Obere Au

Plan d'affectation spécial · Weinfelden

Document

Numéro
61
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan d'aménagement détaillé
Commune
Weinfelden
Canton
Thurgovie
Niveau
Commune
Approuvé par
DBU
Procédure
Genehmigung Ersterlass
Adopté
12 déc. 2022
En vigueur depuis
1 janv. 2023

Carte

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Fichiers

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Texte

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Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 12. Dezember 2022

Entscheid Nr. 61 BOA/PG Nr. 2022.08-007

Politische Gemeinde Weinfelden Gestaltungsplan Obere Au

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Der vom Stadtrat am 16. August 2022 beschlossene Gestaltungsplan Nr. 85 "Obere Au" wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Stadt Weinfelden, Rathausstrasse 2, Postfach, 8570 Weinfelden, unter Beilage der Dossiers zum Gestaltungsplan, mit Genehmigungsvermerken (chargé) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - SBB AG, Vulanplatz 11, 8048 Zürich - Amt für Umwelt - Arbeitsinspektorat - DBU, Rechtsdienst - Forstamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers zum Gestaltungsplan mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 18. August ersucht die Stadt Weinfelden um Genehmigung des Gestaltungsplans Nr. 85 "Obere Au". Der Stadtrat beschloss die Vorlage am 16. August 2022 im ordentlichen Verfahren nach § 4 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan keine Rekurse hängig. Die Planvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 30. September 2021 vorgeprüft.

Thurgau 2/3

2.

Das Planungsgebiet "Obere Au" liegt im Osten der Stadt Weinfelden zwischen der Bahnlinie und dem Eierlewald. Der Perimeter des Gestaltungsplans umfasst die Parzellen Nrn. 1468, 1469, 1486, 3035, 4020 und 5020 mit einer Gesamtfläche von rund 12 ha. Der östliche Teil ist im rechtsgültigen Zonenplan der Arbeitszone Industrie (rund 9 ha), der westliche Teil der Arbeitszone Gewerbe (rund 3 ha) zugewiesen. Westlich grenzt eine Wohnzone W2b an den Perimeter, östlich davon befindet sich die Kehrichtverwertungsanlage. Der Gestaltungsplan bezweckt in erster Linie die sachgerechte Erschliessung des Gebietes, insbesondere für den Schwerverkehr. Zudem soll die bestehende, durchgehende Verbindung für den Rad- und Fussverkehr entlang des Eierlewaids weiterhin gewährleistet bleiben. Das Gebiet wird im westlichen Bereich von Norden her über die Eierlenstrasse und im Osten über die Rüteliholzstrasse für den motorisierten Verkehr erschlossen. Hierzu sieht der Gestaltungsplan in diesem Abschnitt eine Verbreiterung der südlich angrenzende Bürglenstrasse vor. Die Strasse wird auf 6.5 m verbreitert. Für den Rad- und Fussverkehrsoll ein 2.5 m breiter Rad- und Fussweg erstellt werden. Da die Bürglenstrasse für den motorisierten Verkehr nicht durchgängig befahrbar ist, wird am westlichen Ende des Planungsgebiets ein Wendehammer errichtet. Der vorhandene kantonale Wanderweg wird umgelegt und neu südlich des Eierlewaids geführt. Die benötigten Flächen werden vertraglich oder grundbuchamtlich gesichert. Weiter werden Leitungskorridore sowie ein reduzierter Waldabstand gemäss § 25 BPG für Anlagen festgelegt. Für Bauten gilt indes der ordentliche Waldabstand. Im Rahmen der Vernehmlassung sind von den Fachstellen keine überwiegenden, gegenstehenden Interessen geltend gemacht worden. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt. Im Hinblick auf das nachfolgende Baugesuchsverfahren verweisen wir auf folgende Umstände: • Die Parzellen Nrn. 3035 und 4020, Grundbuch Weinfelden, sind unter der Register-Nr. 4946 D 01 (Kiesgrube Obere Au-Mülifang, VAGO-Areal; Verfügung Nr. 905/05 vom 9. Juli 2007) im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Thurgau eingetragen. Die Parzelle Nr. 3035 ist zusätzlich noch unter der Register-Nr. 4946 S 19 (Va-go AG, Kieswerk; Entscheid Nr. 2593/12 vom 6. Januar 2017) im KbS eingetragen. Eingriffe in Grundstücke, die im Kataster aufgeführt sind, bedürfen einer Bewilligung des Kantons (§16 Abs. 1 Gesetz über die Abfallbewirtschaftung vom 4. Juli 2007, AbfallG, RB 814.04). Einer solchen kann voraussichtlich unter einschlägigen Auflagen zugestimmt werden. • Die im Gestaltungsplan geregelte Entwässerung entspricht den Vorgaben des aktuellen Generellen Entwässerungsplans (GEP). Wir weisen jedoch daraufhin, dass Teilbereiche wie vorangehend erwähnt, im Kataster der belasteten Standorte eingetragen sind. Hier ist zu beachten, dass das Versickern nurzulässig ist,

Thurgau 3/3

•

wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Untergrund im Bereich der Versickerung unbelastet ist. Entlang der Bahnlinie 840 befindet sich die 132kV Übertragungsleitung UL333 UW Grüze, Mast 10 - UW Gossau. Das Projekt darf die Übertragungsleitung nicht beeinträchtigen und zusätzlich müssen die NISV-Abstände zwingend einge halten werden. Alle Bau- und Erschließungsvorhaben im Perimeter dieses Gestaltungsplans, die sich in der Nähe von SBB-Anlagen (Bahntrasse und Hochspannungsleitungen) befinden, müssen uns zu gegebener Zeit zur Prüfung und Genehmigung gemäss Art. 18m des Bundesgesetzes über die Eisenbahnen (EBG; SR 742.101) vorgelegt werden.

