Quartierplan - "Thel"

Plan d'affectation · Leuk

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Leuk
Canton
Valais
Niveau
Commune
Approuvé par
Conseil d'Etat
Adopté
15 sept. 1976
Publié
28 nov. 2018
En vigueur depuis
15 sept. 1976

Carte

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Fichiers

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Texte

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DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS ...

Eingesehen das Begehren der Leuk um die Genehmigung des Quartiarp1.nns "Thel " mit dem dazugehörigen Reglement. die Art. 10 des Geeet3es vom 19. Mai 1924 betreffend das Bauwesen und die Art. 36 des Strassengeeetzes vom ,. September 1965. die Vernehmlnssung, erschienen im Amtsblatt Nr. 52 vom 27. Dezember 1974. Eingesehen die während der Vernehm1aesungsfrist erfo1gten sprachen I Eingesehen die Vormeinungen des Xe.ntonalen des Kantonalen Amtes für Strnseenunterhalt, der Kantonalen Baukommission, des Umweltsohutzamtee und des Kantonalen PJ.a.nungsamtesl Erwägend, dass naoh der Rechteeprechung des Staatsrates im Genehmdgungsverfabren von Quartisrp1änen vo11e Kogcitionebefugnie besitzt, d.h. die QuartierpLäne nach der Rechts- und Zweckhin überprüfen kann (vgl. nioht i.S • . und Kons. Staatsrat vom

01

dass es sich um eine Genehmigung der Staatsrat bestanden hat.

den

bande1t, die vor der durch den

Afficher tout le texte

Erwggend, dass Vormeinungen der konsu1tierten kantonalen Aemter sind,

.1.

- 2 -

Erwägend, dase von zuständigen auf dem Wege des Erwggend, dass der der Gemeinde Leuk 1m

Aemte:t eino Lösung wurde, gemäee dem be-

findetJ was die E1nsprache betrifft & duss die eich gegen mehrgeschossige Häuser wendet und zudem das der Wasserversorgung Erwägend, dass diese Einspreche eich nioht gegen das Prinzip des aussprioht J dass der vorliegende Entscheid das Prinzip des betrifft und dass eam!t jedes Gebäude oder jede Gebäudegruppe Gegenstand eines Baugesuches im der Bestimmungen der Yerordnung vom Januar 1967 über die Organisation und. die Be:tugn.isse der Baukommi.ssion (VKBK). dass gemäss dem Sohreiben der Gemeinde Leuk vom 3. das Problem der Wasserversorgung geregelt istJ dass somit Einsprache i3t; ErwHgend, was die Einsprache betrifft : dass die Einspreoher gegen die mehrgeschossige Bauweise ihrer sind und dass eie sioh beschweren, dase die quer duroh ihre Liegaschaft gebaut wurde. Erwngend, dass die Einsprecher nicht gegen das dee Quartierplans dass die Prage der mebrgeschossigen Bauweise bei der Beschwerde beantwortet 18tJ dass die RUge betreffend die Abwaseerleitung Natur 1st und den Zivilweg zu verweisen 1stJ dase somit diese Einspraahe gegenstandslos ist, ErwHgend. was die Einsprache betrifft & dass dar Einspreoher das Prob1em der Waeeerversorgung dass dass die Kosten der Wasserversorgung auf die neuen werden, daas er gesen die mehrsesahossige Bauweise ist und die Ueberbauung zu dioht dass er einwendet, dass die beiden aBplanten eeinar Nr. 6877 zu nahe sind und .d a s s er die Gemeinde ersuoht, die geplante zu

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- 3 -

daee eich der Eineprecher nicht gegen das Prinzip einer Feriensied1ung dass betreffend Wasserversorgung, mehrgesohoseige Bauweiee auf die Antwort zur Besohwerde verwieeen wird, dase die Kosten der von der Bauherreohs.:rt rau tra«en sind I dass :aUID Einwand der zu diohten Ueberbauung den Vormeinungen der Amtsete11en werdQn muse, daes vom Standpunkt dar der Ueberbauung und dee Landsohaftesohutzes der vor1iegende Quartierp1an gutgeheiseen werden dass betreffend Abstand der beiden geplanten Westan der Parzelle des Einspreohere au.:r d..e.s Baubewilligungeverlahren den Bestimmungen der somit diese Eineprache abgewiesen werden muss,

