Amtsblatt vom 18.12.2020
Zone réservée · Bellwald · Abrogé le 18 déc. 2025
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Bellwald
- Canton
- Valais
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Administration communale
- Approuvé par
- Conseil Communal
- Adopté
- 18 déc. 2020
- En vigueur depuis
- 18 déc. 2020
- Abrogé
- 18 déc. 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
Carte
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Fichiers
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Texte
n° 51
Freitag 18. Dezember 2020 Amtsblatt des Kantons Wallis
4069
Öffentliche Anzeigen Gemeinde Baltschieder Einberufung der Urversammlung Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Baltschieder sind einberufen zur Teilnahme an der Urversammlung. Die Gemeindeverwaltung lädt Sie zur ordentlichen Budgeturversammlung 2021 ein. Die Versammlung findet wie folgt statt: Datum: Montag, 18. Januar 2021 Zeit: 19.00 Uhr Ort: MZH Baltschieder Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der Urversammlung vom 22. September 2020 4. Präsentation und Genehmigung Voranschlag 2021 5. Vorstellung Finanzplanung 2021-2024 6. Wahl der Revisionsstelle Legislaturperiode 2021-2024 7. Gemeindeinformationen 8. Verschiedenes Die Unterlagen dazu und das Protokoll der letzten Urversammlung liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt vom 18. Dezember 2020 vor der Urversammlung öffentlich zur Einsicht auf. Die Unterlagen zu den Traktanden können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden und sind weiter auf der Homepage der Gemeinde Baltschieder www.baltschieder.ch unter Aktuelles abrufbar Die geltenden Sicherheitsmassnahmen bezüglich Covid-19 werden umgesetzt. Baltschieder, 18. Dezember 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Bellwald Erlass von Planungszonen Der Gemeinderat der Gemeinde Bellwald gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2020 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), in verschiedenen Gebieten Planungszonen zu erlassen. Planungsabsicht Um einerseits den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, des kantonalen Ausführungsgesetzes sowie des kantonalen Richtplanes in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden und anderseits eine erwünschte räumliche Entwicklung, unter Berücksichtigung der veränderten Ausgangslage aufgrund des neuen Bundesgesetzes über den Zweitwohnungsbau, erreichen zu können, hat die Gemeinde einen Vorentwurf für ein Raum- und Erschliessungskonzept erarbeitet. Um die Umsetzung des Raum- und Erschliessungskonzepts nicht zu präjudizieren, erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, für verschiedene bezüglich Orts- und Landschaftsbild empfindliche, nicht oder nur zum Teil erschlossene Bauzonen abseits der Siedlungsschwerpunkte Planungszonen zu erlassen. Innerhalb dieser
Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellen diese Planungszonen eine vorsorgliche Massnahme dar. Planungszone (Perimeter) Die von der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf den von der Gemeinde öffentlich aufgelegten Plänen ersichtlich. Planungszweck Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine künftige Abgrenzung des Siedlungsgebietes, bzw. eine zweckmässige Nutzung im Sinne von Art. 15 RPG erschweren bzw. verunmöglichen könnte. Insbesondere dürfen grundsätzlich keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen und eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen. Geltungsdauer Die Planungszone gilt für eine Dauer von fünf Jahren. Sie wird mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Aus wichtigen Gründen kann die Planungszone von der Urversammlung um höchstens drei Jahre verlängert werden. Öffentliche Auflage Der Beschluss und die dazugehörigen Pläne liegen ab dem 18. Dezember 2020 während dreissig Tagen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert 30 Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Bellwald, 18. Dezember 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Bettmeralp
