Hagenbucherloch
Plan d'affectation spécial · Aadorf · Abrogé le 13 sept. 2023
Document
- Numéro
- 57
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Aadorf
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 11 déc. 2017
- En vigueur depuis
- 17 janv. 2018
- Abrogé
- 13 sept. 2023
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Aadorf avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
9983-E-1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
9983-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau~ Frauenfeld, 11. D.ezember 2017
Entscheid Nr. 57 0152/2017DBU/ARE
Politische Gemeinde Aadorf Änderung Gestaltungsplan.Hagenbucherloch Aawangen
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Aadorf am 23. Mai 2017, bzw. 4. Oktober 2017 beschlossene Änderung des Gestaltungsplanes Hagenbucherloch Aawangen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf; unter Beilage von zwei Exemplaren der Änderung des Gestaltungsplanes Hagenbucherloch Aawangen, mit Genehmigungsvermerk (A Post+) - TBB Ingenieure AG, Florahof 5a, 8353 Elgg - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Amt für,Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar der Änderung des Gestaltungsplanes Hagenbucherloch Aawangen, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 7. November 2017 ersucht der Gemeinderat Aadorf um Genehmigung der Änderung des Gestaltungsplanes Hagenbucherloch Aawangen. DieVorlage wurde mit Bericht vom 6. Dezember 2016 vorgeprüft. Der Gemeinderat hat die Änderung des Gestaltungsplanes am 23. Mai 2017 bzw. 4. Oktober2017 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 9. Juni bis 28. Juni 2017, bzw. 13. Oktober bis 1. November 2017.sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde~ · · ·
.
~
Afficher tout le texte
Thurgau~~ 212
Die vorliegende Änderung des Gestaltungsplans Hagenbucherloch Aawangen umfasst die Anpassung . der Fristen für den Abbau des restlichen Kiesvolumens und für die .anschliessende Auffüllung und Rekultivierung. Der rechtskräftige Gestaltungsplan wurde mit Entscheid Nr. 262 am 23. Juli 1999 vom Departement für .Bau und Umwelt genehmigt. Gemäss Sonderbauvorschriften hat der Abbau in einem Zeitraum von 2000 bis 2014 zu erfolgen. Die Kiesqualität im Gebiet Hagenbucherloch ist teilweise schlecht, so dass eine Zumischung von qualitativ hochwertigem Kies erforderlich ist. Aus diesem . Grund konnte der Kiesabbau innert der ursprünglich angenommenen Zeitspanne nicht abgeschlossen. werden. Insgesamt besteht innerhalb der im Gestaltungsplan bezeichneten Abbauetappen noch ein Abbauvolumen von rund 143'000 m 3 . Damit das restliche Kiesvolumen 9bgebaut und das Gebiet fachgerecht rekultiviert werden kann, werden die Fristen in den entsprechenden Artikeln der Sonderbauvorschriften folgendermassen verlängert: Für den Abbau bis Ende 2020; für die Auffüllung und Ersatzpflanzung bis Ende2025 bzw. Ende 2027. Im Rahmen der verwaltungsinternen Zirkulation sind keine Vorbehalte gegen die Änderung des Gestaltungsplans Hagenbucherloch Aawangen angebracht worden, Die Vor-· lage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons . Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
..
·13, DEZ. 2017
9983-S-1.pdf
111\1111\~11mm111111111111
111\ m
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
OEREB09983
Gemeinde Aadorf
Kanton Thurgau
Gestaltungsplan Hagenbucherloch Aawangen Kiesabbau Kieswerk Aawangen AG
Sonderbauvorschriften vom Gemeinderat beschlossen am 23. Februar 1999 vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Verfügung Nr. DBU 262 vom 23. Juli 1999
Änderung Auflage bis: „.~.~·--~~-~·.~.0.1.7„„
. 1 3. Okt. 2017 vom .............. . ..... .
Vom Gemeinderat beschlossen: .
