Im Ehrmerk
Plan d'affectation spécial · Eschlikon
Document
- Numéro
- 95
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'alignement
- Commune
- Eschlikon
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 30 août 2002
- En vigueur depuis
- 30 août 2002
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
30. August 2002, ARP Entscheid Nr. 95
Gemeinde Eschlikon Änderung des Baulinienplans im Ehrmerk, Wallenwil
1. Mit Schreiben vom 8. August 2002 ersucht der Gemeinderat Eschlikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Den Akten ist zu entnehmen, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Gegen den geänderten Baulinienplan sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. ln formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen.
2. Gernäss Planungsbericht wurden mit Beschluss des Regierungsrates Nr. 1094 vom 3. September 1991 über das Gebiet Ehrmerk eine Zonenplanänderung und ein Baulinienplan genehmigt. Der Baulinienplan im Ehrmerk regelt namentlich
den
(Bahngraben,
Afficher tout le texte
Abstand
Vorfluter
von für
Bauten
drainierte
und
Anlagen
zu
einem Bach
Landwirtschaftsflächen).
ln
der
Zwischenzeit wurde das Gebiet erschlossen und grösstenteils überbaut. ln den nördlichen Teil der verbleibenden Fläche soll ein Werkhof, welcher heute in der Wohnzone von Wallenwil steht, verlegt werden. Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, den 1991 genehmigten Baulinienplan so abzuändern, dass ein Werkhof gernäss den heutigen Bedürfnissen erstellt werden kann. Dabei wird die Baulinie für Anlagen auf die Böschungskante zum Bach hin verlegt und der Bachabstand für Anlagen auf rund 2m reduziert. Die Baulinie für Bauten bleibt unverändert. Der Planungsbericht enthält im Übrigen die zum Verständnis der Vorlage notwendigen Angaben. Im Sinne von § 33 des Planungsrechtmässig.
und
Baugesetzes
(PBG;
RB 700)
erscheint
die
Vorlage
-2-
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Eschlikon am 21. März 2002 erlassene Änderung des Baulinienplans im Ehrmerk, Wallenwil wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschlikon, 8369 Eschlikon, unter Beilage von zwei Exemplaren "Baulinienplan im Ehrmerk, Wallenwil, Änderung 2002"; je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Exemplares "Baulinienplan im Ehrmerk, Wallenwil, Änderung 2002" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef
~A H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinte/den, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 30. August 2002