wurde der Baubereich der Tiefgarage entsprechend vergrössert. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden , dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. Die Vorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 7. November 2016 und Schreiben vom 24. November 2016 vorgeprüft. Im Zusammenhang mit dem Vorprüfungsbericht fand zudem am 14. November 2016 eine umfassende Sitzung statt. Der Perimeter des. Gestaltungsplanes umfasst die Parzellen Nrn. 1332 (teilweise) , 1340 (teilweise), 1341 , 2151' (teilweise), 2159 und 2160. MitAusr:iahme der Parzelle Nr. 1340 (Dorfzone) liegen alle Parzellen in der Kloster-, Kur- und Heimzone. Der Gestaltungsplan bezieht neben der für die Erweiterungsbauten vorgesehenen Fläche auf Parzelle Nr. 2160 die bestehenden Betriebsgebäude des Kneipphofes, die katholische Pfarrkirche und das Wohnhaus Hirschblick mit ein. Gemäss rechtsgültigem Zonenplan ist der nordwestlich der Kirche liegende Bereich der Kloster-, Kur- und Heimzone mit einer Ge- . staltu ngsplanpflicht überlagert. Für die geplante Erweiterung mit einem Reha-Zentrum und einem med izinischen Zent.rum werden im Gestaltungsplan zwei Baubereiche für Neubauten ausgeschieden , welche gemäss Sonderbauvorschriften in zwei Etappen überbaut werden müssen. Die Baubereiche wurden so festgelegt, dass eine angemessene Distanz zur Kirche gewahrt bleibt und gleichzeitig mit den bestehenden Bauten zusammen ein grosszügiger Innenhof entsteht. Für die Parkierung , welche zurzeit an verschiedenen Orten im nahen Umfeld des Kneipphofes erfolgt, sollen neu eine oberirdische Parkierungsanlage und eine Tiefgarage im Norden des Gestaltungsplanperimeters erstellt werden . Für die verkehrsmäss ige Erschliessung der Neubauten wird der Kirchweg ab der Kurhausstrasse, bis hin zu den Parkfeldern als öffentliche Strasse ausgebaut. In dem in Teilen verbindlich erklärten Aussenraumkonzept werden insbesondere die Raumgliederung , die· Durchwegung, die Bepflanzung und die für den ersten Neubau notwendigen Terrainveränderungen aufgezeigt. Der Gestaltungsplan weicht von der Regelbauweise ab. Mit dem zugrunde liegenden Bebauungskonzept wird jedoch eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung erreicht, indem die notwendigen Erweiterungsflächen in zwei kompakten Bauvolumen zusammengefasst und auf überzeugende Weise an das bestehende Gebäudeensemble angeknüpft werden. Damit entstehen grosszügige Aussenräume, insbesondere zwischen der Kirche und dem geplanten Neubau womit der für das Ortsbild wichtige Kirchplatz aufgewertet werden kann . .
~ Thurgau~~ 3/3
Für das weitere Verständnis zum GP verweisen wir auf den ausführlichen Planungsbericht und die Erläuterungen der Vorprüfungen.
Die anlässlich der Vorprüfungen und Sitzungen vorgebrachten Hinweise wurden hinreichend berücksichtigt. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.
Re htsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2'1l. JAN. 2017
9808-S-1.pdf
Gemeinde Fisch ingen ~ 11111111111111~ lmllll l ~llllll I~I OEREB09808
Sonderba uvorsch riften Kneipphof Dussnang
6. Januar 2017
Vom Gemeinderat erlassen am
/f%. ,0.1. 2oA:::r
Der Gemeindepräsident
Ac:u.
Die Gemeindeschreiberin
7 J~c,f.
öffentlicheAufla e: 02. A'2..2o-.{ ~ - 2A . -'f2.Z..,,J (c Dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG unterstellt Änderung infolge Ei nsprache nach§ 29 Abs. 2 PBG Vom Departem ent für Bau und Umwelt genehmigt am Mit Entscheid Nr.
.]