/
4.' "Okt. 2017 . .. „ „..... .
am : . A/.; .1.4-.„.2Q
!.1.
" 1<' - ,...~,,.... ' ] -c:.-" _~oL..,..o.~<::.! ~.
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per:
: ~ A NTON THURGAU · · · · · · · · D ~ flARTEMENi- · · · · · · · :=ü R BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
. „ „. „ „ „ . „ „. „. „ „ „ „ „ „.
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
Politische Gemeinde Aadorf Kieswerk Aawangen AG, Aawangen Gestaltungsplan Hagenbucherloch, auf Parzelle Nr. 273, Aawangen
Sonderbauvorschriften (Änderungen =rot) Erlass
Art. 1 Der Gemeinderat Aadorf erlässt, gestützt auf 55 1Bff des Planungs- und
Baugesetzes, sowie gemäss Zonenplan und Art. 11 des Baureglementes der ehemaligen Ortsgemeinde Aawangen einen Gestaltungsplan.
Beizugsgebiet
Art. 2 Der Gestaltungsplan umfasst das Gebiet innerhalb des Perimeters
gemäss Plan 1. Die Grundbuchparzelle Kat.Nr. 273 ist teilweise und die Parzelle Kat.Nr. 459 vollständig im Perimentergebiet enthalten.
Gestaltungsbereich
Art. 3 Die Sonderbauvorschriften (= Sonderabbauvorschriften) für den
Gestaltungsplan gelten nur als Ergänzung zum Baureglement der ehemaligen Ortsgemeinde Aawangen. Für sämtliche Auflagen und Bedingungen, die nicht in den Sonderbauvorschriften umschrieben sind, gilt das Baureglement.
Zielsetzungen
Art. 4
Der Gestaltungsplan unterstützt folgende Zielsetzungen: • • • •
Bestandteile
Weiternützung der bestehenden Kiesgrube Sicherstellung der Kiesgewinnung in der Region Rekultivierung und Renaturierung der bestehenden Kiesgrube sowie dessen Bereicherung durch Naturelemente Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region
Art. 5 Folgende Unterlagen gelten als verbindliche Bestandteile des
Gestaltungsplanes:
Gestaltungsplanperimeter Situation 1:5'000 Situation 1: 1'000 lstzustand vor Abbau Etappierung Abbau Situation 1: 1'000 Etappierung Auffüllung Situation 1: 1'000 Situation 1: 1'000 Installationsplan Situation 1: 1'000 Profile 1 :250 Endzustand Situation 1: 1'000 Situation 1: 1'000 Rodungsplan Technischer Bericht Bericht über die Umweltverträglichkeit 1 /8
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
Plan über die biologische Begleitplanung Bericht über die biologische Begleitplanung Geologischer Bericht Abbau, Etappierung
Art. 6 Das Abbaugebiet, die Etappierung und die Abbaukoten sind in den
Etappierungsplänen festgelegt. Für die Flächen in der 1. und 3. Etappe, die noch abzubauen sind, gilt die Abbaukote gemäss Beilage 2 zum Planungsbericht vom 30.3.2017.
