Amtsblatt vom 09.10.2020
Zone réservée · Eggerberg · Abrogé le 9 oct. 2025
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Eggerberg
- Canton
- Valais
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Administration communale
- Approuvé par
- Aucune indication
- Adopté
- 9 oct. 2020
- Publié
- 9 oct. 2020
- En vigueur depuis
- 9 oct. 2020
- Abrogé
- 9 oct. 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
Carte
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Fichiers
20201009_egge_bo.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
n° 41
9 octobre 2020 3090 Vendredi Bulletin officiel du canton du Valais
Öffentliche Anzeigen Gemeinde Baltschieder Baugesuch Auf der Gemeindekanzlei liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Gesuchsteller: Willa Pascal u. Dominique, Bäretstrasse 10, 3930 Visp Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage Parz. Nr. 829, Plan 5, Mischi Koordinaten: 632607 / 128565 Projektverfasser: Swisshaus AG, Meriedweg 11, 3172 Niederwangen b. Bern Grundeigentümer: Willa Pascal u. Dominique, Bäretstrasse 10, 3930 Visp Nutzungszone: Wohnzone W4 Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 41 vom 9. Oktober 2020 schriftlich an die Gemeindeverwaltung, 3937 Baltschieder zu richten. Baltschieder, den 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Bettmeralp Öffentliche Auflage Gefahrenzonen (hydrologische und nivo-glaziale Naturgefahren) In Anwendung von Art. 16 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 und im Einvernehmen mit dem Departement für Verkehr, Bau und Umwelt liegt auf der Gemeindekanzlei der Gefahrenzonenplan (Gefährdung durch Hochwasser und Murgang, Staub- und Fliesslawinen, Schneegleiten) des gesamten Gemeindegebiets während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Unterlagen (Pläne und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können im Gemeindebüro von Bettmeralp während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bemerkungen und allfällige begründete Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der Auflage bei der Gemeindeverwaltung Bettmeralp einzureichen. Bettmeralp, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Bettmeralp Baugesuch Auf der Gemeindekanzlei Bettmeralp liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Summermatter Fredy, Beyelerweg 2, 3006 Bern: Vorhaben: Erweiterung Wohnzimmer im Untergeschoss Süd und Vertiefung und Sanierung Balkon Obergeschoss mit Anbringung von PV-Modulen am Geländer, Chalet Zum Lärch, Donnerstaful, 3992 Bettmeralp Planverfasser: Eyholzer Hubert, Planung und Bauleitung, Haus Seerose, 3992 Bettmeralp Ort: GBV (2079) Plan 19, Donnerstaful, 3992 Bettmeralp Grundeigentümer: Summermatter Fredy, Beyelerweg 2, 3006 Bern und Zurbriggen Elmar, Hinterstück 7, 4107 Ettingen Koordinaten: 648’291 / 137’878 Nutzungszone: Wohnzone W2
Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung Bettmeralp, 3992 Bettmeralp, zu richten. Bettmeralp, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Brig-Glis Baugesuche Auf dem Bauamt in Glis und im Stadtbüro in Brig liegen ab Freitag, den 9. Oktober 2020 folgende Baugesuche zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Gesuchsteller: Biaggi Fernando, Neue Simplonstrasse 55, 3900 Brig Vorhaben: Dachsanierung, Anbringen von Vordach, Ersetzen von Fenstern, Verlegen von Gartenplatten, Parz. 653, Fol. 12, Neue Simplonstrasse 55, Brig Planverfasser: Biaggi Fernando, Neue Simplonstrasse 55, 3900 Brig Grundeigentümer: Biaggi Fernando Koordinaten: 2 642 745 / 1 129 163 Nutzungszone: Wohnzone W4, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ö B+A – Gesuchsteller: Fux Christoph, Bielastrasse 21, 3900 Brig Vorhaben: Aufstellen von Gartenhaus, Parz. 910, Fol. 10, Bielastrasse 21a, Obri Biela, Brig Planverfasser: Fux Christoph, Bielastrasse 21, 3900 Brig Grundeigentümer: Fux Christoph Koordinaten: 2 642 966 / 1 129 910 Nutzungszone: Landhauszone LHZ-A – Gesuchsteller: Guth Claudia, Zwingarten 95, 3902 Glis Vorhaben: Anbringen von Aussengerät Wärmepumpe, Parz. 4786, Fol. 46, Zwingarten 95, Glis Planverfasser: Gattlen Haustechnik, Wehreyering 45, 3930 Visp Grundeigentümer: StWE 4786 Koordinaten: 2 641 266 / 1 128 822 Nutzungszone: Wohnzone W4 – Gesuchsteller: Imboden Julius, Hubertusheim, 3929 Täsch Vorhaben: Anbringen von Reklameeinrichtungen, Parz. 389, Fol. 6, Furkastrasse 32, Brig Planverfasser: Imboden Julius, Hubertusheim, 3929 Täsch Grundeigentümer: StWE 389 Koordinaten: 2 642 138 / 1 129 818 Nutzungszone: Kernzone K – Gesuchsteller: Welschen Stefan, Saflischstrasse 3, 3900 Brig Vorhaben: Aufstellen von Pagodenzelten temporär während 4 Monaten, Parz. 251, Fol. 5, Saflischstrasse 3, Brig Planverfasser: Ricci Architekten AG, Schinerstrasse 14, 3900 Brig Grundeigentümer: Welschen Stefan Donat, Welschen Andreas Paul Koordinaten: 2 642 587 / 1 129 842 Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG6 Allfällige Einsprachen sind innert dreissig Tagen ab Erscheinen im Amtsblatt Nr. 41 vom 9. Oktober 2020 schriftlich an die Stadtgemeinde Brig-Glis, Bauamt, Überlandstrasse 60, Postfach 92, 3902 Glis, zu richten. Brig-Glis, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Brig-Glis Strassensignalisation und –markierung –