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per
St rittmatter Partner AG 1 Vad ianstrasse 37 l 9001 St. Gallen
St rittm atte r Pa ·
r AG
Z'-1 A 20 r1
T 071222 43 43 1 F 071 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch [ i nfo@st rittmatter-partner.ch
513\ 505\300\03\Titelblatt_ 5BV_ 170106.dwg. Wo-Scw-om
KANTON THURGAU DEPARTEMEN f FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
1.
Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
' Der Gestaltungsplan Kneipphof besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Sonderbauvorschriften, den Beilageplänen, dem Mobilitätskonzept sowie dem Planungsbericht. ' Die in der Legende bezeichneten Festlegungen und die Sonderbauvorschriften sin d verbindlich. Die folgenden Dokumente sind, soweit nachfolgend nicht als verbindlich erklärt, für die Beurteilung wegleitend : a) Das architektonische Konzept als Beilageplan Bl des Architekturbüros Jörg & Kuster AG, Degersheim, vom 11. November 2016. b) Das Aussen raumkonzept als Beilageplan B2 des La ndschaftsarchitekturbüros PR Landschaftsarchitektur. Arbon vom 25. November 2016. c) Das Mobilitätskonzept Erweiterung Kneipphof als Beil age B3 des Raumplanungsbüros Strittmatter Partner AG, St. Gallen, vom 17. November 2016.
Art. 2 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt den Weiterbetrieb und die sorgfältige Erweiterung des Rehazentrums. Insbesondere gelten folgende Zielsetzungen : a) Gewährleistung ein er sorgfältigen ortsbau lichen Einfügung von Neu- und Ersatzbauten in die bestehende Siedlungsstrukt ur und unter Rücksichtnahme der geschützten Kulturobjekte;
II.
Erschliessung
Art. 3 Verkehrsfläche
öffentlich
b)
Sicherstellung der Arealerschliessung un d einer zweckmässigen Anbin dung an das bestehende öffentliche Erschliessungsnetz;
c)
Schaffung von attraktiven, grosszügigen und auf die spezielle Nutzung abge-
d)
sti.mmte Aussenräume; Erhöhte energetische Anforderungen an die Gebäude.
' Innerhalb der bezeichneten «Verkehrsfläche öffentl ich» ist eine öffentliche Strasse mit einer M indestbreite von 3.20 m Breite zu erstellen. Diese dient der Erschliessung der Sammelgarage, den oberird ischen Parkfeldern im Geltungsbereich und der angrenzenden Parzellen Nrn. 1331, 1334 und 1340. ' Die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs inklusive Anl ieferung und Vorfahrt erfolgt ab den öffentlichen sowie über die internen Verkehrsflächen an den bezeichneten Standorten.
Art. 4 Ruhender Verkehr
' In unterirdischen Parkierungsanlagen sind in der ersten Etappe ausschliesslich Parkfelder für das Personal und mit der Realisierung des Baubereichs 2 auch für die Besucher anzuordnen. ' -
überirdische Parkfelder sind w ie fo lgt beschränkt und örtlich fixiert: Bereich Pl: max. 10 Parkfelder für ambulante Patienten ; Bereich P2: max. 80 Parkfelder für Besucher sowie Personal; Bereich Kirchplatz: max. 5 Parkfelder für den Kirchenbesuch und max.13 Parkfelder für da s Gasthaus Brückenwaage (Parzelle Nr. 1340).
Die Parkfelder sind dauerhaft für den jeweiligen Zweck zu sichern. Die Parkfelder im Bereich P2 und auf dem Kirchplatz sind sickerfähig zu erstell en. 1
In Abstimmung mit dem Aussenraumkonzept sind mindestens 20 neue Velo-Park-
felder an geeigneten Orten zu platzieren.
Art. 5 Notzufahrt
Die Notzufahrt für Lösch- und Rettungsfahrzeuge ist über die öffentlichen und internen Verkehrsflächen sowie über den bezeichneten Bereich sicherzustellen. Dabei sind die «Richtlinien zu Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen » (FKSvom 01.01.2015) verbindlich.
Art. 6 Werkleitungen
Die bestehenden Werkleitungen sind gemäss der bezeichneten Linienführung zu ersetzen. Für die Detailplanung sind die technischen Werke zuständ ig. '
Die erforderlichen Hydranten und Kandelaber sind innerhalb des Strassenbanketts
zu erstellen. Die Anordnung muss bei Erstell ung des Strassenprojekts in Koordination der Gestaltung des Kirchplatzes festgelegt werden. III.
Bebauung
Art. 7 Baubereiche allgemein
Die Baubereiche bestimmen die maximal zulässige horizontale und vertikale Aus dehnung der Bauten inklusive vorspringende Gebäudeteile. Technisch notwendige Bauteil e und Anlagen dürfen die zugelassene Gesamthöhe konstruktionsbedingt überschreiten. sofern diese von der Fassadenlinie im Abstand ihrer Höhe zurückversetzt werden und mit der architektonischen Erscheinung verträglich sind. ' Ausserhalb der Baubereiche sind keine Bauten zulässig und An lagen nur, sofern diese dem Aussenraumkonzept gemäss dem Beilageplan nicht widersprechen.
Art. 8 Baubereiche A, B, C
für Betriebsbauten
Die Baubereiche umfassen die Betriebsbauten. Für die einzelnen Baubereiche gelten die nachstehenden Maximalhöhen. Al
A2
81
82
c
12.50
5.00
13.50
13.50
12 50
--------- - - - --- - - - - - - - - - - - - - --Fassaden höhe max. [m] 13.50 13 50 7.00 12 so 5.00 --------- --- --- - - - - --- --- --- --Gesamthöhe maic. [m]
Art. 9 Baubereich V
für Verbindungsbauten
In den bezeichneten Bereichen sind geschlossene Verbindungsbauten zwischen den einzelnen Betriebsbauten zulässig. Die zu lässige Fassaden- und Gesamthöhe entspricht im Baubereich Vl max. 4.00 m. sowie im Baubereich V2 max. 8.20 m.
Art. 10 Bau bereich U
für Überdachung
In den bezeichneten Baubereichen sind nur Überdachungen zugela ssen. Die Über-
Art. 11 Anordnungsbereich
'
Tiefgarage
Parkfeldern zu erstellen. ' Die Zu- und Wegfahrtsrampe ist mit Ausnahme der verkehrstechnischen Anpas sungen innerhalb des bezeichneten Baubereiches zu real isieren. Diese ist einspurig
dachungen dürfen nur punktuell abgestützt werden und haben sich architekton isch den Fassaden unterordnen. Im bezeich neten Bereich ist eine unterird ische Sammelgarage mit mindestens 50
und mit Signalsteuerung zu erstellen.
Art. 12 Neue Baukörper haben eine murale Erscheinung aufzuweisen. Dabei sind nur na -
Gestaltung allgemein
turbelassene oder gestrichene und nicht glänzende Materialien zulässig. , Bei der Farbgebung ist das NCS-Farbsystem massgebend, wobei ledigl ich Farben mit einem Buntton zwischen G90Yund YSOR. einem Schwarzanteil von 0 - 60 % und einem Buntanteil von 2 - 30 % erla ubt sind. i Mit der Baueingabe ist ein Material- und Farbkonzept einzureichen.
9 autres articles
Art. 13 Gestaltung Baubereich
Al,A2
' Bei Um- oder Ersatzbauten im Baubereich Al ist die Fassadenerscheinung auf die Innenhofsituation mit der Kirche, den Baubereichen Bl und C abzustimmen. '
Bei Um- oder Ersatzbauten im Baubereich A2 ist die Gesamterschein u ng auf die
Kurparksituation abzustimmen.
