Stadler Bussnag AG mit UVB

Plan d'affectation spécial · Bussnang

Document

Numéro
76
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Bussnang
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Änderung
Adopté
22 nov. 2021
En vigueur depuis
1 janv. 2022

Carte

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Fichiers

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Texte

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 22. November 2021

Entscheid Nr. 76 BOA/PG Nr. 2020.11-007

Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan Stadler Bussnag AG mit UVB

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 29. Juni 2020 beschlossene "Änderung 2020" des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von vier Dossiers der "Änderung 2020" des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG, je mit Genehmigungsvermerk (Charge) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, Postfach 1374, 8580 Amriswil - Amt für Umwelt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat - Hochbauamt - Tiefbauamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Departement für Bau und Umwelt, UVP-Fachstelle - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers der "Änderung 2020" des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 4. November 2020 ersuchte der Gemeinderat Bussnang um Geneh¬ migung der "Änderung 2020" des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG. Die Planung wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Berichten vom 19. Juni 2017 und vom 20. De¬ zember 2018 vorgeprüft. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Ände¬ rung des Gestaltungsplans keine Rekurse hängig.

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UVP-Pflicht: Beim Ersterlass des Gestaltungsplans (DBU-Entscheid Nr. 63 vom 10.08.2007) musste aufgrund der Anzahl Parkplätze eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die aktuelle Änderung des Gestaltungsplans beinhaltet eine wesentliche Erhö¬ hung des Parkplatzangebotes und untersteht deshalb wiederum der UVP-Pflicht. Der Umweltverträglichkeitsbericht von 2007 wurde deshalb überarbeitet. Mit Bericht vom 29. Oktober 2021 hat das Generalsekretariat des Departements für Bau und Umwelt das Vorhaben als umweltverträglich bezeichnet - unter Berücksichtigung der im Bericht er¬ wähnten Auflagen. Ausgangslage Die Gemeinde sieht vor, den südlichen Teil des bestehenden Gestaltungsplans der ver¬ änderten Ausgangslage und den aktuellen Bedürfnissen der Firma Stadler Bussnang AG anzupassen. Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) genehmigte mit Be¬ schluss Nr. 63 vom 10. August 2007 den Gestaltungsplan „Stadler Bussnang AG“ auf dem Produktionsgelände der Firma Stadler Bussnang AG, am östlichen Dorfrand von Bussnang. Der Gestaltungplan erfuhr im Jahr 2014 eine Anpassung (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 59 vom 17.09.2014). Diese beschränkte sich auf den nördlichen Teil des Gestaltungsplanperimeters. Aufgrund von Kapazitätsgrenzen drängte sich in die¬ sem Bereich der Neubau einer Produktionshalle auf. Im Weiteren waren in der Folge Anpassungen im Bereich der Parkierung und der internen Fusswegerschliessung not¬ wendig. Bereits damals wurde eine baldige Gesamtüberarbeitung des Gestaltungsplans unter Einbezug des südlichen Areals in Aussicht gestellt. Inhalt der Gestaltungsplan-Änderung 2020: Im Jahr 2007 wurde unter anderem davon ausgegangen, dass am Standort südlich der Bahngeleise eine Inbetriebsetzungshalle erstellt wird. Diese wurde jedoch zwischenzeit¬ lich in Erlen errichtet, womit sich eine neue Ausgangslage ergeben hat. Hingegen wurde aufgrund der unbestimmten Nutzung auf dem südlichen Areal ein grosser Park¬ platz erstellt, der nicht mit den Vorgaben des rechtskräftigen Gestaltungsplans überein¬ stimmt. Mit der nun vorliegenden Gestaltungsplanänderung sollen der tatsächlichen Ausgangslage Rechnung getragen und die Voraussetzungen geschaffen werden, die je nach Marktsituation eine grössere Produktionshalle ermöglichen. Eine solche Halle würde sich wesentlich von den Dimensionen der früher geplanten Inbetriebsetzungs¬ halle unterscheiden. Der von der Gestaltungsplanänderung betroffene Perimeter liegt gemäss rechtskräfti¬ gem Zonenplan in der Industriezone. Im Rahmen der vorliegenden Anpassung des Ge¬ staltungsplans wird hinsichtlich der Längen- und Höhenmasse von der Regelbauweise abgewichen. Das rechtskräftige Baureglement (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 33 vom 06.05.2021) sieht eine maximale Gesamthöhe von 22.00 m vor. Der Gestaltungs¬ plan setzt maximale Höhenkoten fest und ermöglicht damit eine Gesamthöhe zwischen

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18.00 m und 22.50 m. Die maximale Gebäudelänge beträgt gemäss Baureglement 100 m - mit dem Gestaltungsplan ist eine Gebäudelänge bis zu 250 m zulässig. In Anbe¬ tracht der betrieblichen Notwendigkeit, der engen Platzverhältnisse auf dem Areal und der baulichen Orientierung am Bestehenden, kann die massive Abweichung der Gebäu¬ delänge gegenüber der Regelbauweise in der Industriezone ausnahmsweise akzeptiert werden. Zweck des Gestaltungsplans „Stadler Bussnang AG“ ist gemäss Art. 2 der Sonderbau¬ vorschriften die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung sowie von Rahmenbedingungen für eine industrielle Überbauung des Planungsgebiets, unter Be¬ rücksichtigung der Bedürfnisse der Stadler Bussnang AG, der ortsbaulichen Situation, der bestehenden Bebauung sowie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und der Aussenanlagen in die Landschaft anzustreben. Die Gestaltungsplanänderung führt zu einer deutlichen Mehrbelastung der Landschaft. Die Siedlungsrandlage bedingt ein besonderes Augenmerk auf die verträgliche Einpas¬ sung von Bauten und Anlagen. Die vorgesehene Pflanzung von Bäumen im Parkplatz¬ bereich wird grundsätzlich begrüsst. Trotz der Hinweise im Rahmen der Vorprüfung wurde dem Aspekt der Bepflanzung aber nach wie vor sehr wenig Beachtung ge¬ schenkt. Der riesige, Richtung Norden abfallende Parkplatz ist nach wie vor sehr spär¬ lich begrünt und wenig strukturiert. Gemäss Art. 8 Abs. 1 der Sonderbauvorschriften ist für die Planung der Aussenraumgestaltung ein Landschaftsarchitekt beizuziehen und es ist bei der Baueingabe ein Umge¬ bungskonzept einzureichen. Es wird davon ausgegangen, dass der Einpassung in die Landschaft und den ökologischen Aspekten dannzumal angemessen Rechnung getra¬ gen wird. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Vorlage angebracht worden. Die vorliegende Änderung 2020 zum Gestaltungsplan Stadler Bussnang AG wird genehmigt.

Bau und Umwelt mefjtechefin

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

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