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Gesuchsteller: Stadtgemeinde Brig-Glis Vorhaben: Anbringen von Signalisationen und Markierungen Homologation / Signalisation Neugestaltung Dorfplatz Glis & Anpassung der T9 im Zentrum von Glis Signalisation gemäss Plan Die entsprechenden Pläne können auf dem Büro der Stadtpolizei Brig-Glis (Bauamt, Parterre) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen ab Erscheinen dieser Anzeige im Amtsblatt schriftlich an die Gemeindeverwaltung Brig-Glis zu richten. Brig-Glis, den 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Rii
Gemeinde Eggerberg
Erlass von Planungszonen Der Gemeinderat der Gemeinde Eggerberg gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 1. September 2020 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG) in Eggen und Finnen Planungszonen zu erlassen. Planungsabsicht Um einerseits den Vorgaben den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, das kantonale Ausführungsgesetz sowie des kantonalen Richtplanes in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden und anderseits eine erwünschte räumliche Entwicklung erreichen zu können, hat die Gemeinde einen Vorentwurf für ein Raumkonzept erarbeitet. Um die Überprüfung der Bauzone und die Umsetzung des Raumkonzeptes nicht zu präjudizieren, erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, für Gebiete ausserhalb des Siedlungsschwerpunktes Planungszonen zu erlassen. Innerhalb dieser Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellen diese Planungszonen eine vorsorgliche Massnahme dar. Planungszone (Perimeter) Der Perimeter der Planungszone umfasst Gebiete in Finnen und Eggen gemäss der Abgrenzung in dem von der Gemeinde öffentlich aufgelegtem Plan. Planungszweck Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine künftige Abgrenzung des Siedlungsgebietes, bzw. eine zweckmässige Nutzung im Sinne von Art. 15 RPG erschweren bzw. verunmöglichen. Insbesondere dürfen grundsätzlich keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen und eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen. In diesem Sinne stellen die Planungszonen eine vorsorgliche Massnahme dar.
n° 41
Freitag 9. Oktober 2020 Amtsblatt des Kantons Wallis
Geltungsdauer Die Planungszone gilt für eine Dauer von fünf Jahren. Sie wird mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Aus wichtigen Gründen kann die Planungszone von der Urversammlung auf höchstens drei Jahre verlängert werden. Öffentliche Auflage Dieser Beschluss und der dazugehörige Plan liegen ab dem 9. Oktober 2020 während dreissig Tagen auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert 30 Tage ab dem heutigen Erscheinen der Publikation bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheiden wird der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Eggerberg, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Allfällige Einsprachen gegen dieses Baugesuch sind innert der gesetzlichen Frist von dreissig Tagen ab dem Veröffentlichungsdatum schriftlich und begründet, im Doppel an die Gemeindeverwaltung zu richten. Ergisch, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
U
Gemeinde Ferden
Öffentliche Auflage Strukturverbesserungsprojekt In Anwendung von Artikel 17 der Verordnung vom 20. Juni 2007 über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kVLw) liegt im Einvernehmen mit der Dienststelle für Landwirtschaft, Amt für Strukturverbesserungen, das Bauprojekt des nachgenannten Vorhabens zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Mit der öffentlichen Auflage des Bauprojektes wird auch das Verfahren für die Erteilung der bau- und raumplanungsrechtlichen Bewilligung eingeleitet. – Gesuchsteller: Ambord Fabian, Talstrasse 16, 3916 Ferden Projektverfasser: JAGGI FREI BRÜGGER architekten ag, Frutigen Bauobjekt: Neubau Freilaufstall Mutterkühe Plan-Nr. / Parzellen-Nr.: Plan Nr. 7 Bauparzelle Nr. 1441 Lage / Ortsbezeichnung: im Orte genannt Goldschenried Eigentümer der Parzelle: Ambord Fabian, Ferden Koordinaten: 624’300 / 137’400 Nutzungszone: Landwirtschaftszone
EllGemeinde Eggerberg
Baugesuch
Bei der Gemeindeverwaltung liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Baudossier Nr.: 1524 Bauherrschaft: Zimmermann Walter d. Rudolf, Kännelacker 2, 3939 Eggerberg Grundeigentümer: Zimmermann Jelena d. Walter Finkenweg 1, 3110 Münsingen Planverfasser: Zimmermann Walter d. Rudolf, Kännelacker 2, 3939 Eggerberg Bauvorhaben: Umnutzung alter Schiessstand in Gerätehaus Renovation/Neuanstrich Fassaden und ersetzen Fenster und Türen Standort: Kännelacker Parzelle: Nr. 954 Plan Nr. 6 Zone: Bauzone Koordinaten: 2'633’754 / 1'128’325 Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung zu richten. Eggerberg, 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Ergisch Baugesuch Auf der Gemeindekanzlei liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Gesuchsteller: Andres Raphaela und Marcel, Chummustrasse 5, 3947 Ergisch Grundstückeigentümer: Andres Marcel, Chummustrasse 5, 3947 Ergisch Planverfasser: Andres Storen AG, Schmid Beat, Allmei 5, 3930 Visp Bauvorhaben: Anbau Wintergarten am best. Wohnhaus im Orte genannt Schleif, Plan Nr. 2, Parzellen Nr. 520 und 3147.
