Strassenplan Zimel
Alignements · Zoug
Document
- Type
- Alignements
- Canton
- Zoug
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde (Gde.)
- Approuvé par
- BD
- Adopté
- 26 nov. 2010
- En vigueur depuis
- 26 nov. 2010
- Source
- ÖREBlex, canton Zoug
Carte
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Fichiers
Beschluss BDB, 26.11.2010.PDFOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss BDB, 26.11.2010.PDF
Kanton Zug
Baudirektion
Zug, 26. November2010
Gemeindewesen Strassenplan Zimel Gemeinde Unterägeri
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Strassenplan Zimel, Plan-Nr. 09.09.038-008 vom 1. Oktober 2010, wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: -
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-
-
Gemeinderat Unterägeri, Postfach 79, 6314 Unterägeri (2 Ex., 3 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)
Baudirek
Heinz/Tännler
Regierungsrat
Seite 2/2
A.1. Die Einwohnergemeinde Unterägeri und die Korporation Unterägeri beabsichtigen, das Gebiet Zimel zu erschliessen. Im kommunalen Verkehrsrichtplan ist die neue Strasse durch das Gebiet als Sammelstrasse klassiert. Die Erschliessung des neuen Gebiets soll laut Richtplantext über die neue Strasse und über den Knoten Zuger-/Sprungstrasse erfolgen.
A.2. Infolge der gewählten Linienführung kommt das Trottoir sowie ein Teil der Fahrbahn im Bereich der Aufweitung in die Landwirtschaftszone zu liegen, was den Beschluss des Strassenplans voraussetzt.
Die betroffene Grundeigentümerin, die Korporation Unterägeri, gab schriftlich ihr Einverständnis zum Strassenplan. B.
C.
Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11, PBG) und die Zustimmung der Korporation Unterägeri konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Strassenplan am 3. November2010 beschlossen.
Die Strassenlinien müssen nach den Richtlinien für die Ausarbeitung von Strassen-, Bauund Niveaulinienplänen und nach dem technischen Konzept der Aufarbeitung, Nachführung und Abgabe von Baulinien im Kanton Zug vom 8. April 2002 ausgeführt werden. Das Datenmodell bestimmt die Informationsebene der Strassenlinien, die im INTERLIS-Format an die amtliche Vermessung abzugeben ist. Bei Verfahrensende sind die Daten und Attributierungen der Strassenlinien durch die Gemeinde an die amtliche Vermessung abzugeben resp. mitzuteilen (8 74 PBG). D.
E.
Der Strassenplan ist rechtmässig, so dasser vorbehaltlos beschlossen werden kann.
18 Strassenplan Zimel, 26.11.2010.pdf
18 GEMEINDE UNTERÄGERT"
KANTON ZUG
Strassenplan Legende
Zimel
Genehmigungsinhalt Neue Strassenlinie zu genehmigen
Informationsinhalt Zonengrenze Übrige Bauten
1:500
PLAN:
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008
AUFTRAGSNR.:
09.09.038
DATUM:
01. Oktober 2010
PLANUNG. VERMESSUNG. GEOINFORMATION,
Ausschnitt Zonenplan
GEBZUG
INGENLEURE RAR INGENIEU ASSE [11780 AG, RIGI TEL s41 [41] 768 98 96, FAX +a1 [41] 768 98 89
ÄNDERUNGEN:
[email protected], ll.GEOZUG,CH
er Präsident
Korporation Unterägeri, Zugerbergstr. 32, 6314 Unterä
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM:
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Die Grundeigentümer
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Strassenprojekt
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DER GEMEINDEPRÄSIDENT:
Landwirtschafts zone (L)
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Wohnzone 3
(w3) VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:
2010