1 t .In 3 Etappen: Der Abb au e rf01g· Etappe Fläche Gesamtvolumen m2 m3 2 14'000 m ~40'QQO m3 1 Teilfläche 57'000 m3 Teilfläche 69'000 m3 1 2 2 6'100 m 90'000 m3 70'QQQ m3 3 11 '100 m2 47'000 m3 agg•ggg ma Total 31'200 m 2 263'000 m3
Zeitraum
abgebaut 3-4 Jahre abgebaut 2 - 3 Jahre
2ggg
2Q~4
2000 ~ 2020
Für die Berechnung des vorgesehenen Zeitraumes wurde von einer jährlichen Absatzmenge von ca. 30'000 m3 ausgegangen. Die an gegebene Zeitspanne für den Kiesabbau ist rein informativ. Der RestKiesabbau erfolgt innerhalb des Zeitraumes von 2016 bis 2020 und endigt in jedem Fall spätestens am 31 .12.2020. Die Kieswerk Aawangen AG verzichtet auf allfällige Verlängerungsgesuche. Der Abbau erfolgt vorwiegend mit konventionellen Methoden (Bagger) . Die Kieswerk Aawangen AG berichtet der Gemeinde Aadorf im Februar eines jeden Jahres über die effektiv abgebaute Kiesmenge. Wenn die zum Abbau vorgesehene Kiesmenge nicht erreicht worden ist, hat sie auch über die von ihr zugeführte Kiesmenge zu berichten . Die ursprünglichen Abbaubewilligungen sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Dam it sie neu erteilt werden können , sind die Fristen gemäss Gestaltungsplan 1999 entsprechend zu verlängern. Die zuständigen kantonalen Instanzen 1:Jnd die Gemeinde Aadorf erteilen die Abba1:Jbewilligungen pro Etappe einzeln gemäss Etappierungsplan.
Abstände
Art. 7
Gegenüber dem Flurweg ist ein Minimalabstand von 3.50 m einzuhalten. Gegenüber den äussersten Waldrandbäumen ist ein Abstand von 3.00 m einzuhalten (entspricht dem forstrechtlich festgelegten Waldrand). Die angrenzende Böschung ist mit einer Neigung von höchstens 1: 1 auszuführen.
Umzäunung
Art. 8
Die Böschungsoberkanten sind mit festen Zäunen zu sichern.
Werkleitungen
Art. 9 218
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen Vor Beginn der jeweiligen Abbauetappe ist der Kieswerkbetreiber verpflichtet, Abklärungen über vorhandene Werkleitungen zu treffen. Die Lage von Werkleitungen, welche sich in unmittelbarer Nähe des Kiesabbaugebietes befinden, ist ausreichend und dauerhaft zu markieren.
Anlagen
Art. 10 Während dem Abbau der dritten Etappe bleibt die bestehende
Förderbandanlage mit dem betonierten Aufgabesilo in Betrieb. Während dem Abbau der 1. Etappe wird mit mobilen Aufgabesilos gearbeitet. V\lestlich des bestehenden Kies1lt'erkes ist die Erstellung einer neuen Förderbandanlage vorgesehen. Der Bau der Förderanlage erf-Olgt in zwei etappen und richtet sich nach dem Fortschritt des Kiesabbaus der ersten Abbauetappe. Weitere feste Installationen, welche in direktem Zusammenhang mit den neuen Kiesabbauetappen stehen, sind nichtvorgesehen.
Humus- und Erddeponie
Art. 11 Die Humus- und Erddeponie ist östlich der zweiten Abbauetappe
vorgesehen. Der Ober und der Unterboden ist getrennt zu deponieren und nach Fertigstellung der Böschungen mit standortgerechten Gehölzen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Humus- und Erddeponie östlich der zweiten Abbauetappe dient gleichzeitig als Sicht- und Lärmschutz für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Aawangen.
Wald
Art. 12 Westlich des Kies.- und Betonwerkes ist die Rodung von total 4'850 m2
Wald vorgesehen. In einer ersten Etappe wurde bereits eine Fläche von2'850 m2 Wald gerodet. Die entsprechende Rodungsbewilligung wurde am 22. Dezember 1986 erteilt. Die zweite Rodungsetappe mit einer Restfläche von 2'050 m2 wird durch die engen Platzverhältnisse westlich des Kies- und Betonwerkes notwendig. Die Ersatzaufforstung erfolgt in 3 Etappen. Der Zeitpunkt für die Ersatzaufforstung richtet sich nach dem Fortschritt der Abbauetappen. Die Flächen sind im Rodungsplan eingetragen. Es wird eine Fläche von total 5'650 m2 gemäss nachstehender Tabelle ersatzweise aufgeforstet.