Auflageakten: Projektpläne Umgebungsplan / Infrastruktur Auflagefrist: Montag, den 12. Oktober 2020 bis Dienstag, den 10. November 2020 Auflageort: Das gesamte Dossier, bestehend aus den für die Projektgenehmigung erforderlichen Dokumenten, kann während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei von Ferden und beim Amt für Strukturverbesserungen in Visp während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen: Einsprachen sind schriftlich und begründet innert einer Frist von 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung, d.h. bis spätestens am 10. November 2020 (Datum Poststempel) mit eingeschriebenem Brief, begründet und im Doppel an das Departement für Volkswirtschaft und Bildung, Amt für Strukturverbesserungen, Avenue Maurice-Troillet 260, Postfach 437, 1950 Châteauneuf/Sitten, zu richten. In den Einsprachen ist darzulegen, welche Projektbereiche und Spezialgesetze Gegenstand der Einsprache bilden. Besondere Gesetzgebung: Das Vorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Die Einsprachelegitimation der Organisationen richtet sich nach Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG). Ferden, den 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
IM
3091
Gemeinde Guttet-Feschel
Öffentliche Auflage Gewässerraum der Gewässer auf dem Gemeindegebiet Guttet-Feschel Die Gemeinde Guttet-Feschel legt (im Einverständnis mit der Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft) in Anwendung von Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991, von Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 und von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 das Auflagedossier Gewässerraum der Gewässer auf dem Gemeindegebiet Guttet-Feschel öffentlich auf. Das Auflagedossier (Pläne und Vorschriften) liegt im Gemeindebüro von Guttet-Feschel auf und kann während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltung zu richten. Guttet-Feschel, den 9. Oktober 2020 Die Gemeindeverwaltung
e
Gemeinde Leuk
Öffentliche Auflage Strukturverbesserungsprojekt Abänderungsgesuch zum bewilligten Bau- und Subventionsprojekt VS 7698 In Anwendung von Artikel 17 der Verordnung vom 20. Juni 2007 über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kVLw) liegt im Einvernehmen mit der Dienststelle für Landwirtschaft, Amt für Strukturverbesserungen, das Bauprojekt des nachgenannten Vorhabens zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Mit der öffentlichen Auflage des Bauprojektes wird auch das Verfahren für die Erteilung der bau- und raumplanungsrechtlichen Bewilligung eingeleitet. – Gesuchsteller: Alp-Farm Ersch GmbH, 3957 Erschmatt Projektverfasser: Architekturbüro Grand Adalbert, 3953 Leuk-Stadt Bauobjekt: Verlegung Technikraum Umgebungsarbeiten Plan-Nr. 8 Parzellen Nr. 2599 Lage / Ortsbezeichnung: im Orte genannt Zär Balmu Eigentümer der Parzelle: Alp Farm Ersch GmbH, Erschmatt Koordinaten: 619’665 / 130’225 Nutzungszone: Landwirtschaftszone 2. Priorität Auflageakten: Abänderungsgesuch Übersichtsplan und Querprofile Auflagefrist: Montag, den 12. Oktober bis Dienstag, 10. November 2020 Auflageort: Das gesamte Dossier, bestehend aus den für die Projektgenehmigung erforderlichen Dokumenten, kann während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei von Leuk und beim Amt für Strukturverbesserungen in Visp während den
Bases légales
BZR_EGG.1996 · Commune · Texte du canton
RS-VS 701.1 · LcAT · Canton
RS-VS 705.1 · LC · Canton
RS-VS 705.100 · OC · Canton
RS-VS 705.101 · AIHC · Canton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Confédération