Teilrevision Unterfeld
Plan de zones · Zoug
Document
- Type
- Plan de zones
- Canton
- Zoug
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde (Gde.)
- Approuvé par
- BD
- En vigueur depuis
- 24 sept. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Zoug
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Zoug avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
Genehmigung Zonenplanaenderung Unterfeld.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigung Zonenplanaenderung Unterfeld.pdf
Baudirektion
Kanton Zug
Gemeindeaufsicht Genehmigung der Neufestsetzung des Zonenplanes und der Ergänzung der Bauordnung für das Gebiet Unterfeld
Gemeinde Baar
Die Baudirektion,
gestützt auf §§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 und § 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999,
besch Iiesst: 1.
Die von der Gemeindeversammlung Baar am 23. Juni 2008 beschlossene Neufestsetzung des Zonenplanes und Ergänzung von § 38 der Bauordnung für das Gebiet Unterfeld wird ge nehmigt.
Afficher tout le texte
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der ange fochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu be nennen und soweit möglich beizulegen.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Postfach, 6341 Baar (Beilagen: je 1 Expl. Neufestsetzung Zonenplan 1 :5'000, Ergänzung § 38 Bauordnung für das Gebiet Unterfeld und Erläuternder Bericht) GIS- Fachstelle (Beilagen: je 1 Expl. Neufestsetzung Zonenplan 1:5'000, Ergänzung § 38 Bauordnung für das Gebiet Unterfeld und Erläuternder Bericht) Volkswirtschaftsdirektion Tiefbauamt Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonsplanung, GIS und Administration
v/
Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche, 2fach (Beilagen: je 2 Expl. Neufestsetzung Zonenplan 1:5'000, Ergänzung § 38 Bauordnung für das Gebiet Un terfeld und Erläuternder Bericht)
Zug, 24. September 2008 I AMAL I 11163
Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion
Seite 2/3
A.
Der Regierungsrat hat die im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2005 vorgesehene
Mischzone für das Gebiet Unterfeld nicht genehmigt. Die Zonierung musste daher neu festgesetzt werden. Das Gebiet Unterfeld wird im Rahmen dieser Teilrevision überwiegend der Reservebau zone Arbeitszone RB AD zugewiesen. Im Süden des Areals wird eine Reservebauzone Mischzo ne RB WAS ausgeschieden. Die Abgrenzung zwischen der Reservebauzone Arbeitszone RB A D und der Reservebauzone Mischzone RB WAS nimmt auf die Lage des Kreisels auf der Nordzu fahrt Bezug, indem südlich desselben noch eine Bautiefe von 65 m für reine Arbeitsnutzungen vorgesehen wird. Die Zonenabgrenzung berücksichtigt einen angemessenen Spielraum für eine zweckmässige Nutzungsverteilung in der Mischzone und trägt der eingeschränkten Bebaubarkeit des südlichen Teilgebietes Rechnung. Die Gemeinde Baar strebt im Entwicklungsschwerpunkt Unterfeld ein Misch- und Arbeitsgebiet in hoher baulicher Dichte und überdurchschnittlicher bau licher Qualität an. Über das Gebiet ist ein Quartiergestaltungsplan und ein Bebauungsplan für öf fentliche Freiräume gernäss § 11 Absatz 5 der Bauordnung zu erarbeiten. Die Mischzone wird mit einer Bebauungsplanpflicht überlagert. ln diesem Gebiet sind die Anforderungen der Arealbebau ung nach § 17 der Bauordnung zu erfüllen. Mit dem ergänzten § 38 Absatz 4 der Bauordnung wird ein Anreiz zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs geschaffen. Sofern die Grundei gentümer die Planung einem Konkurrenzverfahren unterstellen, darf die bauliche Dichte um ma ximal 10% erhöht werden. Das Gebiet westlich der Nordzufahrt wird in Anlehnung an den Zonen planentwurf der Stadt Zug der Reservebauzone Zone öffentliches Interesse für Bauten und Anla gen RB OeiB zugewiesen. Eine Teilfläche des Grundstücks GS Nr. 3832 wird ausgezont, da sie nicht überbaubar ist.
B.
Mit Beschluss vom 29. August 2007 hat der Gemeinderat Baar die Neufestsetzung des
Zonenplanes und die Ergänzung der Bauordnung für das Gebiet Unterfeld der Baudirektion zur Vorprüfung eingereicht. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde der Gemeinde am 9. November 2007 zugestellt. Die entsprechenden Vorbehalte, Empfehlungen und Hinweise sind bei der an schliessenden Bereinigung in die Planungsmittel eingeflossen. Während der öffentlichen Auflage anfangs 2008 sind keine Einwendungen eingereicht worden. ln der Folge hat die Gemeindever sammlung am 23. Juni 2008 der Neufestsetzung des Zonenplanes und Ergänzung der Bauord nung zugestimmt. Vom 1 1. bis 3 1. Juli 2008 wurde der Beschluss der Gemeindeversammlung öf fentlich aufgelegt. Während dieser Zeit wurde keine Beschwerde an den Regierungsrat einge reicht. Mit Schreiben vom 7. Juli 2008 ersucht der Gemeinderat Baar die Baudirektion, die Neu festsetzung des Zonenplanes und die Ergänzung der Bauordnung für das Gebiet Unterfeld durch den Regierungsrat genehmigen zu lassen.
Seite 3/3
C.
Gernäss § 3 Abs. 3 und § 42 des PBG bedürfen neue, geänderte oder aufgehobene ge-
meindliche Bauvorschriften und Zonenpläne zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regie rungsrates. Nach § 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auf lagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Neufestsetzung des Zonenplans und der Ergänzung der Bauordnung für das Gebiet Unterfeld steht nichts entgegen.
Plan Genehmigung Unterfeld.pdf
;·.
.
I
Kanton Zug
Gemeinde Baar
Neue Zonierung für das Gebiet Unterfeld I
Neufestsetzung Zonenplan für das Gebiet Unterfeld 1 :5'000
Abteilung P!anuog/Bau Baar, 23. August 2007 /6. Dezember 2007 )
Afficher tout le texte
Der Abteilungs!eiter:
p{�1/�.-
__ _
Vom Gemeinderat verabschiedet am 29. August 2007 I 5. Dezember 2007 Der Gemeindepräsident
/
�7 1 fJ - �--
Der Gemei
;l/ -/{ �
Vorprüfung dur e kantonale Baudirektion Zug, 9. November 2007
:
chrei
. Der Baud1rektor:
.
•
.
.
Hemz Tannler
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 14. Dezember 2007 bis 14. Januar 2008 Publiziert im Amtsblatt
Neue Festlegungen für das Gebiet Unterfeld
Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
II?
Von der Gemeindeversammlung beschlossen am Der Gemeindepräsident
' m�
1111 RB AD Reserve-Bauzone (BZ 5.0)
'2 3, ..Pw · 2CICJ '5
e
reibec
••
Öffentliche Au
·------·
ge im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom A.t(,of.t>� bis :.?", 1. of>
Publiziert im Amtsblatt
I I
RB OeiB Zone öffentliches Interesse für Bauten und Anlagen
11/111**
bp
Bebauungsplanpflicht allgemein Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume (vg!. § 11 Abs. 5 Bauordnung) Zone Verkehrsfläche I Bahnareal
Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau *
Für die Zone RB AD Unterfeld gilt die ES 111
** Für die Zone RB OeiB Unterfeld gilt die ES 111
Weitere Informationen
Von der Baudirektion genehmigt am:
'Z 4. Sep 2008
.
111*/IV 111
. bp
····---·
I I
r,
...:_
RB WAS Reserve-Bauzone (BZ 5.0)
...
__
..
Empfindlich keitsstufe
Projektierte Nordzufahrt Gemeindegrenze
/ Gemeinde Baar
Kanton Zug
Ergänzung § 38 Bauordnung für das Gebiet Unterfeld
Ergänzung§ 38 Reserve-Bauzone, Bauordnung 2005
1
Die Reserve-Bauzone umfasst Land, das grundsätzlich für die Überbauung
in Aussicht genommen ist, dessen Erschliessung jedoch erst später erfolgen soll. 2 Die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Überbauung erfolgt durch einen
Beschluss des Gemeinderates. Dieser setzt voraus, dass ein genehmigter Quartiergestaltungsplan vorliegt, in welchem mindestens folgende kon Abteilung Planung/Bau Baar, 23. August 2007 I 6. Dezemb er 2007
;;;:
Der Abteilungsleiter:
7!
/( Wj/_
_ __
nt:
D� G
a) Erschliessungsprinzip b) Bebauungskonzept
Vom Gemeinderat verabschiedet am 29. August 2007/5. De zember 2007
� G•
zeptionellen Themen koordiniert sind:
c) Freiräume d) Lärmschutz
esc eiber
e) Baulandbedarf 3 Für die Reserve-Bauzone Unterfeld ist der Quartiergestaltungsplan in
Vorprüfung durc äie kantonale Baudirektion Zug, 9. November 2007
Der Baudirektor:
Absprache mit der Stadt Zug zu erarbeiten.
Heinz Tännler
4 Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Reservebauzone
WAS/5.0 Unterfeld gilt im Interesse einer hohen Siedlungs- und Umge
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 14. Dezember 2007 bis 14. Januar 2008 Publiziert im Amtsblatt
bungsqualität die Pflicht zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Die Anforderungen gemäss § 17 Bauordnung sind zu erfüllen.
Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Mit dem Bebauungsplan kann die Baumassenziffer gernäss § 44 Bauordnung um maximal 10% erh6ht werden, sofern durch die Grundeigentümer ein städtebaulich und architektonisch überzeugendes
I
Projekt als Resultat eines nach anerkannten Regeln durchgeführten
Von der Gemeindeversammlung beschlossen am
Konkurrenzverfahrens unter mindestens drei unabhängigen Planungsteams
Der Gemeindepräsident
vorgelegt wird. Die Ausarbeitung des Programms zum Konkurrenzverfahren und die
Öffentliche Au
Beurteilung der Projektentwürfe haben in Absprache mit der Gemeinde zu
ge im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom .-14 ol. oJ> bis 3o. 1. 1!11?
Publiziert im Amtsblatt
erfolgen. Der Gemeinde ist ein Sitz im Beurteilungsgremium zu gewlihren.
Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
Von der Baudirektion genehmigt am:
2 4 Sep. 2008 ..