Ort
Bemerkung
Rodungen Wald, nordwest- 1. Etappe lieh d. Kieswerks Wald, westlich 2. Etappe des Kieswerks
Fläche
Zeitraum
2'800 m 2
Beinahe vollständig gerodet Bei Beginn der 1. Abbauetappe, ab 2000; vollständig qerodet
2'050 m 2
Total Rodung
4'850 m2
Ort Bemerkung Aufforstungen
Fläche
Zeitraum
2'750 m 2
ausgeführt
Ersatzpflanzuno
1. Etappe
3 /8
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen im Kirchacker Ersatzpflanzung Im Kirchacker
Ersatzpflanzung westlich der Weiher
Total Aufforstungsflächen
Zufahrt während der Abbauphase
Transporte während der Abbauphase
2. Etappe
1'150 m 2
3. Etappe
1'750 m 2
Anpflanzung nach Auffüllung der 23. Abbauetappe, ab~ 2020; Abschluss 31 .12.2022 Anpflanzung nach Auffüllung der 1. Abbauetappe, ab 2018 ab 2025 Abschluss 31.12.2027
5'650 m 2
17 autres articles
Art. 13 Die Zu- und Wegfahrt erfolgt für alle Kiesabbauetappen ausschliesslich
über die Gemeindestrasse Parz.Nr. 474 auf die Staatsstrasse Aadorf Häuslenen. Die bestehende Einfahrt bleibt unverändert. Der Kieswerkbetreiber hat für die regelmässige Reinigung allfälliger Verschmutzung der Gemeindestrasse, sowie der örtlichen Schlammsammler zu sorgen. Die Redimensionierung der Gemeindestrasse Kat.Nr. 474 wird in einen separaten Vertrag zwischen der Politischen Gemeinde Aadorf und dem Kieswerkbetreiber geregelt.
Art. 14 Für den Kiesabbau sind nur Transporte innerhalb der Kiesgrube vom
Abbauort zum Kieswerk notwendig. Der gewonnene Kies wird im Kieswerk aufbereitet. Das aufbereitete Kiesmaterial wird ausschliesslich für die Betonproduktion oder in der eigenen Bauunternehmung verwendet.
Entwässerung der Kiesgrube
Art. 15 Auffüllung
Art. 16 Die Entwässerung des in der Kiesgrube anfallenden Meteor- und
Sickerwassers muss arealintern erfolgen. Das Wasser ist in erster Linie innerhalb der Kiesgrube zur Versickerung zu bringen. Das übrige Wasser ist in den nahen arealinternen Weiher zu leiten.
Die Auffüllung ist gemäss Plan Nr. 4 auszuführen. Sie gliedert sich in 7 Etappen. Die Auffüllungsetappen und Auffüllmengen der Kiesgrube Eggholz (Kanton Zürich) und Luegetenbuck (teilweise Kanton Zürich) sind in der folgenden Aufstellung mitberücksichtigt. Bei der Bestimmung der Zeitdauer wurde von einer-jährlich angelieferten Deponiemenge von 30'000m-85'000 m3 Aushubmaterial ausgegangen. Die Mengen sind in der folgenden Tabelle festgelegt. Das Auffüllmaterial darf nur aus sauberem Aushubmaterial bestehen. Illegale Ablagerungen sind durch das Aufstellen von Verbotstafeln zu untersagen.