Art. 14 Gestaltung
Baubereiche Bl, B2
1
Die Fassaden sind als Lochfassade zu erstell en und es sind nur Flachdächer zuläs-
sig. 2 Der architektonische Ausdruck der Bauten in den Baubereichen Bl und B2 hat sich in Bezug auf den Fassadenausdruck und -gliederung und den Mauer- und Fensteran teil der Fassaden verbindlich nach dem Beilageplan Bl •< Architektonisches Konzept » zu richten
Art. 15 Gestaltung
Baubereich C
' Bei einem Ersatzneubau muss die Südfassade an die Pflichtbaulinie gestellt werden. zweigeschossig in Erscheinung treten und ein Satteldach mit Traufe zu m Kirch platz aufweisen. ' Die Architektur muss unter Berücksichtigung der Kirchplatzgestaltung qualitativ hohen Gestaltungsanforderungen genügen. Das Amt für Denkmalpflege und das kantonale Hochbauamt sind im Baubewilligungsverfahren zur Beratung beizuziehen.
Art. 16 Etappierung
'
Eine Etappierung der Neubauten in den Baubereichen Bist zwingend. Dabei bildet
der Baubereich 81 zusammen mit der Sammelgarage die erste Etappe. ' Bei der Realis ierung des Baubereiches B2 sind die nördlichen Parkfelder P2 zurückzubauen und unterird isch innerhalb des Anordnungsbereiches Tiefgarage anzulegen. Ein weiterer Bedarfan Pa rkfeldern ist ebenfalls unterirdisch innerhalb des Anordnungsbereiches Tiefgarage anzulegen. IV.
Umgebung
Art. 17 Umgebungsfläche
' Die Umgebungsfläche hat als Gesamtgestaltung eine parzel lenübergreifende Einheit zu bilden. Dafür ist der Beilageplan B2 «Aussenraumkonzeptn in Bezug auf das Prinzip der Raumgliederung. der Durchwegung, der Bepflanzung und Terrainveränderungen verbindl ich . ' Zur Bepflanzung sind mehrheitlich standortgerechte und nicht invasive pfjanzenarten und für Fahrwege versickerungsfähige Materialien zu verwenden.
Art. 18 Kurparkfläche
'
Die bestehende Kurparkfläche östlich des Baubereichs Bl ist in der heutigen Form
zu erhalten. ' Die «Kuurhuswise» darf weite rhin als Wiese genutzt oder kann als Parkerweite rung entsprechend umgesta ltet werden .
Art. 19 Bereich Innenhof
Der Aussenraum im bezeichneten Bereich Innenhof muss qualitativ hohen Gestal tungsanforderungen genügen und auf die angrenzenden Gebäude abgestimmt sein. Vor dem Bau ist dem Amt für Denkmalpflege ein detailliertes Aussenraumkonzept zur Zustimmung vorzulegen.
Art. 20 Bereich Kirchplatz
'
M it Rücksicht auf das Kirchengebäude, die Liegenschaft Brückenwaage. den Bau·
bereich C und das Ortsbil d ist der Ki rchplatz aufzuwerten . Der bezeichnete Bereich ist als platzartige Fläche zu gestalten. welche der Kirche und dem Gasthaus Brückenwaage auf der Parzelle Nr. 1340 als Vorplatzbereich sowie Parkierungsfläche dient. Zugleich erfolgt die Erschliessung des nördl ich davon gelegenen Area ls über den Platz. ' Die Platzfläche und die Pa rkfelder sind mit einer versickerungsfähigen Oberfläche zu gestalten und müssen sich im Material von der Ku rhausstrasse unterscheiden. V.
Weitere Inhalte
Art. 21 Energie
'
Die Bauten haben mindestens die Anforderungen gemäss § 35 Abs. 1 lit.1. PBV zu
erfüllen. ' Der Anteil erneu er barer Energien des Standard -Wärmebedarfs fü r Heizung und Warmwasser muss mindestens 40 % betragen. Soweit technisch mögl ich und w irtschaftlich tragbar. sin d die Bauten an den Wärmeverbund Fischingen anzuschliessen.
SB/SOS/300/01/33/SBV_ A_170106.docx