Amtsblatt vom 01.04.2022

Zone réservée · Lax · Abrogé le 1 avr. 2027

Document

Type
Zone réservée
Commune
Lax
Canton
Valais
Niveau
Commune
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
1 avr. 2022
En vigueur depuis
1 avr. 2022
Abrogé
1 avr. 2027

Carte

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n°13

Freitag 1. April 2022 Amtsblatt des Kantons Wallis

Ausnahmen: Das Auflagedossier enthält ein Gesuch um Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum und wird gestützt auf Art. 13 Abs. 8kWBG in Verbindung mit Art. 41c GSchV gemeinsam öffentlich aufgelegt. Hinweis: Das vorliegende Bauvorhaben steht im engen Zusammenhang mit dem Auflageprojekt der Kantonalen Baukommission: «Bau Wasserleite (Suone)» womit die beiden Bauvorhaben aus koordinationsgründen, gleichzeitig öffentlich aufgelegt werden müssen. Das Gesuchsdossier kann bei der Gemeindeverwaltung zu deren Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen können, sofern sie hinreichend begründet und von berechtigter Seite erfolgen, bis 30 Tage nach Erscheinen der Anzeige im Amtsblatt per Einschreiben an die folgende Adresse gerichtet werden: Gemeinde Fiesch, Furkastrasse 44, 3984 Fiesch Kurzbeschrieb Projekt: Ziel des Projekts ist es, einen Fussweg abseits des motorisierten Verkehrs zu schaffen, welcher sowohl als Zugangsweg zum neuen Schulzentrum Untergoms, als auch für die Naherholung der Bevölkerung dienen soll. Der neue Fussweg ergänzt das bestehende Fusswegnetz vom Dorfzentrum zum OV-Hub weiter in Richtung Fieschertal. Der Weg führt entlang einer ehemaligen Wasserleite. Entlang des Wysswassers führt der Weg durch einen Waldabschnitt, wird gesäumt von alten Trockenmauern und führt an Familiengärten vorbei.

Fiesch, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung

RS

Y

Teilrevision Nutzungsplanung Businesscenter EW Goms - Mitwirkungsverfahren

Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) veröffentlicht die Gemeinde Fiesch den Vorentwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung «Businesscenter EW Goms» während 30 Tagen. Mit der Teilrevision sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für die Erstellung eines Businesscenters an der Furkastrasse eingangs Fiesch anstelle des heutigen Tennisplatzes. Die erforderlichen Kompensationen werden in der Lischmatta erfolgen. Betroffen sind die Parzellen Nr. 1806, 2800, 3026, und (3029). Interessierte Personen können ab dem 4. April 2022 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen. Während dieser Frist hat jedermann die Gelegenheit schriftliche Vorschläge an die Gemeinde einzureichen.

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Gemeinde Fiesch

Fiesch, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung

= Gampel-Bratsch

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt auf der Gemeindekanzlei Gampel zur Einsichtnahme auf:

— Gesuchsteller: MIZ-VAL AG, c/o Reinhold Emil Imboden, Kantonsstrasse 3, 3930 Visp Eigentümer: MIZ-VAL AG, c/o Reinhold Emil Imboden, Kantonsstrasse 3, 3930 Visp

Architekt: Holzbau AG, Furkastrasse 2, 3983 Mörel-Filet Bauvorhaben: Neubau eines EFH, Parzelle Nr. 1410, Regengasse Koordinaten: 2623114.400 | 1129175.200 Nutzungszone: Wohnzone W3 Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt, schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Gampel-Bratsch, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung

EN Gampel-Bratsch

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt auf der Gemeindekanzlei Gampel zur Einsichtnahme auf:

— Gesuchsteller : Elias Yacine Belghoul, rue de Monchoisy 50, 1207 Geneve, Selim Belghoul, Av. du Gros-Ch£ne 14b, 1213 Onex Eigentümer : Elias Yacine Belghoul, rue de Monchoisy 50, 1207 Geneve, Selim Belghoul, Av. du Gros-Ch£ne 14b, 1213 Onex Architekt: Architektur Kummer AG, Belalpstrasse 6, 3904 Naters Bauvorhaben: Abruch des bestehenden Stadels für die Errichtung eines Carports, Parzelle Nr. 6077, Niedergampel Koordinaten: 2621166.350 | 1129148.300 Nutzungszone: Dorfzone

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzli-

chen Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung im

Amtsblatt, schriftlich und begründet an den

Gemeinderat zu richten.

Gampel-Bratsch, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung

[#4] Gemeinde Lax —

Erlass von Planungszonen

Der Gemeinderat der Gemeinde Lax gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 8. Februar 2022 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), in verschiedenen Gebieten Planungszonen zu erlassen.

Planungsabsicht

Um einerseits den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, des kantonalen Ausführungsgesetzes sowie des kantonalen Richtplanes in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden und anderseits eine erwünschte räumliche Entwicklung, unter Berücksichtigung der veränderten Ausgangslage aufgrund des neuen Bundesgesetzes über den Zweitwohnungsbau, erreichen zu können, hat die Gemeinde einen Vorentwurf für ein Raumkonzept erarbeitet. Um die Umsetzung des Raumkonzepts nicht zu präjudizieren, erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, für verschiedene bezüglich Orts- und Landschaftsbild empfindliche, nicht oder nur zum Teil erschlossene Bauzonen abseits der Siedlungsschwerpunkte Planungszonen zu erlassen. Innerhalb dieser Planungs-zone darf nichts unternommen werden, was die Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellen diese Planungszonen eine vorsorgliche Massnahme dar.

| 1113 Planungszone (Perimeter)

Die von der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf dem von der Gemeinde öffentlich aufgelegtem Plan ersichtlich.

Planungszweck

Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine künftige Abgrenzung des Siedlungsgebietes, bzw. eine zweckmässige Nutzung im Sinne von Art. 15 RPG erschweren bzw. verunmöglichen könnte. Insbesondere dürfen grundsätzlich keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen und eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen.

Geltungsdauer

Die Planungszone gilt für eine Dauer von fünf Jahren. Sie wird mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Aus wichtigen Gründen kann die Planungszone von der Urversammlung um höchstens drei Jahre verlängert werden.

Öffentliche Auflage

Der Beschluss und der dazugehörige Plan liegen ab dem 1. April 2022 während dreissig Tagen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Auflagedossier nehmen.

Einsprachen

Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 KRPG schriftlich (per Ein-schreiben) und unterzeichnet innert 30 Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 KRPG).

Lax, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung

[#44] Gemeinde Lax Ko

Baugesuche

Auf der Gemeindekanzlei liegen folgende Baugesuche zur öffentlichen Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von dreissig Tagen ab dieser Veröffentlichung, schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lax, 3994 Lax, zu richten. Gesuchsteller: Imhasly Franz Adresse: Binna 9, 3994 Lax Grundeigentümer: mehrere Grundeigentümer Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe Parzelle/Plan: 468/10 Lokalname: Ober Binna Nutzungszone: Wohnzone W3 Koordinaten: 651'957/137'557 — Gesuchsteller: Summermatter Xaver Adresse: Binna 15, 3994 Lax Grundeigentümer: mehrere Grundeigentümer Bauvorhaben: Ersatz Fenster Nasszellen, Ersatz Wärmeerzeugung Parzelle/Plan: 782/10 Lokalname: Ober Binna Nutzungszone: Wohnzone W3 Koordinaten: 651’936/137’599

Lax, 01. April 2022 Gemeindeverwaltung