Erlass von Planungszonen

Zone réservée · Raron · Abrogé le 21 janv. 2026

Document

Type
Zone réservée
Commune
Raron
Canton
Valais
Niveau
Commune
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
22 janv. 2021
En vigueur depuis
22 janv. 2021
Abrogé
21 janv. 2026

Carte

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Fichiers

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n°3

Freitag 22. Januar 2021 Amtsblatt des Kantons Wallis |

223

Vorhaben: Abgeändertes Baugesuch in Sachen Neubau eines Wohnhauses (Ausbau Wohnung im Untergeschoss / Umgebungsarbeiten) an der Blattenstrasse 78 in Naters Parzelle: 1831 Koordinaten: 643'027.000 / 131'075.000 Nutzungszone: Wohnzone W2 — Gesuchsteller: Eveline Schweizer, Gabelrütteweg 32, 3323 Bäriswil BE Projektverfasser: Architekturbüro In-Albon, In-Albon Peter, Hegdornstrasse 148, 3904 Naters Grundeigentümer: Eveline Schweizer, Gabelrütteweg 32, 3323 Bäriswil BE Vorhaben: Anbau an der Ostseite am Wohnhaus in der Egga 13 in Blatten bei Naters Parzelle: 5627 Koordinaten: 135'700.000 / 642'525.000 Nutzungszone: Dorfzone D Allfällige Einsprachen sind innert dreissig Tagen ab Erscheinen im Amtsblatt Nr. 3 schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Naters, 22. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

P"=Z2 Gemeinde Obergoms

Baugesuch

Auf der Gemeindekanzlei liegt folgendes Projekt

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zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

— Gesuchsteller: Walter Benz, Döttingen Eigentümer: Walter Benz, Döttingen Baugesuch: Sanierung Mansardenwalmdach und Dachlukarnen Planverfasser: gloor holzer wunschraum gmbh, Brig Parzelle: Nr. 105, Plan Nr. 2 Im Orte genannt Gletsch, Oberwald Zone: für touristische Bauten und Anlagen

Obergoms, 22. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

pa\ Gemeinde Raron

Öffentliche Auflage Hochwasserschutz Maachi

Die Einwohnergemeinde Raron legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft das Auflageprojekt Hochwasserschutz Maachi, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Raron, gestützt auf das kantonale Gesetz über den Wasserbau vom 15. März 2007 (kWBG), insbesondere dessen Art. 25 ff., während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Das Hochwasserschutzprojekt Maachi besteht im Wesentlichen aus einem Geschieberückhaltebecken oberhalb der Kantonsstrasse Richtung

St. German und einem Ausleitbauwerk unmittelbar oberhalb des Weilers Kummendorf. Mit dem Ausleitbauwerk werden zudem ein Überlastorridor und ein Erddamm zum Schutz des Weilers erstellt. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen der Hochwasserschutzmassnahmen und dem dazugehörigen Technischen Bericht auch einen Umweltbericht. Die Hochwasserschutzbauten ommen teilweise im Gewässerraum des Maachis zu liegen, wofür eine Spezialbewilligung gem. Art. 41c, GSchV erforderlich ist.

Die Pläne und Unterlagen des Auflagedossiers önnen während den ortsüblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro von Raron eingesehen werden.

Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich, in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltungen zu richten.

Raron, den 22. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

dh Gemeinde Raron

Erlass von Planungszonen

Der Gemeinderat von Raron gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom

22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonaen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (KRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.

Planungsabsicht Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der Kantonale Richtplan verlangt die Abgrenzung des künftigen Siedlungsgebietes, bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Um einerseits den Vorgaben der Bauzonendimensionierung von Art. 15 RPG gerecht zu werden sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit der Festlegung des künftigen Siedlungsgebietes nicht zusätzlich zu erschweren, erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 KRPG Planungszonen.

Die Zweckmässigkeit bzw. die zonennutzungsplanerische Festlegung der Flächen innerhalb der Planungszonen soll im Rahmen der künftigen Raumentwicklung überprüft werden. Die Planungsabsicht besteht insbesondere darin, den Zonennutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen dar.

Planungszone

Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedlung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer andern Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.

Geltungsdauer

Die Planungszonen gelten für eine Dauer von

fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen

Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im antonalen Amtsblatt rechtskräftig.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Plan der Planungszonen mit den betroffenen Parzellen iegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage

der Gemeinde Raron (www.raron.ch) unter der Rubrik News eingesehen werden (www.raron.ch) Die geplante Informationsveranstaltung kann wegen Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden. Es sind an zwei Halbtagen Sprechstunden vorgesehen: am 5. und

15. Februar 2021 jeweils von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung / Terminvereinbarung bei der Gemeinde erforderlich. Sowohl für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei wie auch für die Sprechstunden sind die Vorgaben des Kantons betreffend Coronavirus einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht.

Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 KRPG schriftlich innert 30 Tagen ab heutigem Datum bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat.

Raron, den 22. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

= E% BEN

9 Gemeinde Riederalp

Baugesuche

— Gesuchsteller: Avalua AG, Naters Grundeigentümer: STWE Matterhorn / STWE GBV2072/1 bis und mit GBV2072/15 Projektverfasser: Ittig & Eyholzer, Bettmeralp Bauvorhaben: Sanierung Dach, Neueindeckung Koordinaten: 646'600 / 136°769 Parzellen: GBV2072, Plan Nr. 29, im Orte genannt Sägschfischi, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W3L

— Gesuchsteller: Grendelmeier Annette, Nürensdorf Grundeigentümer: Grendelmeier Annette Projektverfasser: Malerfirma Huber Robert, Sierre Bauvorhaben: Jalousieläden renovieren Koordinaten: 645'725 / 134’281 Parzellen: GBV553, Plan Nr. 15, im Orte genannt Kilchmatten, Ried-Mörel Nutzungszone: Dorfzone D

— Gesuchsteller: Gabriel Werner, Ennetbürgen Grundeigentümer: Gabriel Werner Projektverfasser: Architektur Kummer AG, Naters Bauvorhaben: Energetische Gebäudehüllensanierung Koordinaten: 645'133 / 136'292 Parzellen: GBV 116, Plan Nr. 2, im Orte genannt Sigristenscheune, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W2

Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind

innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im

Amtsblatt schriftlich an die Gemeinde zu richten.

Riederalp, 22. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung

N ® Gemeinde Saas-Grund

Erteilung einer Betriebsbewilligung

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken schreibt die Gemeinde Saas-Grund folgendes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes aus: