Im Ehrmerk

Plan d'affectation spécial · Eschlikon

Document

Numéro
95
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'alignement
Commune
Eschlikon
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
30 août 2002
En vigueur depuis
30 août 2002

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

30. August 2002, ARP Entscheid Nr. 95

Gemeinde Eschlikon Änderung des Baulinienplans im Ehrmerk, Wallenwil

1. Mit Schreiben vom 8. August 2002 ersucht der Gemeinderat Eschlikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Den Akten ist zu entnehmen, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Gegen den geänderten Baulinienplan sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. ln formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen.

2. Gernäss Planungsbericht wurden mit Beschluss des Regierungsrates Nr. 1094 vom 3. September 1991 über das Gebiet Ehrmerk eine Zonenplanänderung und ein Baulinienplan genehmigt. Der Baulinienplan im Ehrmerk regelt namentlich

den

(Bahngraben,

Afficher tout le texte

Abstand

Vorfluter

von für

Bauten

drainierte

und

Anlagen

zu

einem Bach

Landwirtschaftsflächen).

ln

der

Zwischenzeit wurde das Gebiet erschlossen und grösstenteils überbaut. ln den nördlichen Teil der verbleibenden Fläche soll ein Werkhof, welcher heute in der Wohnzone von Wallenwil steht, verlegt werden. Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, den 1991 genehmigten Baulinienplan so abzuändern, dass ein Werkhof gernäss den heutigen Bedürfnissen erstellt werden kann. Dabei wird die Baulinie für Anlagen auf die Böschungskante zum Bach hin verlegt und der Bachabstand für Anlagen auf rund 2m reduziert. Die Baulinie für Bauten bleibt unverändert. Der Planungsbericht enthält im Übrigen die zum Verständnis der Vorlage notwendigen Angaben. Im Sinne von § 33 des Planungsrechtmässig.

und

Baugesetzes

(PBG;

RB 700)

erscheint

die

Vorlage

-2-

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Eschlikon am 21. März 2002 erlassene Änderung des Baulinienplans im Ehrmerk, Wallenwil wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschlikon, 8369 Eschlikon, unter Beilage von zwei Exemplaren "Baulinienplan im Ehrmerk, Wallenwil, Änderung 2002"; je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Exemplares "Baulinienplan im Ehrmerk, Wallenwil, Änderung 2002" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef

~A H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinte/den, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 30. August 2002

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