Departementsentscheid

Zones de protection des eaux souterraines · Leuk

Document

Numéro
1
Type
Zones de protection des eaux souterraines
Commune
Leuk
Canton
Valais
Niveau
Canton
Approuvé par
Aucune indication
Adopté
1 févr. 2013
En vigueur depuis
13 févr. 2020

Carte

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Fichiers

20130201_leuk_decdp_bachalpe.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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x Departement des transports, de l’äquipement et de l'enyironnement %* Departement für Verkehr, Bau und Umwelt %*

%*

CANTON DU VALAIS : KANTON WALLIS

GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND -AREALE DER FUSIONIERTEN ° . GEMEINDEN ERSCHMATT UND LEUK

(QUELLFASSUNG : BACHALPE)

Eingesehen:

. - das Gesuch vom 28. Juni 2006 der Gemeinde Erschmatt betreffend die Genehmigung der . Grundwasserschutzzonen und -areale für die Quellfassung Bachalpe (Schutzzonenplan vom 21. Januar 2003 und hydrogeölogischer Bericht mit den dazugehörigen Vorschriften vom 18. Februar 2003 des Büros Rovina und Partner AG); . - - Bu

- die öffentliche Auflage des Schutzzonenplans vom 21. Januar 2003 und des hydrogeologischen Berichts mit den dazugehörigen Vorschriften vom 18. Februar 2003 des Büros Rovina und Partner AG) im Amtsblatt vom 18. November 2005, gegen welche keine Einsprachen eingegarigen sind;

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- die Stellungnahme der Gemeinde Erschmatt vom 28. Juni 2006;

- die aktuellen Zonennutzungspläne der fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk, homologiert . durch den Staatsrat am 10. Dezember 2008 und 5. Juni 19986; ö

- die Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);

- den Art. 7 Abs. 1 lit. e des kantonalen Gesetzes betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen die Verunreinigung vom 16. November 1978 (GVGSchG);

- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (Wegleifung) sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements; cc

= Ar. 4. des Reglements betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996; .

- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 .(WURG); j

- das Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen . vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar);. . "

Erwägend:

Die Schutzzonen und Schutzzonenvorschriften der Gemeinde Leuk wurden am 22. August 2012 durch den Staatsrat genehmigt.

‚Die Fusion zwischen den Gemeinden Erschmatt und Leuk ist seit dem 1. Januar 2013 rechtskräftig.

Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz der ‚genutzten Trinkwasserquellen und -fassungen der “ fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk, auf dem ehemaligen Gemeindegebiet von Erschmatt.

Die zum Schutz von Trinkwasserquellen und -fassungen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt und durch die Bestimmungen des. - hydrogeologischen Berichts ergänzt respektive präzisiert. :

Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale erfolgte in Koordination mit der Revision des Zonennutzungsplans der fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk, : .

Der Schutzzonenplan und die Schutzmiassnahmen festlegenden Vorschriften der Quellfassung der R fusionierten Gemeinden Leuk und Erschmatt erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen

und können somit genehmigt werden.

Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GTar und Art. 37 GVGSchG müssen die fusionierten Gemeinden Leuk und Erschmatt grundsätzlich für: die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, ° . wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden. Weil die nachträgliche separate .Genehmigung nicht durch die fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk zu vertreten ist, wird auf eine Kostenerhebung verzichtet:

Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz,

Entscheidet:

DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:

1. . Der Schutzzonenplan vom 21. Januar 2003 der Quellfassung Bachalpe (Massstab 1:7'500) sowie die dazugehörigen Vorschriften (Schutzmassnahmen) vom 18. Februar 2003 werden hiermit

genehmigt. '

2. Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

3. Die Grundwasserschutzzonen und -areale werden als Hinweis in. den Zonennutzungsplan der fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leük übertragen.

4. Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen und -areale müssen vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden. . .

5. Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss die Gesuchstellerin nachweisen, dass ein’ solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz _ des BUWAL von 2004; technische Nutzungsvorschriften des hydrogeologischen Berichtes vom 18. Februar 2003) erfüllt. ö - \

6. Die fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk überwachen die Umsetzung der in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet. Im

3sserschutzzonen unt I 23

Falle einer Verschmutzung der Quellefassungen müssen die Schutzmassnahmen neu beurteilt werden. .

7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende

Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens. -

8. Es werden keine Kosten erhoben.

Sitten,.den -1 FEN, 2013

Jagques Melly

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann’ innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat. '

eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und .eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde ‘sind ein Exemplar des angefochtenen 'Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente‘. beizulegen, sofern sie im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 VVRG).

Eröffnet am: -1 FEW 2013 \ .

Verteiler

a) Zustellung: . Gemeindeverwaltung, 3952 Leuk, -

'b) Mitteilung: « Dienststelle für Raumentwicklung « _ Dienststelle für Landwirtschaft ' .e Dienststelle für Umweltschutz

Gemeinde Leuk, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen und— areale der fusionierten Gemeinden Erschmatt und Leuk 373