Entenbach
Plan d'affectation spécial · Fischingen
Document
- Numéro
- 9
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Sous-type
- Plan d'aménagement détaillé
- Commune
- Fischingen
- Canton
- Thurgovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approuvé par
- DBU
- Procédure
- Genehmigung Änderung
- Adopté
- 3 févr. 2020
- En vigueur depuis
- 12 févr. 2020
Carte
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Fichiers
2020.01-014B-E-1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 03. Februar 2020
Entscheid Nr. 9 PG Nr. 2020.01-014
Politische Gemeinde Fischingen Änderung Gestaltungsplan 'Entenbach', Korrektur Legende
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Fischingen am 24.10.2019 beschlossene Änderung des Ge¬ staltungsplans 'Entenbach' (Korrektur Legende) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Fischingen, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang; unter Beilage von 4 Exemplaren der Änderung des Gestaltungsplans 'Entenbach', mit Genehmigungsvermerk - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar der Änderung des Gestaltungsplans Entenbach mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 13. Januar 2020 ersuchte der Gemeinderat Fischingen um Geneh¬ migung der Änderung des Gestaltungsplans 'Entenbach'.. Die Änderung wurde vom Ge¬ meinderat am 14. Oktober 2019 beschlossen und ist vom 25. Oktober 2019 bis am 13. November 2019 öffentlich aufgelegen. Während der öffentlichen Auflage sind keine Ein¬ sprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Mit Entscheid Nr. 7 vom 5. Februar 2018 hat des Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau den Gestaltungsplan 'Entenbach' genehmigt. Im Situationsplan des Gestaltungsplan sind drei längliche, viergeschossige Baufelder entlang der Tanneg¬ gerstrasse (Baubereiche A) und drei Baufelder für viergeschossige Punktbauten mit At¬ tikageschoss (Baubereiche B) im hinterliegenden Teil des Areals bezeichnet. In den Sonderbauvorschriften (SBV) sind für diese Baubereiche die maximalen Gesamthöhen festgelegt und im Planungsbericht entsprechend umschrieben. Im Rahmen der Projektierungsarbeiten wurde festgestellt, dass in der Legende zum Ge¬ staltungsplan (Situationsplan im Massstab 1:500) die Baubereiche falsch beschriftet, bzw. die Buchstaben "A" und "B" vertauscht wurden. Flingegen wurden in den SBV und
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im Planungsbericht die korrekten Bezeichnungen verwendet. Die kantonale Beurteilung im Rahmen der Vorprüfung und der Genehmigung stützte sich auf die korrekte Bezeichnung in den SBV und im Planungsbericht (siehe Vorprü¬ fungsbericht vom 25. Januar 2017 und Entscheid Nr. 7 vom 5. Februar 2018). Die Kor¬ rektur der Legende entspricht deshalb nur einer formalen Änderung und hat keine Aus¬ wirkungen auf die inhaltliche Beurteilung. Gegen die Korrektur an der Legende ist aus kantonaler Sicht nichts einzuwenden. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugeset¬ zes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.
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Bau und Umwelt itschefin
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
.3. FEB_ 2Q20