kenn,

Erwägend, was die EinSprache I dase die Zineprecherin eioh besohwert. nioht pere6nl.ioh :1n.:toX'tldert worden zu sein, dass l.a.ut Kauhertrae ein l.ebens1ä nl iohes Nutzniessungsrecht von 50m2, d.h. Parkp1atzbenutzungsrecht auf den Nr. 4875, 4869 beetehe, dass durch die Wasserversorgung von kein weiterer Xostenanspruoh erboben werde, dass das Prob1em der Sickergrube auf dem benaohbarten Grundetttcke abgek1Srt werde, dase bei der P1anung der Wasserversorgung die bereits bestehenden auf dem Gebiete The1 nioht wurden, dass die E1neprecherin sioh gegen das Prinzip des wendet, dass die Auf1age des Quartierp1a.ns Thel. im Amtsb1att Nr. 52 vom 27. Dezember 1974 wurde. dass die Kosten der Waseerversorgung zu Le.eten der Bauherreohaft gehen, dase die übrigen Binwfinde z1vi1recht1icher Natur sind und deshalb den Zivil.vea verwiesen werden müssen, dass diese Einsprach. segenstande10e ist; Erwägend, was die EinBpracbe I dass die Einsprecherin verl.angt, das" zuerst di.. Wasserversorgung aaran:tiert "ei bevor gebau:t werden das eI ihre Parzellen nioht in den Perimeter des Quar'tierp1aDs einbezogen

./.

- 4 dass Wasserversorgung auf zur EiDBprache verwiesen werden kenn. dass gemHss dem Begehren der Einsprecherin in der einbezogen werden. , dase Einaprsche angenommen wird. • Auf

ihre

dee Beu- und

Der QuartierpJ.a.n und das dazugeHörige der Gemeinde Leuk wird fo18enden genehmigt I 1) Jedee oder jede Gebäudegruppe eines Baugesuohee im Sinne der vom Januar über"die der Baukommission •

auf dem

Gegenstand der Verordnung und die Befugnisse

.2) Das kantone.1e

wird beauftreg-t dafür besor81: zu sein, dass die ErstellW18 der Bauten gemäss Entacheid

,) Die VerwirkllohUl18 des vor1:iegenden weder den Staa:t noch d:l.e Gemeinde zur von 2lUdiese gehen auesoh1ieeelloh zu Lasten der Bauherraobaft •

4) Die Abwasser mUseen der Gemeinde Leuk ist.

d:l.e Abwasserre:l.nigungsan1age (ARA) werden, sobBld diese in

B1.s zur Rai..ie:l.erung der ARA wird. :nlr jedes oder jede Gebltudegruppe ein e.naemeeeener Abwasserfaulraum gemßse den VSA verl.ang't. In der der darun'terllegenden Quellen, muse der Abf1uee in einer Leitung b:l.s lIum Ra1:1:en eefUhrt werden. I1

- 5 5) Das Projekt der den Umwe2tachutznmt) unterbreitet werden.

6) Als

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7) 0.) D:lo !tlne:l;)ra.chen

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werden im Sinne der

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otnndsl.oa erkUtrt. ist 1m SU1J:ia der 3r-

b) Die Eizurprcche

o.beeJ.ehnt. c) Die

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deo Perimeters des

Tho2.

6) Die Bo.uherrach:'\ft wi.rd den vo..YJ. ?r. 30' 000.an die Gomoinda Leuk zu und ZW3.r J Fr. 1.0 '000.- boi Beend1sune der 2. 1!'r. 1.0'000.- bei der 2. Etappe UDd Fr. 'J.O·OOO.- bei der Dieoer iat VOll der Gerelnde im Sinne deo Interesoea nu:f' dom Gebiato dea

'1'he1. nu ver-

wenden.

9) PUr jede

ko.m1 im Rnhaen der 3rtei.lun,s der Beubewi.1.J.iJt:l1C von dar =-ntOl2l:'.J.en eine Ecr.'·uerdon.

10) Die

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sronz't. Wenn nnoh dieser Friot die cra'te doa pl.an.a nicht grIjos1:en'tei.la rea.llaiort iat, muss oin noueo BUC; eineoreicht werden, und c:lie Praeo der Zweckm&3eigkoi t und 11 tdrd ernou't werden, von dem, !5U diesom Zei't!'unlct in d r vorliogendon .:\n . gol.egonhoi1: un1:e::-nor.r.u:m \furde.

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