Departement für Bau und Umwelt DerJDeparteménts Kef

Dominik Diezi

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

12. OEZ. 2022

2022.08-007A-S-1.pdf

Kanton Thurgau

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Stadt

Stadt Weinfelden

vO V

WEINFELDEN

Gestaltungsplan Nr. 85 'Obere Au' Sonderbauvorschriften Genehmigung

Öffentliche Auflage vom: 24.06.2022

bis: 14.07.2022

Vom Stadtrat beschlossen am: 16.08.2022 Der Stadtpräsident

Der Stadtschreiber

Max Vögeli

Reto Marty

)

/ Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt Entscheid Nr.: (pA

am:

/

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KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Durch den Stadtrat in Kraft gesetzt Beschluss Nr.:

Frauenfeld I Simach I Winterthur bhateam ingenieure ag I Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch

am:

bha team ingenieure und planer

Projekt-Nr. 5434.23 | Datum: 20.07.2022

Genehmigung

Stadt Weinfelden Gestaltungsplan 'Obere Au' | Sonderbauvorschriften

2

Inhalt A.

Allgemeines

3

B.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

3

C.

Erschliessung

3

D.

Ver- und Entsorgung

4

E.

Schlussbestimmungen

4

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\5434 Weinfelden, Allg.Beratung\5434.0.0023 Weinfelden, GP Nr. 85, Obere Au\23 Genehmigung\SBV_GP_Nr. 85_Obere Au_wsc_2022.07.20.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Obere Au' | Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

Art. 2 1

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 1'000 bezeichneten Perimeter.

2

Der Gestaltungsplan bezweckt:

3

■

die Erschliessung der bestehenden Betriebe angemessen zu verbessern und den Schwerverkehr zu lenken,

■

die Baureife der unbebauten Flächen mittels Erweiterung der Erschliessungsanlagen sicherzustellen,

■

die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr zu gewährleisten.

Bestandteile und Verbindlichkeiten 1

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1 : 1'000, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht.

2

Der Plan 1 : 1'000 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 3 Baulinie für ebenerdige öffentliche Verkehrsanlagen

Die 'Baulinie für ebenerdige öffentliche Verkehrsanlagen' definiert den Mindestabstand, welchen öffentliche Verkehrsanlagen, namentlich der Radweg und die Erschliessungsstrasse, gegenüber dem Wald einhalten müssen.

Art. 4 Baulinie für Anlagen

Die 'Baulinie für Anlagen' definiert den Mindestabstand, welchen ebenerdige und befahrbare Anlagen sowie Lagereinrichtungen gegenüber dem Wald einhalten müssen.

C.

Erschliessung

Art. 5 Zufahrt

Art. 6 1

Das Gewerbe- und Industriegebiet 'Obere Au' ist wie im Plan 1 : 1'000 dargestellt über die auszubauende Bürglenstrasse zu erschliessen.

2

Mit dem Strassenausbau ist der Radweg zu erstellen.

Wendeanlage An der im Plan 1 : 1'000 eingezeichneten Stelle ist eine Wendeanlage für Lastwagen gemäss den aktuell gültigen VSS-Normen zu erstellen.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\5434 Weinfelden, Allg.Beratung\5434.0.0023 Weinfelden, GP Nr. 85, Obere Au\23 Genehmigung\SBV_GP_Nr. 85_Obere Au_wsc_2022.07.20.docx

Stadt Weinfelden Gestaltungsplan 'Obere Au' | Sonderbauvorschriften

D.

Ver- und Entsorgung

Art. 7 Kanalisation

Genehmigung 4

Das Schmutzwasser der gesamten Parzelle Nr. 3035 ist mit einer SchmutzwasserDruckleitung in der Bürglenstrasse zu führen und in das bestehende öffentliche Leitungsnetz einzuleiten.

Art. 8

Art. 9 Meteorwasser

1

Die Entwässerung erfolgt im reduzierten Mischsystem. Auf der Parzelle Nr. 3035 sind Retentionsbecken mit Versickerungsstellen gemäss Plan 1 : 1'000 zu erstellen.

2

Die Konzeption, exakte Lage und Ausgestaltung der auf das Bauvorhaben abgestimmten Retentions- und Versickerungsanlagen ist gemäss GEP und Gewässerschutzbestimmungen im Baugesuch darzulegen.

Werkleitungskorridor Die bestehenden Werkleitungen (Gas, Wasser, EW) sind in der Bürglenstrasse geführt. Künftige, private Hausanschlüsse sind ab dem Werkleitungskorridor in der Bürglenstrasse zu erstellen. Standorte von Anlagen wie Trafostationen, Verteilkabinen etc. sind im Baugesuchsverfahren in Absprache mit der Technische Betriebe Weinfelden AG festzulegen.

Art. 10 Korridor für Förderband

Im Bereich des Korridors ist die Erstellung eines Förderbands für die Beförderung von Kies oder anderer Abbaumaterialien zulässig. Die exakte Lage sowie die Höhenlage ist im Baugesuchsverfahren in Absprache mit der Technische Betriebe Weinfelden AG festzulegen.

E.

Schlussbestimmungen

Art. 11 Inkrafttreten

Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt setzt der Stadtrat den Gestaltungsplan Nr. 85 'Obere Au' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\5434 Weinfelden, Allg.8eratung\5434. 0.0023 Weinfelden, GP Nr. 85, Obere Au\23 Genehmigung\SBV_GP_Nr. 85_Obere Au_wsc_2022.07.20.docx