4 /8
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
Ort I Etappe Kiesgrube Eggholz, Schlammweiher Kiesgrube Eggholz, 1. Auffülletappe Kiesgrube Eggholz, 2. Auffülletappe Kiesgrube Luegetenbuck, 3. Auffülletappe Kiesgrube Luegetenbuck, 4. Auffülletaooe Kiesgrube Hagenbucherloch, 2. Abbauetappe
Gesamtvolumen m3
Dauer
Zeitraum
60'000 m3
15 - 19
180'000 m 3
5-6
1998 2002/2003
90'000 m 3
2-3
2Q03
1998 201212016 ausqeführt
ausqeführt
20Ga
ausgeführt
30'000 m3
1
~
ausgeführt
60'000 m3
2
2007
2QQ8
ausgeführt
120'000 m 3
3-4
2009
2Q12
80'000 m3 ausgeführt; Rest 2016 -
2017 Kiesgrube Hagenbucherloch, 3. Abbauetappe Kiesgrube Hagenbucherloch, 1. Abbauetappe
eO'OOO m3 47'000 m3
1-2
18Q'OOQ m3 166'000 m3
6-7
201€3
2017
2018 - 2020
2Q13
2Q1Q
97'000 m3 ausgeführt; Rest 2020 -
2025 Totale Auffüll menge
Transporte und Zufahrten während der Auffüllphase
780'000 m3 753'000 m3
27
1998 2019 1998 - 2025
Art. 17 Die Zu- und Wegfahrt erfolgt wie bei den Kiestransporten über die
Gemeindestrasse Kat. Nr. 474 auf die Staatsstrasse Aadorf- Häuslenen. Die Zufahrtsstrasse Kat. Nr. 474 und dessen Schlammsammler sind bei Bedarf durch den Betreiber zu reinigen. Die Transporte für die Auffüllung der Gruben werden mit Lastwagen ausgeführt. Das angelieferte Material wird direkt am Deponieort gekippt. Die Zufahrt zu den Etappen 1 und 2 (Kiesgrube Eggholz, Kanton Zürich) erfolgt über die bestehenden internen Zufahrtswege. Die Zufahrt zu den Etappen 3 und 4 (Kiesgrube luegetenbuck) erfolgt über die beiden bestehenden Zufahrten des Kieswerkes oder der Materialaufbereitungsanlage im Nordwesten des Areals. Die Zufahrt zu den Etappen 5 bis 7 erfolgt über interne Transportpisten. Im Bereich des Kieswerkes ist eine Radwaschanlage zu erstellen. Sie muss im Rahmen der ersten Abbauetappe projektiert und erstellt wirden. 5 /8
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
Rekultivierung
Art. 18 Der Plan Nr. 7 "Endzustand" ist für die Endgestaltung des Terrains
verbindlich; Abweichungen gegenüber den bewilligten Plänen dürfen nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde vorgenommen werden. Mit den Baugesuchen für die einzelnen Abbauetappen ist jeweils ein Konzept über den Bodenschutz (Humus-Zwischendeponien, Rekultivierungen etc.) einzureichen, welches der kantonalen Bodenschutzfachstelle zur Beurteilung vorgelegt wird.
Endgestaltung
Art. 19 Die Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Trockenwiesen innerhalb
des Perimetergebietes ist verbindlich in Plan Nr. 7 "Endzustand", im biologischen Begleitplan sowie im Bericht zur biologischen Begleitplanung festgelegt.
Gewässer
Art. 20 Die drei bestehenden Weiher werden für den Betrieb des Kies- und
Betonwerks benötigt. Sie dienen einerseits als Absetzbecken und sind andererseits Bestandteil der arealinternen Wasserversorgung. Nach Beendigung des Betriebes sollen die drei Weiher Kat.Nr. 474 erhalten bleiben. Zur Entwässerung des Perimetergebietes sind im Plan Nr. 7 "Endzustand" verschiedene offene Gerinne vorgesehen.
Wege
Art. 21 Der Ausbaugrad, die Steigung und die Breite des Weges von der
Gemeindestrasse Parz.Nr. 474 zum Flurweg Parz.Nr. 295 sind im Plan "Endzustand" festgelegt. Der Weg dient zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen nach Fertigstellung des Endzustandes. Die Lage der Fusswege ist ebenfalls im Plan "Endzustand" festgelegt.
Natur- und Landschaftsschutz
Art. 22 Während der Abbauphase sind temporäre Lebensräume für Amphibien
zu schaffen. Mit dem fortschreitendem Stand des Abbaus resp. der Auffüllung sind die vorgesehenen Gestaltungselemente gemäss Plan Nr. 7 "Endzustand" und gemäss dem biologischen Begleitplan laufend auszuführen. Die gesamte Perimeterfläche wird spätestens nach der vollständigen Rekultivierung und Bepflanzung kostenlos an die Gemeinde Aadorf übertragen. Die Gemeinde Aadorf sorgt für die Pflege und den Unterhalt der Naturschutzflächen. Die Vereinbarungen zwischen dem Kiesabbauunternehmer und der Gemeinde Aadorf sind vor Abbaubeginn ir einem separatem Vertrag zu treffen. Die Pflege der offenen Kieswand nordwestlich des heutigen Kieswerkes erfolgt nach der Fertigstellung des Endzustands ebenfalls durch die Gemeinde Aadorf. Das anfallende Kies darf nur für den Unterhalt der
618
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen Flurwege verwendet werden.
Grundwasser
Art. 23 Nach Betriebsaufgabe sind die Grundwasserfassungen mit Geröll und
mit kiesigem Material aufzufüllen.
Abbrucharbeiten
Art. 24 Kies- und Betonwerk
Das Kies- und Betonwerk ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Betriebes vollständig abzubrechen. Das Abbruchmaterial ist fachgerecht zu entsorgen.
Recyclingaufbereitungsanlage Die Recyclingaufbereitungsanlage im Gebiet "Im Bild" ist ebenfalls innerhal eines Jahres nach der Beendigung des Kieswerkbetriebes abzubrechen. Die Wiederherstellung des Areals muss gemäss dem Plan Nr. 7 "Endzustand" und in Absprache mit der Gemeinde und den kantonalen Behörden erfolgen.
Versicherung und Sicherstellung
Art. 25 Haftpflichtversicherung während Abbaubetrieb
Der Kiesabbaubetreiber hat mit dem Gesuch für die erste Abbauetappe den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 5 Mio. zu erbringen.
Haftpflichtversicherung nach Abschluss Abbaubetrieb Der Kiesabbaubetreiber hat mit dem Gesuch für die 3. Abbauetappe eine Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von Fr. 5 Mio. abzuschliessen, welche einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten abdeckt und während dieser Zeit auch Schäden abdeckt, wenn der Kiesabbaubetreiber nicht mehr existieren sollte.
Sicherstellung für Wiederauffüllungsarbeiten Der Kiesabbaubetreiber hat mit dem Gesuch für die erste Abbauetappe eine Bankgarantie über Fr. 100'000.- bei der Gemeinde zu hinterlegen. (Sicherstellung der Wiederauffüllungsarbeiten).
Vollzug
Art. 26 Den Bestimmungen dieses Gestaltungsplanes ist vom Beginn des
Kiesabbaus bis zur Fertigstellung des Endzustands nachzukommen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Baureglementes, des kantonaler Baugesetzes und allfälligen zusätzlichen Auflagen, immer abgestützt auf das übergeordnete Recht.
Kosten
Art. 27 Sämtliche Planungs-, Verfahrens- und Bewilligungskosten, welche der
Gemeinde durch den Erlass des Gestaltungsplanes entstehen, sind gemäss § 24 PBG durch den Kiesabbaubetreiber zu tragen.
718
Gestaltungsplan Hagenbucherloch, Aawangen
1n krafttreten
Art. 28 Die vorliegende Gestaltungsplanung inkl. den Bestandteilen gemäss
Art. 5 tritt mit der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt
des Kantons Thurgau in Kraft. Die Änderungen des Gestaltungsplanes treten mit der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau in Kraft. Soweit die Änderungen neue Festlegungen im Gestaltungsplan 1999 machen, werden die widersprechenden Regelungen im Gestaltungsplan 1999 mit der Inkraftsetzung dieser Gestaltungsplanänderungen ausser Kraft gesetzt.
8 /8