Verlängerung der Planungszonen, Eischoll
Zone réservée · Eischoll · Abrogé le 27 nov. 2028
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Eischoll
- Canton
- Valais
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Administration communale
- Approuvé par
- Conseil Communal
- Adopté
- 11 déc. 2025
- Publié
- 12 déc. 2025
- En vigueur depuis
- 12 déc. 2025
- Abrogé
- 27 nov. 2028
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
Carte
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Fichiers
BO_EIL_Verlängerung kommunale Planungszonen_11122025.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Rubrik: Bau, Raum, Verkehr und Energie Unterrubrik: Öffentliche Planauflage Publikationsdatum: KABVS 12.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.12.2026 Meldungsnummer: BA-VS10-0000001122 Publizierende Stelle
Gemeinde Eischoll, Dorfstrasse 54, 3943 Eischoll
Öffentliche Planauflage – Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) – Entscheid der Urversammlung, Eischoll Titel der Planauflage Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) – Entscheid der Urversammlung Projektbeschreibung Der Gemeinderat von Eischoll gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Eischoll am 11. Dezember 2025 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die bestehenden Planungszonen zu verlängern. Die bestehenden Planungszonen, beschlossen am 27. November 2020 (Publikation im Amtsblatt vom 27. November 2020) für 5 Jahre, werden mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis maximal am 27. November 2028 verlängert. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Die von der Verlängerung der Planungszonen betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.
Rechtsmittel / Einsichtnahme Gegen die verfügten Planungszonen, bzw. deren Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügten Planungszonen und ihre Dauer nicht notwendig oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig seien. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz. Kontaktstelle Gemeinde Eischoll Dorfstrasse 54 3943 Eischoll Frist 30 Tage
Bases légales
BZR_EIL.2013 · Commune · Texte du canton
RS-VS 701.1 · LcAT · Canton
RS-VS 705.1 · LC · Canton
RS-VS 705.100 · OC · Canton
RS-VS 705.101 · AIHC · Canton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Confédération