SWG Waldfeststellungsplan

Limite statique de la forêt · Guettingen

Document

Type
Limite statique de la forêt
Commune
Guettingen
Canton
Thurgovie
Niveau
Canton
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
11 févr. 2020
En vigueur depuis
11 févr. 2020

Carte

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Fichiers

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Departement für Bau und Umwelt

Thurgau

Frauenfeld, 11. Februar 2020

Entscheid 693/2014/KFA (001)

Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen Waldfeststellungspläne der Politischen Gemeinde Güttingen / Inkraftsetzung

1. Das Departement für Bau und Umwelt hat parallel zur periodischen Nachführung der

amtlichen Vermessung die statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 10 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über den Wald ( Die öffentliche Auflage der jeweiligen Waldfeststellungspläne erfolgte gestaffelt in mehreren Tranchen. Bis dato wurden in 78 Gemeinden diese Waldfeststellungspläne in Kraft gesetzt. Nun ist eine weitere Gemeinde bereit für die Inkraftsetzung.

In der Zeit vom 2. Juni 2014 bis zum 1. Juli 2014 wurde folgender Waldfeststellungsplan öffentlich aufgelegt:

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- Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Güttingen“

Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprache nahm das DBU eine Änderung am Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Güttingen“ im

Bereich der nachfolgend erwähnten Parzelle vor.

In der Zeit vom 13. März 2015 bis zum 1. April 2015 wurde folgender Planausschnitt öffentlich aufgelegt:

- Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Güttingen, Parzelle Nr. 353"

Der Eigentümer von Parzelle Nr. 353 zog den Fall weiter ans Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht stützte das DBU und wies die Beschwerde ab. (Verwaltungsgericht Entscheid vom 14. November 2018, VG.2017.53/E)

Die Einsprache konnte damit rechtskräftig erledigt werden.

2. Damit steht einer Inkraftsetzung der obgenannten Waldfeststellungspläne im Sinne

WaG; SR 921.0) festgelegt.

von $ 11 Abs. 3 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (WaldV; RB 921.11) nichts entgegen.

Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 20, F +41 58 345 62 21 www.dbu.tg.ch

Thurgau‘

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Durch diese Inkraftsetzung wird der dynamische Waldbegriff ausserhalb der Bauzonen Politischen Gemeinde Güttingen aufgehoben. Alle künftig jenseits der rechtskräftig festgelegten Waldfeststellungslinie in das Nichtbaugebiet einwachsenden Bestockungen gelten nicht als Wald im Rechtsinn und unterstehen demzufolge nicht der Waldgesetzgebung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffende Politische Gemeinde die Waldgrenzen der obgenannten Waldfeststellungspläne in geeigneter Form in die Nutzungsplanung zu übertragen haben.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die folgenden Waldfeststellungspläne werden auf den 1. März 2020 in Kraft gesetzt:

- Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Güttingen“ - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Güttingen, Parzelle Nr. 353“

2. Mitteilung an: Zustellung extern - Politische Gemeinde Güttingen, Bahnhofstrasse 15, Postfach 30, 8594 Güttingen

Zustellung intern

- Forstamt Thurgau

- Amt für Geoinformation

- Amt für Landwirtschaft

- Amt für Raumentwicklung

Expediert: 14. FEB. 2070