Süd, West, Nord, Ost 1. OG und DG im Chalet Waldegg, Donnerstaful, 3992 Bettmeralp Ort: GBV Nr. (2104) Plan 19, Donnerstaful, 3992 Bettmeralp Grundeigentümer: STWE (2104/1) bis (2104/5) u.a. Berhard Anne und Walter, 3464 Schmidigen-Mühleweg Koordinaten: (648’478/ 137’929) Nutzungszone: Wohnzone W2 Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung Bettmeralp, 3992 Bettmeralp zu richten. Bettmeralp, 18. Dezember 2020 Die Gemeindeverwaltung
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Gemeinde Brig-Glis Erteilung einer Betriebsbewilligung In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken schreibt die Stadtgemeinde Brig-Glis folgendes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes zur öffentlichen Einsichtnahme aus: Gesuchsteller: Thomas Eugen Kaech, Metzgergasse 4, 3900 Brig Räumlichkeiten / Plätze: Parzelle 44, Plan Nr. 1, Schulhausstrasse 2, 3900 Brig, inkl. bestehendes Gartenrestaurant gemäss Plan, welcher bei der Stadtpolizei eingesehen werden kann. Schild: Restaurant Eidgenossen Dienstleistungen: Gewerbsmässiges Angebot von Speisen und/oder alkoholfreien und alkoholischen Getränken zum Genuss vor Ort Öffnungs- und Schliessungszeiten: Sonntag bis Donnerstag: 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr Freitag und Samstag: 07.00 Uhr bis 01.00 Uhr Beginn der Tätigkeit: – Arbeitgeberin: MV Gastro GmbH, Metzgergasse 4, 3900 Brig Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 51 vom 18. Dezember 2020 schriftlich an die Stadtgemeinde Brig-Glis zu richten. Brig-Glis, 18. Dezember 2020 Die Gemeindeverwaltung
Baugesuche Auf der Gemeindekanzlei Bettmeralp liegen folgende Baugesuche zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Margelisch Marco, Haus Bim See, 3992 Bettmeralp Planverfasser: Albrecht Architekten AG, Sonnenstrasse 10, 3900 Brig Vorhaben: Neubau Schreinerei, Guferwald, 3992 Bettmeralp Ort: GBV Nr. 2175 Plan 15, Guferwald, 3992 Bettmeralp Grundeigentümer: Burgergemeinde Bettmeralp, Haus Sennhitta, Postfach 5, 3992 Bettmeralp Koordinaten: (647’468/ 137’221) Nutzungszone: Gewerbezone – Bernhard Anne und Walter, Bärenmatte 6J, 3464 Schmidigen-Mühleweg Planverfasser: Eyholzer Hubert, Planung und Bauleitung, Haus Seerose, 3992 Bettmeralp Vorhaben: Sanierung Treppe sowie Erweiterung und Sanierung Balkon Süd-West 1. OG und Sanierung Treppen und Balkone
Gemeinde Brig-Glis Baugesuche Auf dem Bauamt in Glis und im Stadtbüro in Brig liegen ab Freitag, den 18. Dezember 2020 folgende Baugesuche zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Gesuchsteller: Brügger Benjamin und Karin, Bahnhofstrasse 58, 3942 Raron Vorhaben: Neubau von Einfamilienhaus, Parz. 11042, Fol. 20, Thermalbadstrasse 90c, Im Obru Bad, Brigerbad Planverfasser: bregypascal ag, Bahnhofstrasse 58, 3942 Raron Grundeigentümer: Theler Karin Koordinaten: 2 637 685 / 1 127 800 Nutzungszone: Wohnzone W3 – Gesuchsteller: Burgener Roger, Zenhäusernstrasse 52, 3902 Glis Vorhaben: Erneuern von Terrassenüberdachung, Parz. 4631, Fol. 42, Zenhäusern-
Bases légales
RCCZ_BEL.2000 · Commune · Texte du canton
RCCZ_BEL.2022 · Teilrevision der Nutzungsplanung - Sesselbahn Bellwald-Richinen, Äderung Artikel Bau- und Zonenreglement · Commune · Texte du canton
RS-VS 701.1 · LcAT · Canton
RS-VS 705.1 · LC · Canton
RS-VS 705.100 · OC · Canton
RS-VS 705.101 · AIHC · Canton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Confédération